2490/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.03.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0001-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Brigid Weinzinger,

                        Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2005, Nr. 2524/J,

                        betreffend Verordnung für ein verpflichtendes behördliches

                        Zulassungsverfahren für neuartige serienmäßig hergestellte

                        Aufstallungssysteme und neuartige technische Ausrüstungen

                        für Tierhaltungen

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen vom 26. Jänner 2005, Nr. 2524/J, betreffend Verordnung für ein verpflichtendes behördliches Zulassungsverfahren für neuartige serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und neuartige technische Ausrüstungen für Tierhaltungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Die Zuständigkeit für die Erlassung einer Verordnung nach § 18 Abs. 6 Tierschutzgesetz liegt federführend bei der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen. Es darf daher auf die Beantwortung der an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gerichteten schriftlichen Anfrage Nr. 2523/J verwiesen werden.

 

Der Bundesminister: