2498/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, haben am 26.
Jänner 2005 unter der Nr. 2583/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Verweigerung der Absicherung der Antirassismusarbeit des Vereins ZARA" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4 sowie 7:

Die Tätigkeit des Vereins ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit ist mir bekannt und ich
schätze sie als Beitrag zur Sensibilisierung in Diskriminierungsfragen in Österreich.

Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten dem Verein ZARA
nach einem entsprechenden Ansuchen vom Oktober 2004 Anfang dieses Jahres einen Kostenbeitrag
in der Höhe von € 1.500,— aus dem Presse- und Informationsbudget für die Erstellung des
„Rassismus Report 2004", der auch ins Englische übersetzt wird, überwiesen.


Zu den Fragen 5 und 6:

Hinsichtlich der Umsetzung der einschlägigen Richtlinie der Europäischen Union darf ich
zuständigkeitshalber auf die Beantwortungen der Anfrage Nr. 2579/J durch den
Herrn Bundeskanzler und der Anfrage Nr. 2580/J durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit verweisen.

Im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Förderungsansuchen gab es regelmäßige Kontakte
zwischen meinem Ressort und dem Verein ZARA. Zuletzt wurde der Verein ZARA zu einem
Meinungsaustausch des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten mit österreichischen
Nichtregierungsorganisationen zur Vorbereitung der 61. Tagung der Menschenrechtskommission
der Vereinten Nationen am 3. März 2005 eingeladen.