2504/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.03.2005
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0003-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2531/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Edeltraud Lentsch, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für das Bundesland Burgenland“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Gemäß Art 10 Abs.1 Z 6 B-VG sind Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des Straf- und Zivilrechtswesens sowie der Justizpflege Bundessache. Die legislativen und administrativen Vorhaben des Justizressorts beziehen sich daher grundsätzlich auf das gesamte Bundesgebiet. Nur vereinzelt lässt sich administrative Tätigkeit einem einzelnen Bundesland zuordnen.

Auf der Website Justiz (www.justiz.gv.at) werden in der Rubrik „Vorhaben“ zahlreiche bedeutende Legislativprojekte und wesentliche administrative Reformmaßnahmen dargestellt, die auch dem Land Burgenland zu Gute kommen.

Einen Eindruck über die Leistungen der Gerichte bieten die erledigten Fälle (ohne Justizverwaltungssachen) des Landesgerichts Eisenstadt und die Bezirksgerichte im Bundesland Burgenland in den Jahren 2000 bis 2003 (Zahlen für das Jahr 2004 liegen noch nicht vor):

 


Erledigte Fälle (ohne Jv) im Bundesland Burgenland

Jahr

Landesgericht
Eisenstadt

Bezirksgerichte
(Summe des Sprengels des Landesgerichtes Eisenstadt)

Summe

2000

5.967

109.235

115.202

2001

6.222

106.311

112.533

2002

6.089

99.278

105.367

2003

5.671

105.475

111.146

 

Den Daten des Rechnungswesens lässt sich entnehmen, dass im angefragten Zeitraum Zahlungen im Gesamtbetrag von rund 80.000 Euro aus dem Justizbudget an Zahlungsempfänger im Bundesland Burgenland geleistet wurden.

An größeren Bau- und Ausstattungsprojekten im angefragten Zeitraum sind zu nennen:

Gericht

Projekt

Fertigstellung

bezahlt von

BG Oberpullendorf

Sanierung

2000

BMWA

BG Oberwart

Einbau eines Aufzugs

2004

BIG

BG Jennersdorf

Sanierung

2005

BIG / BMJ

BG Güssing

Modernisierung der Brandschutzein-richtungen

2005

BIG

 

Das Bundesministerium für Justiz plant den Ausbau des Gerichtsgebäudes in Eisenstadt, in dem das Bezirksgericht, das Landesgericht und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt untergebracht sind. Die Bundesimmobiliengesellschaft mbH als Liegenschaftseigentümerin arbeitet derzeit an der Vorbereitung eines Architektenwettbewerbs.

Für die Justizanstalt Eisenstadt sind nachstehende Bauprojekte im angefragten Zeitraum durchgeführt worden bzw. befinden sich in Planung:

 

Justizanstalt:

Bauprojekt:

Fertigstellung:

Auftragswert

in Euro:

bezahlt von:

Eisenstadt

Dachsanierung Justizanstalt u. Beamtenwohnhaus

2000 - 2002

594.619,84

BIG

Eisenstadt

Elektrosanierung

Verwaltungsgebäude JA

4/2002 –12/2002

29.333,81

BIG

Eisenstadt

Heizungsreparatur JA

4/2002 –12/2002

50.874,60

BIG

Eisenstadt

Klimaanlage für Serverraum und Wachzimmer

1/2005

4.035,07

 

BMJ

Eisenstadt

Abflusssanierung in der Gefangenenküche

in Planung/2005

noch nicht bekannt

BIG/BMJ

Eisenstadt

Adaptierung Beamtenwohnhaus als Freigängerwohnungen

in Planung

noch nicht bekannt

 

 

Insgesamt wurden daher im nachgefragten Zeitraum 678.863,32 € für bauliche Zwecke für Strafvollzugseinrichtungen im Bundesland Burgenland verwendet.

Das Bundesministerium für Justiz hat ferner Förderungsleistungen in der XXI. und XXII. Gesetzgebungsperiode erbracht, die auch dem Bundesland Burgenland zugute gekommen sind:

Der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, 1200 Wien, ist mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg, Teilen von Niederösterreich und Salzburg für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Der auf das Burgenland entfallende Anteil der dem Verein seit nunmehr 20 Jahren gewährten jährlichen Förderungen lässt sich zwar nicht detailliert ermitteln, die Aktivitäten des Vereins kommen jedoch auch dem Burgenland zu Gute.

Das Bundesministerium für Justiz fördert seit dem Jahr 2000 Einrichtungen der Opferhilfe nach Art. VI der Strafprozessnovelle 1999, die Prozessbegleitung anbieten. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden die Kosten der psychosozialen Betreuung und der anwaltlichen Vertretung im Strafverfahren für hilfsbedürftige Gewaltopfer übernommen.

Nachstehende Förderungsleistungen wurden für Opferhilfevereine des Burgenlandes ausbezahlt:

 

2000

--

2001

404,06 Euro

2002

--

2003

581,40 Euro

2004

1.308,06 Euro

 

Der Verein “Der Weisse Ring” bietet für das gesamte Bundesgebiet Opferhilfe an. Eine detaillierte Zuordnung der Förderungsleistung zum Bundesland Burgenland ist nicht möglich.

In den Jahren 2003 und 2004 wurde ein Burgenländischer Verein für Straffälligenhilfe mit einem Betrag in der Höhe von je 2.200 Euro gefördert.

 

. März 2005

(Maga. Karin Miklautsch)