2490/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.03.2005
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BM für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
An den Zl. LE.4.2.4/0001-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Brigid Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2005, Nr. 2524/J,
betreffend Verordnung für ein verpflichtendes behördliches
Zulassungsverfahren für neuartige serienmäßig hergestellte
Aufstallungssysteme und neuartige technische Ausrüstungen
für Tierhaltungen
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2005, Nr. 2524/J, betreffend Verordnung für ein verpflichtendes behördliches Zulassungsverfahren für neuartige serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und neuartige technische Ausrüstungen für Tierhaltungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Die Zuständigkeit für die Erlassung einer Verordnung nach § 18 Abs. 6 Tierschutzgesetz liegt federführend bei der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen. Es darf daher auf die Beantwortung der an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gerichteten schriftlichen Anfrage Nr. 2523/J verwiesen werden.
Der Bundesminister: