2497/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.03.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am 16. März 2005
DVR:
0000051 GZ
95.000/4530-III/1/b/05
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Amon und Kollegen haben am 26. Jänner 2005 unter
der Nr. 2542/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des
Ressorts für das Bundesland Steiermark“ gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Österreich
zählt zu den sichersten Ländern der Welt. Eine internationale Vergleichsstudie
des Schweizer Managementinstituts IMD, das in einem jährlichen Bericht die
wichtigsten Industriestaaten in unterschiedlichen Bereichen wie Wirtschaft,
Arbeitsmarkt, Gesundheit, Bildung und Sicherheit vergleicht, reiht Österreich
nach 2001 auch 2002 in der Kategorie bis 20 Millionen Einwohner an die erste
Stelle im Bereich „Sicherheit vor Bedrohungen und Gewalt".
Dieser hohe
Sicherheitsstandard soll - trotz der enormen Herausforderungen durch die
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, durch globalen Terrorismus und
Extremismus sowie durch andere Gefahren für unsere Gesellschaft - auch im 21.
Jahrhundert aufrecht erhalten bzw. weiter ausgebaut werden. Dafür benötigen wir
möglichst leistungsfähige und effiziente Sicherheitsstrukturen. Deshalb haben
wir in den vergangenen Jahren im Bereich der inneren Sicherheit, bei Polizei,
Gendarmerie und Sicherheitsverwaltung grundlegende Reformen umgesetzt, etwa die
Neuorganisation des Kriminaldienstes mit der Einrichtung des
Bundeskriminalamtes, die Reform der Wiener Polizei, Verbesserungen bei der
Bundesgendarmerie, die Umstrukturierung des Staatsschutzes in ein effizientes
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und die Reform der
Zentralstelle im Bundesministerium für Inneres.
Ein wichtiger
Leitsatz bei unseren Reformbemühungen war und ist: Sparen in der Verwaltung,
investieren in die Sicherheit vor Ort.
Ein ganz
besonders wichtiges Anliegen ist dabei die Verbesserung der regionalen
Sicherheitsstrukturen, um allen Bürgerinnen und Bürgern in ihren Bundesländern
ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren zu können. Eine wirksame Prävention und
die effiziente Bekämpfung von Kriminalität vor Ort sind die Kernaufgaben und
Grundpfeiler für ein friedliches und sicheres Zusammenleben. Weil wir eine
moderne, effiziente und möglichst schlagkräftige Sicherheitsexekutive in allen
Bundesländern brauchen, wurde daher im März 2003 den Auftrag erteilt, einen
neuen, einheitlichen Wachkörper der Exekutive zu schaffen. Das entsprechende
Gesetz liegt nunmehr vor. Zu den wichtigsten Zielen gehören unter anderem die
Konzentration der 45 Kommandostrukturen von Polizei und Gendarmerie auf eine
Struktur in jedem Bundesland sowie die einheitliche Organisation der
Kriminalitätsbekämpfung auf Gemeinde-, Bezirks- und Landesebene. Damit werden
wir die Kriminalität in jedem Bundesland noch effizienter bekämpfen bzw. Straftaten
verhindern und den Bürgerinnen und Bürgern in den Regionen größtmögliche
Sicherheit bieten können.
Diese
Reformen in der inneren Sicherheit kommen direkt den Bundesländern und Regionen
zugute, in deren Sicherheit wir ganz gezielt auch direkt investieren.
Für die
Organisationseinheiten des staats- und kriminalpolizeilichen Dienstes und auch
im sicherheitspolizeilichen Bereich wurden die Ausrüstungsstandards auf dem
Fernmeldesektor und dem Gebiet der Sonder- und Einsatztechnik sowie auf dem
Sektor Waffen und Ausrüstung weiter optimiert. Die laufende Anhebung des
Ausrüstungsstandards auf dem Gebiet der Fernmelde- und Funktechnik, ebenso wie
auf dem Gebiet der Sonder- und Einsatztechnik sind vorgesehen. Auf dem Waffen-
und Ausrüstungssektor sind weitere Verbesserungen vorgesehen.
Weiters
erfolgte eine Erneuerung des Fuhrparks durch Ankauf und Zuweisung von 375 neuen
Dienstkraftfahrzeugen. Die kontinuierliche Erneuerung des Fuhrparks wird
weiterhin fortgesetzt.
Eine Reihe
von Exekutivdienststellen wurde neu eröffnet bzw. renoviert oder adaptiert. So
wurden unter anderem die Gendarmerieposten Schöder, Thörl, Weiz und Knittelfeld
neu errichtet und bereits in Betrieb genommen. Die GREKO Spielfeld
Bundesstraße, die Bezirksgendarmeriekommanden Feldbach und Hartberg, die
Gendarmerieposten Kindberg und Friedberg sowie zahlreiche weitere Dienststellen
wurde erweitert, zahlreiche von der Gendarmerie genutzte Gebäude wurden und
werden saniert.
Mit 1. Mai
2004 wurden insgesamt 111 Bedienstete der Zollwache in den Personalstand des
Landesgendarmeriekommandos für Steiermark übernommen. Gleichzeitig erfolgte mit
1. Mai 2004 die Übernahme der Grenzkontrolle, an jenen Grenzübergängen, wo
diese bis dahin an Zollorgane übertragen war (St. Anna, Gruisla, Goritz,
Zelting, Pölten, Weitersfeld, Sicheldorf, Mureck, Ehrenhausen, Berghausen,
Sulztal, Großwalz, Schlossberg, Arnfels, Oberhaag, St. Pongratzen, Soboth,
Laaken, St. Bartholomäus und Radlpaß). Die Grenzkontrollagenden wurden
bestehenden Gendarmeriedienststellen (Grenzkontrollstellen,
Grenzüberwachungs-posten und Gendarmerieposten) zum Vollzug zugewiesen.
Gendarmerieposten denen Grenzkontrollagenden zugewiesen wurden, sind in
Gendarmerieposten mit Außengrenze (GP-AGr) umbenannt worden. Von diesen
Dienststellen werden insgesamt 24 Grenzübergänge betreut.
Die
Eingliederung der ehemaligen Zollwachebediensteten in den Personalstand des LGK
Steiermark und damit in die Sicherheitsexekutive stellt einen wesentlichen
Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Bundesland Steiermark dar. Dies deshalb,
weil von diesen Bediensteten anlässlich von Grenzkontrollen nunmehr nicht nur die grenzkontrollrechtlichen Bestimmungen sondern
das gesamte Spektrum der sicherheitspolizeilichen Aufgaben vollzogen wird. Darüber hinausgehend
werden von diesen Bediensteten auch Zollaufgaben, vor allem im Reiseverkehr
wahrgenommen.
Mit der neuen
Sicherheitsakademie und Bildungszentren in jedem Bundesland wurde die
Ausbildung der Sicherheitsexekutive vereinheitlicht und mit neuen Lerninhalten
versehen. Mit 01.07.2002 wurde das Bildungszentrum für das Bundesland
Steiermark eingerichtet.
Am Standort
„Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive für das Bundesland Steiermark“ wird
seit 2003 die standardisierte berufsbegleitende Fortbildung von
Sicherheitswachdienst (BPD Graz und BPD Leoben) und Gendarmeriedienst (LGK
Steiermark) durchgeführt.
Diese
gemeinsame regelmäßige Fortbildung soll für jeden Bediensteten im
Zweijahres-Rhythmus mindestens 24 Unterrichtseinheiten betragen.
Im Jahr 2004
beispielsweise haben in 39 Turnussen 983 Bedienstete des
Sicherheitswachdienstes und des Gendarmeriedienstes an der standardisierten
berufsbegleitenden Fortbildung teilgenommen.
Weiters
anzuführen ist das Kooperationsprojekt des Landes Steiermark und des BZS
Steiermark zum Thema: „Schulung von Beamten der Sicherheitsexekutive in Fragen
des Umgangs mit Menschen in psychosozialen und psychiatrischen
Ausnahmesituationen“
Die
Außenstelle des EKO-Cobra Steiermark/Burgenland nahm im Zuge der Reform der
Sondereinheiten mit 1. Juli 2002 ihren Dienst auf. Diese Außenstelle ist für
die Bundesländer Steiermark und Burgenland zuständig. Seit diesem Zeitpunkt
wurden von den 50 Bediensten des EKO-Cobra 1124 sicherheitsdienstliche
Sondereinsätze durchgeführt und dafür 51.012 Dienststunden aufgewendet.
Die
Ergebnisse dieser Bemühungen für die Sicherheit in der Steiermark lassen sich
anhand konkreter Fakten darstellen
Durch
verschiedene Maßnahmen im
Straßenverkehr konnte die Anzahl der Verkehrstoten im Bundesland Steiermark von
161 in den Jahren 2000 und 2001 sowie 183 im Jahr 2003 auf 138 im Jahr 2004
gesenkt werden. Dieser beachtliche Erfolg lässt sich hauptsächlich auf die
Anzahl der durchgeführten Alkoholtests zurückführen. Die Anzahl der
Alkoholtests wurde zum Beispiel von 17.532 im Jahre 2000 auf 29.106 im Jahre
2004 gesteigert.
Durch die
beabsichtigte Einführung eines digitalen, kartographischen Eingabe-,
Erfassungs-, Übermittlungs- und Auswertungssystems zur Erstellung einer Straßenverkehrsunfallstatistik
(Unfalldatenmanagement – UDM) sollen in Zukunft Unfallhäufungsstellen leichter
erkannt und darauf resultierend effiziente Überwachungsmaßnahmen getroffen
werden können. Die voraussichtliche Umsetzung dieses Projektes ist für das Jahr 2006 vorgesehen.
Die
Aufklärungsquote aller gerichtlich strafbaren Handlungen konnte im Jahr 2004
gegenüber dem Jahr 2003 von 44,30 % auf 44,60 % gesteigert werden.
Hinsichtlich Aufwendungen und Förderungen ist
darauf hinzuweisen, dass dem Land Steiermark im Zuge der Bosnienaktion im Jahr
2000 rund 200.000 € und im Jahr 2001 rund 165.000 €, im Zuge der Kosovoaktion
im Jahr 200 rund 702.700 € und im Jahr 2001 rund 38.300 € zugekommen sind.
Aus Mitteln des Katastrophenfonds wurden in
den Jahren 2000 bis 2003 jeweils rund 539.600 €, im Jahr 2004 rund 525.150 €
zur Verfügung gestellt.
Letztlich sei noch erwähnt, dass für die
Interventionsstelle gegen die Gewalt in der Familie Steiermark im Jahr
2002 rund 178.870 €, im Jahr 2003
186.940 €, im Jahr 2004 rund 157.300 geleistet wurden, für das Jahr 2005 sind
rund 190.650 € vorgesehen.