2487/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.03.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0002-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2504/J-NR/2005 betreffend Neubesetzung der
Geschäftsführung der Schienen-Control GmbH mit einem Parteifreund und Ex-Mitarbeiter,
die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 17. Jänner
2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
Auf die letztendlich doch unseriösen Vorbemerkungen zur
Anfrage möchte ich nur in einer grundsätzlichen Bemerkung eingehen, dass
nämlich die Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder in einem
Ministerbüro für mich von vornherein kein Berufsausschließungsgrund ist. Wenn
Mitglieder von Parteien oder Mitarbeiter aus Ministerbüros die Anforderungen
einer Ausschreibung erfüllen und eine zur Objektivität verpflichtende
Stellenbesetzungs-kommission, in der im Übrigen auch ein ehemaliger Mitarbeiter
eines SPÖ-Verkehrsministers mitwirkte, mir einen entsprechenden Vorschlag
unterbreitet, sehe ich keinen Grund, ihre in der Anfrage vorgegebene unfaire
Richtung einzuschlagen.
Fragen 1 und 2:
Wie erklären Sie die
Vorgangsweise, dass die Funktion des Schienen-Regulators trotz objektiv
gestiegener Anforderungen im laut Ausschreibung selbst unveränderten
Aufgabengebiet zu deutlich niedrigeren Qualifikationen als 1999 ausgeschrieben
wurde?
Welche Konsequenzen können
sich daraus ergeben, dass die Ausschreibung somit offensichtlich in sich
widersprüchlich war?
Antwort:
Aus meiner Sicht verlangt die Ausschreibung aus 2004
gegenüber der Ausschreibung aus 1999 keine niedrigeren Qualifikationen. Sie
sind gleichwertig, was auch aus dem Anfragetext zu Frage 7 deutlich wird.
Frage 3:
Halten Sie angesichts der
zunehmenden Internationalität des Eisenbahnwesens die gegenüber 1999 erfolgte
Herabstufung der Anforderungen bei Sprachkenntnissen für die geeignete Antwort,
und wenn ja, warum?
Antwort:
Mittlerweile sind die grundsätzlichen Anforderungen an
Geschäftsführerfunktionen gegenüber früher schon so weit gestiegen, dass in
meinen Augen Fremdsprachen eine Selbstverständlichkeit sind, auf die nicht
extra hingewiesen werden müsste. Trotzdem sind Fremdsprachenkenntnisse in
beiden Ausschreibungen gefordert gewesen. Ich ersuche Sie, die entsprechende
Textpassagen in ihrer Frage 7 zu lesen. Im Übrigen beherrscht der zum Zug
gekommene Bewerber im Gegensatz zu der 1999 geforderten einen Fremdsprache
sogar zwei.
Frage 4:
Halten Sie
a. angesichts
der zunehmenden rechtlichen Komplexität der Regulierung des Eisenbahnwesens,
wie sie offensichtlich u.a. in der Beschäftigung zahlreicher teurer
einschlägiger externer Gutachter durch Sie und ihren Staatssekretär seit 2003
zum Ausdruck kommt,
b.
angesichts
der zunehmenden volks- und betriebswirtschaftlichen Relevanz der dem
Schienen-Regulator
zugeordneten Aufgaben und seiner Entscheidungen
den gegenüber 1999 erfolgten Verzicht auf die
Bewerbungsvoraussetzung eines abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen oder
sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiums für gerechtfertigt, und wenn
ja, warum im einzelnen?
Antwort:
In meinem Ressort wurden die Anforderungsbedingungen an Führungsfunktionen insoferne geändert, als akademische Vorbildungen nicht mehr ausschließlich für eine Funktion qualifizieren, vielmehr kommt es auf die Eignung an und diese kann auch ein Nichtakademiker erfüllen. Diese Gruppe von Menschen sollte nicht weiter diskriminiert werden.
Frage 5:
Halten
Sie vor dem Hintergrund des jedenfalls nicht sinkenden und mittelfristig sicher
zunehmenden Personalstands der Schienen-Control GmbH den gegenüber 1999
erfolgten Verzicht auf die Bewerbungsvoraussetzung "Erfahrung in der
Führung eines Unternehmens" für gerechtfertigt, und wenn ja, warum im
einzelnen?
Antwort:
Es ist nicht erwiesen, dass der Personalstand der Schienen Control GesmbH steigen wird, keinesfalls ist damit zu rechnen, dass dieser die Größe der bisher vom zum Zug gekommenen Bewerber geleiteten Einrichtungen übersteigen wird. Die von Ihnen monierte und angeblich fehlende Bewerbungsvoraussetzung „Erfahrung in der Führung eines Unternehmens“ ist meiner Meinung nach durch die Anstriche 2, 3 und in den Ausschreibungsbedingungen vom 9.9.2004 abgedeckt, wie Sie ja richtig in ihrer Frage 7 anführen.
Frage 6:
Halten Sie vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität und Relevanz der neubesetzten Funktion die gegenüber 1999 erfolgte Herabstufung der Anforderungen bei den Kenntnissen "auf dem Gebiet der internationalen und nationalen Verkehrspolitik und des Schienenverkehrs, insbesondere der einschlägigen EU-Normierung und -Konzepte" von "besonderen" zu "grundlegenden" Kenntnissen für gerechtfertigt, und wenn ja, warum im einzelnen?
Antwort:
Ich verweise auf die Ausführungen zu Fragepunkt 5.
Frage 7:
Aus welchem Grund sind "Erfahrungen mit koordinativer Tätigkeit" und "Koordinations-fähigkeit" gleich doppelt als Kriterium in der nunmehrigen Ausschreibung enthalten, wo doch wichtige andere Kriterien fehlen und es sich um eine Entscheidungs- und keine Koordinationsfunktion handelt?
Antwort:
Auch hier verweise ich auf die Ausführungen zu
Fragepunkt 5.
Frage 8:
War der zum Zug gekommene Kandidat
a. bei
den Kenntnissen auf dem Gebiet der nationalen und internationalen
Verkehrspolitik,
b. bei
den Kenntnissen auf dem Gebiet des nationalen und internationalen
Schienenverkehrs,
c. bei
den Kenntnissen auf dem Gebiet des Schienenverkehrsmarktes,
d. bei
den Kenntnissen auf dem Gebiet des Trassenmanagements,
e. bei
den Kenntnissen auf dem Gebiet insbesondere der einschlägigen EU-Normierungen
und - Konzepte
f. bei
den Erfahrungen mit koordinativen Tätigkeiten
g. bei
den Kenntnissen auf dem Gebiet der Wettbewerbsregulierung
h. bei
der Koordinationsfähigkeit,
i. bei
der besonderen Eignung zur Menschenführung und zur Teamarbeit sowie
Organisationstalent,
j. bei
Innovationsbereitschaft, Initiative, Verhandlungsgeschick und
Entscheidungsfreudigkeit
k. bei
den Fremdsprachenkenntnissen
jeweils bestgereihter der BerwerberInnen, bzw.
wenn nein, an welcher Stelle der BewerberInnen war der zum Zug gekommene
Kandidat jeweils im einzelnen gereiht?
Antwort:
Gemäß Stellenbesetzungskommission hat der zum Zuge gekommene Kandidat die von Ihnen angeführten Punkte a) bis k) erfüllt, denn ansonsten wäre er wohl nicht vorgeschlagen worden.
Frage 9:
Wie hoch war der Frauenanteil unter den
BewerberInnen insgesamt sowie nach den jeweiligen Auswahlrunden?
Antwort:
Es gab eine Frau als Bewerberin.
Frage 10:
Sind BewerberInnen infolge von
Unvereinbarkeitsbedingungen nicht berücksichtigt worden, wie dies dem Vernehmen
nach bereits 1999 der Fall war?
Antwort:
Es ist mir nicht bekannt, was 1999 dem Vernehmen
nach der Fall gewesen sein soll.
Frage 11:
Hätte der nun zum Zug gekommene Kandidat aus
Ihrem Partei-Umkreis auch im Fall einer Ausschreibung zu den 1999 enthaltenen
Bedingungen zum Zug kommen können, und wenn nein, warum im einzelnen nicht?
Antwort:
Ja.
Frage 12:
Welche Rolle haben die als Mitwirkende an der
Entscheidung genannten a) BM Hubert Gorbach, b) Dr. Werner Walch, c) SC Mag.
Christian Weissenburger, d) Dr. Gerhard H. Gürtlich jeweils im
Entscheidungsverfahren wahrgenommen?
Antwort:
Die von Ihnen genannten Personen haben am Entscheidungsverfahren mitgewirkt, deren Namen waren gemäß Stellenbesetzungsgesetz zu veröffentlichen.
Frage 13:
Fielen die Entscheidungen und vor allem die
Letztentscheidung für den nun zum Zug gekommenen Kandidaten einstimmig oder mit
Gegenstimme(n)?
Antwort:
Der Vorschlag über die Kandidaten erfolgte
einstimmig.
Frage 14:
Welches Beratungsunternehmen wurde mit dieser
Postenbesetzung beschäftigt, und welche Kosten waren mit dieser Postenbesetzung
verbunden?
Antwort:
Keines.
Mit freundlichen Grüßen