2497/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.03.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, am 16. März 2005

DVR: 0000051

 

GZ 95.000/4530-III/1/b/05

 

 

 
 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Amon und Kollegen haben am 26. Jänner 2005 unter der Nr. 2542/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Steiermark“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Österreich zählt zu den sichersten Ländern der Welt. Eine internationale Vergleichsstudie des Schweizer Managementinstituts IMD, das in einem jährlichen Bericht die wichtigsten Industriestaaten in unterschiedlichen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Bildung und Sicherheit vergleicht, reiht Österreich nach 2001 auch 2002 in der Kategorie bis 20 Millionen Einwohner an die erste Stelle im Bereich „Sicherheit vor Bedrohungen und Gewalt".

Dieser hohe Sicherheitsstandard soll - trotz der enormen Herausforderungen durch die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, durch globalen Terrorismus und Extremismus sowie durch andere Gefahren für unsere Gesellschaft - auch im 21. Jahrhundert aufrecht erhalten bzw. weiter ausgebaut werden. Dafür benötigen wir möglichst leistungsfähige und effiziente Sicherheitsstrukturen. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren im Bereich der inneren Sicherheit, bei Polizei, Gendarmerie und Sicherheitsverwaltung grundlegende Reformen umgesetzt, etwa die Neuorganisation des Kriminaldienstes mit der Einrichtung des Bundeskriminalamtes, die Reform der Wiener Polizei, Verbesserungen bei der Bundesgendarmerie, die Umstrukturierung des Staatsschutzes in ein effizientes Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und die Reform der Zentralstelle im Bundesministerium für Inneres.

Ein wichtiger Leitsatz bei unseren Reformbemühungen war und ist: Sparen in der Verwaltung, investieren in die Sicherheit vor Ort.

Ein ganz besonders wichtiges Anliegen ist dabei die Verbesserung der regionalen Sicherheitsstrukturen, um allen Bürgerinnen und Bürgern in ihren Bundesländern ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren zu können. Eine wirksame Prävention und die effiziente Bekämpfung von Kriminalität vor Ort sind die Kernaufgaben und Grundpfeiler für ein friedliches und sicheres Zusammenleben. Weil wir eine moderne, effiziente und möglichst schlagkräftige Sicherheitsexekutive in allen Bundesländern brauchen, wurde daher im März 2003 den Auftrag erteilt, einen neuen, einheitlichen Wachkörper der Exekutive zu schaffen. Das entsprechende Gesetz liegt nunmehr vor. Zu den wichtigsten Zielen gehören unter anderem die Konzentration der 45 Kommandostrukturen von Polizei und Gendarmerie auf eine Struktur in jedem Bundesland sowie die einheitliche Organisation der Kriminalitätsbekämpfung auf Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene. Damit werden wir die Kriminalität in jedem Bundesland noch effizienter bekämpfen bzw. Straftaten verhindern und den Bürgerinnen und Bürgern in den Regionen größtmögliche Sicherheit bieten können.

 

Diese Reformen in der inneren Sicherheit kommen direkt den Bundesländern und Regionen zugute, in deren Sicherheit wir ganz gezielt auch direkt investieren.

Für die Organisationseinheiten des staats- und kriminalpolizeilichen Dienstes und auch im sicherheitspolizeilichen Bereich wurden die Ausrüstungsstandards auf dem Fernmeldesektor und dem Gebiet der Sonder- und Einsatztechnik sowie auf dem Sektor Waffen und Ausrüstung weiter optimiert. Die laufende Anhebung des Ausrüstungsstandards auf dem Gebiet der Fernmelde- und Funktechnik, ebenso wie auf dem Gebiet der Sonder- und Einsatztechnik sind vorgesehen. Auf dem Waffen- und Ausrüstungssektor sind weitere Verbesserungen vorgesehen.

Weiters erfolgte eine Erneuerung des Fuhrparks durch Ankauf und Zuweisung von 375 neuen Dienstkraftfahrzeugen. Die kontinuierliche Erneuerung des Fuhrparks wird weiterhin fortgesetzt.

 

Eine Reihe von Exekutivdienststellen wurde neu eröffnet bzw. renoviert oder adaptiert. So wurden unter anderem die Gendarmerieposten Schöder, Thörl, Weiz und Knittelfeld neu errichtet und bereits in Betrieb genommen. Die GREKO Spielfeld Bundesstraße, die Bezirksgendarmeriekommanden Feldbach und Hartberg, die Gendarmerieposten Kindberg und Friedberg sowie zahlreiche weitere Dienststellen wurde erweitert, zahlreiche von der Gendarmerie genutzte Gebäude wurden und werden saniert.

 

Mit 1. Mai 2004 wurden insgesamt 111 Bedienstete der Zollwache in den Personalstand des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark übernommen. Gleichzeitig erfolgte mit 1. Mai 2004 die Übernahme der Grenzkontrolle, an jenen Grenzübergängen, wo diese bis dahin an Zollorgane übertragen war (St. Anna, Gruisla, Goritz, Zelting, Pölten, Weitersfeld, Sicheldorf, Mureck, Ehrenhausen, Berghausen, Sulztal, Großwalz, Schlossberg, Arnfels, Oberhaag, St. Pongratzen, Soboth, Laaken, St. Bartholomäus und Radlpaß). Die Grenzkontrollagenden wurden bestehenden Gendarmeriedienststellen (Grenzkontrollstellen, Grenzüberwachungs-posten und Gendarmerieposten) zum Vollzug zugewiesen. Gendarmerieposten denen Grenzkontrollagenden zugewiesen wurden, sind in Gendarmerieposten mit Außengrenze (GP-AGr) umbenannt worden. Von diesen Dienststellen werden insgesamt 24 Grenzübergänge betreut.

 

Die Eingliederung der ehemaligen Zollwachebediensteten in den Personalstand des LGK Steiermark und damit in die Sicherheitsexekutive stellt einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Bundesland Steiermark dar. Dies deshalb, weil von diesen Bediensteten anlässlich von Grenzkontrollen  nunmehr  nicht nur die grenzkontrollrechtlichen Bestimmungen sondern das gesamte Spektrum der sicherheitspolizeilichen Aufgaben  vollzogen wird. Darüber hinausgehend werden von diesen Bediensteten auch Zollaufgaben, vor allem im Reiseverkehr wahrgenommen.

 

Mit der neuen Sicherheitsakademie und Bildungszentren in jedem Bundesland wurde die Ausbildung der Sicherheitsexekutive vereinheitlicht und mit neuen Lerninhalten versehen. Mit 01.07.2002 wurde das Bildungszentrum für das Bundesland Steiermark eingerichtet.

 

Am Standort „Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive für das Bundesland Steiermark“ wird seit 2003 die standardisierte berufsbegleitende Fortbildung von Sicherheitswachdienst (BPD Graz und BPD Leoben) und Gendarmeriedienst (LGK Steiermark) durchgeführt.

Diese gemeinsame regelmäßige Fortbildung soll für jeden Bediensteten im Zweijahres-Rhythmus mindestens 24 Unterrichtseinheiten betragen.

Im Jahr 2004 beispielsweise haben in 39 Turnussen 983 Bedienstete des Sicherheitswachdienstes und des Gendarmeriedienstes an der standardisierten berufsbegleitenden Fortbildung teilgenommen.

 

Weiters anzuführen ist das Kooperationsprojekt des Landes Steiermark und des BZS Steiermark zum Thema: „Schulung von Beamten der Sicherheitsexekutive in Fragen des Umgangs mit Menschen in psychosozialen und psychiatrischen Ausnahmesituationen“

 

Die Außenstelle des EKO-Cobra Steiermark/Burgenland nahm im Zuge der Reform der Sondereinheiten mit 1. Juli 2002 ihren Dienst auf. Diese Außenstelle ist für die Bundesländer Steiermark und Burgenland zuständig. Seit diesem Zeitpunkt wurden von den 50 Bediensten des EKO-Cobra 1124 sicherheitsdienstliche Sondereinsätze durchgeführt und dafür 51.012 Dienststunden aufgewendet.

 

Die Ergebnisse dieser Bemühungen für die Sicherheit in der Steiermark lassen sich anhand konkreter Fakten darstellen

 

Durch verschiedene  Maßnahmen im Straßenverkehr konnte die Anzahl der Verkehrstoten im Bundesland Steiermark von 161 in den Jahren 2000 und 2001 sowie 183 im Jahr 2003 auf 138 im Jahr 2004 gesenkt werden. Dieser beachtliche Erfolg lässt sich hauptsächlich auf die Anzahl der durchgeführten Alkoholtests zurückführen. Die Anzahl der Alkoholtests wurde zum Beispiel von 17.532 im Jahre 2000 auf 29.106 im Jahre 2004 gesteigert.

 

Durch die beabsichtigte Einführung eines digitalen, kartographischen Eingabe-, Erfassungs-, Übermittlungs- und Auswertungssystems  zur Erstellung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (Unfalldatenmanagement – UDM) sollen in Zukunft Unfallhäufungsstellen leichter erkannt und darauf resultierend effiziente Überwachungsmaßnahmen getroffen werden können. Die voraussichtliche Umsetzung  dieses Projektes ist für das Jahr 2006 vorgesehen.

 

Die Aufklärungsquote aller gerichtlich strafbaren Handlungen konnte im Jahr 2004 gegenüber dem Jahr 2003 von 44,30 % auf 44,60 % gesteigert werden.

 

Hinsichtlich Aufwendungen und Förderungen ist darauf hinzuweisen, dass dem Land Steiermark im Zuge der Bosnienaktion im Jahr 2000 rund 200.000 € und im Jahr 2001 rund 165.000 €, im Zuge der Kosovoaktion im Jahr 200 rund 702.700 € und im Jahr 2001 rund 38.300 € zugekommen sind.

 

Aus Mitteln des Katastrophenfonds wurden in den Jahren 2000 bis 2003 jeweils rund 539.600 €, im Jahr 2004 rund 525.150 € zur Verfügung gestellt.

 

Letztlich sei noch erwähnt, dass für die Interventionsstelle gegen die Gewalt in der Familie Steiermark im Jahr 2002  rund 178.870 €, im Jahr 2003 186.940 €, im Jahr 2004 rund 157.300 geleistet wurden, für das Jahr 2005 sind rund 190.650 € vorgesehen.