2498/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.03.2005
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits,
Kolleginnen und Kollegen, haben am 26.
Jänner 2005 unter der
Nr. 2583/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Verweigerung der Absicherung der Antirassismusarbeit des Vereins
ZARA" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 sowie 7:
Die Tätigkeit des Vereins ZARA Zivilcourage und
Anti-Rassismus-Arbeit ist mir bekannt und ich
schätze sie als
Beitrag zur Sensibilisierung in Diskriminierungsfragen in Österreich.
Aus
diesem Grund hat das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten dem
Verein ZARA
nach einem entsprechenden Ansuchen vom
Oktober 2004 Anfang dieses Jahres einen Kostenbeitrag
in der Höhe von € 1.500,— aus dem Presse- und Informationsbudget für die
Erstellung des
„Rassismus Report 2004", der auch ins Englische übersetzt wird,
überwiesen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Hinsichtlich
der Umsetzung der einschlägigen Richtlinie der Europäischen Union darf ich
zuständigkeitshalber auf die Beantwortungen der Anfrage Nr. 2579/J durch den
Herrn Bundeskanzler und der Anfrage Nr.
2580/J durch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit verweisen.
Im
Zusammenhang mit dem oben erwähnten Förderungsansuchen gab es regelmäßige
Kontakte
zwischen meinem Ressort und dem Verein ZARA. Zuletzt wurde der Verein ZARA zu
einem
Meinungsaustausch des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten mit österreichischen
Nichtregierungsorganisationen zur Vorbereitung der 61. Tagung der
Menschenrechtskommission
der Vereinten Nationen am 3. März 2005 eingeladen.