2500/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.03.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0006-I/4/2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2509/J vom 20. Jänner 2005 der Abgeordneten Mag.
Johann Maier und GenossInnen, betreffend "Skidiebstahlsversicherungen
& Versicherungsbetrug", beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich klarstellen, dass
es sich bei der Versicherungsaufsicht um kein Modell der Wirtschaftslenkung
handelt, in welchem zulässigerweise direkte Eingriffe in die
Produktgestaltung vorgesehen sind.
In diesem für das Funktionieren einer entwickelten Volkswirtschaft bedeutenden
Bereich des Kapitalmarktes würde jeder systematische aktive Eingriff des
Staates die unverzichtbare Wettbewerbssituation verfälschen. Sowohl für die
Gesamtheit der Versicherungsnehmer, als auch für die Volkswirtschaft selbst,
würden dabei negative Auswirkungen ermöglicht.
Selbstverständlich verurteile ich die
Erfüllung strafrechtlich relevanter Tatbestände nicht nur im Zusammenhang mit
Skidiebstahlsversicherungen und Versicherungsbetrug auf das Schärfste. Jedoch
habe ich vollstes Vertrauen in die hervorragende Arbeit der österreichischen
Exekutive und der Justiz. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die Aufklärung
über Kriminalität und die davon ausgehenden Risiken. Diese Kompetenz fällt nach
§ 2 Bundesministeriengesetz 1986 (Anlage F Z 1 der Anlage zu § 2) in
die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres. Auch die
Versicherungswirtschaft selbst hat im Versicherungsvertragsrecht ausreichende
Möglichkeiten, in einem Zusammenwirken mit den Versicherungsnehmern
vorbeugende Maßnahmen gegen kriminelle Übergriffe in das versicherte Eigentum
zu treffen. Vereinbarungen bis hin zur Übernahme von Obliegenheiten zum Zweck
der Verminderung einer Gefahr stellen dabei ebenso ein taugliches Instrument
dar, wie die Bestimmungen über die Leistungsfreiheit des Versicherers bei
erwiesenem Versicherungsbetrug.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. bis 4.:
Vom Bundesministerium für Finanzen
werden keine Statistiken über Skidiebstahlsversicherungen geführt. Ich habe
daher die gegenständliche Anfrage zum Anlass genommen, den Verband der
Versicherungsunternehmen Österreichs um nähere Informationen zu den gestellten
Fragen zu ersuchen. Allerdings war es auch diesem nicht möglich, detaillierte
Aufzeichnungen über die in Frage kommenden Produkte, Abschlusszahlen und
Leistungen vorzulegen.
Die meisten Versicherungsunternehmen
bieten eine Ski– bzw. Snowboardversicherung nicht als einzelnes Paket, sondern
im Rahmen eines umfassenden Versicherungsschutzes wie der
Haushaltsversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gastgewerbe oder der
Gewerbebündelversicherung an. Eine Einzelauswertung in Form einer gesonderten
Darstellung von Leistungen und Prämien der Skidiebstahlsversicherung ist daher
auch dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs nach dessen Aussagen
nicht möglich. Der Grund für das Fehlen einer verwertbaren Statistik scheint
darin zu liegen, dass das Problem der Diebstähle von Wintersportgeräten erst in
den vergangenen Jahren spürbar zugenommen hat.
Zu
5.:
Auch hier ist zunächst darauf
hinzuweisen, dass die vorliegenden Fragen von mir nicht beeinflussbare
Entwicklungen ansprechen. Soweit hier aufsichtsrechtliche Aspekte überhaupt
eine Rolle spielen, ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA mit der
Versicherungsaufsicht betraut. Diese übt ihre Tätigkeit selbstständig und
weisungsfrei aus. Außerdem ist im Zusammenhang mit der Entwicklung bei Diebstählen
generell die Aufklärung über Kriminalität einschließlich der davon ausgehenden
Risiken ein wesentliches Moment. Diese Kompetenz fällt, wie bereits einleitend
erwähnt, nach § 2 Bundesministeriengesetz 1986 (Anlage F Z 1 der Anlage zu
§ 2) in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.
Ich habe vollstes Vertrauen in die
hervorragende Arbeit der österreichischen Exekutive und der Justiz sowie das
Funktionieren des wettbewerbsfähigen Versicherungsmarktes.
Zum möglichen Beitrag der einzelnen
VersicherungsnehmerInnen zur Prävention gegen Eigentumsdelikte im Zusammenhang
mit Skiausrüstungen und Snowboards verweise ich auf die Empfehlungen des
Instituts für technische Sicherheit: "Für die Reise wird die Verwahrung
in verschließbaren Dachboxen angeraten. Aber auch auf der Piste stellen etwa
Skischlösser ein nicht unerhebliches Handicap für potenzielle Täter dar.
Snowboards oder Skier können genau wie Fahrräder einfach am Ständer
festgekettet werden. Wer kein Nummernschloss dabei hat, kann von einem simplen
Trick Gebrauch machen: Die Skier einfach getrennt abstellen. Ein Dieb hat keine
Zeit, aus den vielen Skiern die zwei passenden heraus zu suchen."
Auch produktionstechnisch gibt es
bereits Innovationen zum verbesserten Eigentumsschutz, welche zufolge
Medienberichten derzeit in Amerika getestet werden: Man baut Mikrochips direkt
in die Skier ein. Werden die Skier als gestohlen gemeldet, soll es mit
speziellen Scannern künftig in jedem Skigebiet möglich sein, das Diebsgut als
solches zu erkennen.
Zu
6.:
Wie meine Experten mir versichern,
liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine diesbezüglichen internationalen
Analysen vor.
Mit freundlichen Grüßen