2504/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.03.2005
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0003-Pr 1/2005
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2531/J-NR/2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Edeltraud Lentsch, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Burgenland“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Gemäß Art 10 Abs.1 Z 6 B-VG sind Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des Straf- und Zivilrechtswesens sowie der Justizpflege Bundessache. Die legislativen und administrativen Vorhaben des Justizressorts beziehen sich daher grundsätzlich auf das gesamte Bundesgebiet. Nur vereinzelt lässt sich administrative Tätigkeit einem einzelnen Bundesland zuordnen.
Auf der Website Justiz (www.justiz.gv.at) werden in der Rubrik „Vorhaben“ zahlreiche bedeutende Legislativprojekte und wesentliche administrative Reformmaßnahmen dargestellt, die auch dem Land Burgenland zu Gute kommen.
Einen Eindruck über die Leistungen der Gerichte bieten die erledigten Fälle (ohne Justizverwaltungssachen) des Landesgerichts Eisenstadt und die Bezirksgerichte im Bundesland Burgenland in den Jahren 2000 bis 2003 (Zahlen für das Jahr 2004 liegen noch nicht vor):
Erledigte
Fälle (ohne Jv) im Bundesland Burgenland
|
|||
Jahr |
Landesgericht |
Bezirksgerichte |
Summe |
2000 |
5.967 |
109.235 |
115.202 |
2001 |
6.222 |
106.311 |
112.533 |
2002 |
6.089 |
99.278 |
105.367 |
2003 |
5.671 |
105.475 |
111.146 |
Den Daten
des Rechnungswesens lässt sich entnehmen, dass im angefragten Zeitraum
Zahlungen im Gesamtbetrag von rund 80.000 Euro aus dem Justizbudget an
Zahlungsempfänger im Bundesland Burgenland geleistet wurden.
An
größeren Bau- und Ausstattungsprojekten im angefragten Zeitraum sind zu nennen:
Gericht |
Projekt |
Fertigstellung |
bezahlt von |
BG Oberpullendorf |
Sanierung |
2000 |
BMWA |
BG Oberwart |
Einbau eines Aufzugs |
2004 |
BIG |
BG Jennersdorf |
Sanierung |
2005 |
BIG / BMJ |
BG Güssing |
Modernisierung der
Brandschutzein-richtungen |
2005 |
BIG |
Das
Bundesministerium für Justiz plant den Ausbau des Gerichtsgebäudes in
Eisenstadt, in dem das Bezirksgericht, das Landesgericht und die
Staatsanwaltschaft Eisenstadt untergebracht sind. Die Bundesimmobiliengesellschaft
mbH als Liegenschaftseigentümerin arbeitet derzeit an der Vorbereitung eines
Architektenwettbewerbs.
Für die Justizanstalt Eisenstadt sind nachstehende Bauprojekte im angefragten Zeitraum durchgeführt worden bzw. befinden sich in Planung:
Justizanstalt: |
Bauprojekt: |
Fertigstellung: |
Auftragswert in Euro: |
bezahlt von: |
Eisenstadt |
Dachsanierung Justizanstalt u.
Beamtenwohnhaus |
2000 - 2002 |
594.619,84 |
BIG |
Eisenstadt |
Elektrosanierung Verwaltungsgebäude
JA |
4/2002 –12/2002 |
29.333,81 |
BIG |
Eisenstadt |
Heizungsreparatur
JA |
4/2002
–12/2002 |
50.874,60 |
BIG |
Eisenstadt |
Klimaanlage
für Serverraum und Wachzimmer |
1/2005 |
4.035,07 |
BMJ |
Eisenstadt |
Abflusssanierung
in der Gefangenenküche |
in
Planung/2005 |
noch
nicht bekannt |
BIG/BMJ |
Eisenstadt |
Adaptierung
Beamtenwohnhaus als Freigängerwohnungen |
in
Planung |
noch
nicht bekannt |
|
Insgesamt wurden daher im nachgefragten Zeitraum 678.863,32 € für bauliche Zwecke für Strafvollzugseinrichtungen im Bundesland Burgenland verwendet.
Das Bundesministerium für Justiz hat ferner Förderungsleistungen in der XXI. und XXII. Gesetzgebungsperiode erbracht, die auch dem Bundesland Burgenland zugute gekommen sind:
Der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, 1200 Wien, ist mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg, Teilen von Niederösterreich und Salzburg für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Der auf das Burgenland entfallende Anteil der dem Verein seit nunmehr 20 Jahren gewährten jährlichen Förderungen lässt sich zwar nicht detailliert ermitteln, die Aktivitäten des Vereins kommen jedoch auch dem Burgenland zu Gute.
Das
Bundesministerium für Justiz fördert seit dem Jahr 2000 Einrichtungen der
Opferhilfe nach Art. VI der Strafprozessnovelle 1999, die Prozessbegleitung
anbieten. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden die Kosten der psychosozialen
Betreuung und der anwaltlichen Vertretung im Strafverfahren für hilfsbedürftige
Gewaltopfer übernommen.
Nachstehende Förderungsleistungen wurden für
Opferhilfevereine des Burgenlandes ausbezahlt:
2000 |
-- |
2001 |
404,06 Euro |
2002 |
-- |
2003 |
581,40 Euro |
2004 |
1.308,06 Euro |
Der Verein “Der Weisse Ring” bietet für das gesamte Bundesgebiet Opferhilfe an. Eine detaillierte Zuordnung der Förderungsleistung zum Bundesland Burgenland ist nicht möglich.
In den Jahren 2003 und 2004
wurde ein Burgenländischer Verein für Straffälligenhilfe mit einem Betrag in
der Höhe von je 2.200 Euro gefördert.
. März 2005
(Maga. Karin Miklautsch)