2500/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.03.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0006-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2509/J vom 20. Jänner 2005 der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen, betreffend "Skidiebstahlsversicherungen & Versicherungsbetrug", beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich klarstellen, dass es sich bei der Versicherungsaufsicht um kein Modell der Wirtschaftslenkung handelt, in welchem zulässigerweise direkte Eingriffe in die Produktgestaltung  vorgesehen sind. In diesem für das Funktionieren einer entwickelten Volkswirtschaft bedeutenden Bereich des Kapitalmarktes würde jeder systematische aktive Eingriff des Staates die unverzichtbare Wettbewerbssituation verfälschen. Sowohl für die Gesamtheit der Versicherungsnehmer, als auch für die Volkswirtschaft selbst, würden dabei negative Auswirkungen ermöglicht.

 

Selbstverständlich verurteile ich die Erfüllung strafrechtlich relevanter Tat­bestände nicht nur im Zusammenhang mit Skidiebstahlsversicherungen und Versicherungsbetrug auf das Schärfste. Jedoch habe ich vollstes Vertrauen in die hervorragende Arbeit der österreichischen Exekutive und der Justiz. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die Aufklärung über Kriminalität und die davon ausgehenden Risiken. Diese Kompetenz fällt nach § 2 Bundesministeriengesetz 1986 (Anlage F Z 1 der Anlage zu § 2) in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres. Auch die Versicherungswirtschaft selbst hat im Versicherungsvertragsrecht ausreichende Möglichkeiten, in einem Zusammenwirken mit den Ver­sicherungsnehmern vorbeugende Maßnahmen gegen kriminelle Übergriffe in das versicherte Eigentum zu treffen. Vereinbarungen bis hin zur Übernahme von Obliegenheiten zum Zweck der Verminderung einer Gefahr stellen dabei ebenso ein taugliches Instrument dar, wie die Bestimmungen über die Leistungsfreiheit des Versicherers bei erwiesenem Versicherungsbetrug.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

»Zu 1. bis 4.:

Vom Bundesministerium für Finanzen werden keine Statistiken über Skidiebstahlsversicherungen geführt. Ich habe daher die gegenständliche Anfrage zum Anlass genommen, den Verband der Versicherungsunter­nehmen Österreichs um nähere Informationen zu den gestellten Fragen zu ersuchen. Allerdings war es auch diesem nicht möglich, detaillierte Auf­zeichnungen über die in Frage kommenden Produkte, Abschlusszahlen und Leistungen vorzulegen.

 

Die meisten Versicherungsunternehmen bieten eine Ski– bzw. Snowboard­versicherung nicht als einzelnes Paket, sondern im Rahmen eines umfassenden Versicherungsschutzes wie der Haushaltsversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gastgewerbe oder der Gewerbebündel­versicherung an. Eine Einzelauswertung in Form einer gesonderten Darstellung von Leistungen und Prämien der Skidiebstahlsversicherung ist daher auch dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs nach dessen Aussagen nicht möglich. Der Grund für das Fehlen einer verwertbaren Statistik scheint darin zu liegen, dass das Problem der Diebstähle von Wintersportgeräten erst in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen hat.

 

Zu 5.:

Auch hier ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die vorliegenden Fragen von mir nicht beeinflussbare Entwicklungen ansprechen. Soweit hier aufsichtsrechtliche Aspekte überhaupt eine Rolle spielen, ist die Finanz­marktaufsichtsbehörde FMA mit der Versicherungsaufsicht betraut. Diese übt ihre Tätigkeit selbstständig und weisungsfrei aus. Außerdem ist im Zusammenhang mit der Entwicklung bei Diebstählen generell die Aufklärung über Kriminalität einschließlich der davon ausgehenden Risiken ein wesentliches Moment. Diese Kompetenz fällt, wie bereits einleitend erwähnt, nach § 2 Bundesministeriengesetz 1986 (Anlage F Z 1 der Anlage zu § 2) in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Ich habe vollstes Vertrauen in die hervorragende Arbeit der österreichischen Exekutive und der Justiz sowie das Funktionieren des wettbewerbsfähigen Versicherungsmarktes.

 

Zum möglichen Beitrag der einzelnen VersicherungsnehmerInnen zur Prävention gegen Eigentumsdelikte im Zusammenhang mit Skiausrüstungen und Snowboards verweise ich auf die Empfehlungen des Instituts für technische Sicherheit: "Für die Reise wird die Verwahrung in verschließbaren Dachboxen angeraten. Aber auch auf der Piste stellen etwa Skischlösser ein nicht unerhebliches Handicap für potenzielle Täter dar. Snowboards oder Skier können genau wie Fahrräder einfach am Ständer festgekettet werden. Wer kein Nummernschloss dabei hat, kann von einem simplen Trick Gebrauch machen: Die Skier einfach getrennt abstellen. Ein Dieb hat keine Zeit, aus den vielen Skiern die zwei passenden heraus zu suchen."

 

Auch produktionstechnisch gibt es bereits Innovationen zum verbesserten Eigentumsschutz, welche zufolge Medienberichten derzeit in Amerika getestet werden: Man baut Mikrochips direkt in die Skier ein. Werden die Skier als gestohlen gemeldet, soll es mit speziellen Scannern künftig in jedem Skigebiet möglich sein, das Diebsgut als solches zu erkennen.

 

Zu 6.:

Wie meine Experten mir versichern, liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine diesbezüglichen internationalen Analysen vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Karl-Heinz Grasser eh.