2506/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.03.2005
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0005-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2559/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Lehrlingsausbildung in den Bundesministerien – Verwaltungsassistenten und andere Lehrberufe“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2 und 14:

Im Jahr 2003 wurden beim Oberlandesgericht Wien je ein weiblicher und männlicher Lehrling für den Lehrberuf Verwaltungsassistent aufgenommen. Im Jahr 2004 haben zwei weibliche Lehrlinge und ein männlicher Lehrling die Ausbildung beim Oberlandesgericht Innsbruck (Bezirksgerichte Telfs, Silz und Innsbruck) begonnen.

Unter Berücksichtigung einer am 3. Jänner 2005 erfolgten Aufnahme eines weiblichen Lehrlings beim Landesgericht Innsbruck stehen somit derzeit im Justizressort sechs Verwaltungsassistenten in Berufsausbildung.

Zu 3 bis 6:

Im Jahr 2003 haben beim Oberlandesgericht Linz eine und beim Oberlandesgericht Wien drei Verwaltungsassistentinnen die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen. Alle vier Verwaltungsassistentinnen wurden im Jahr 2003 nach bestandener Lehrabschlussprüfung als Vertragsbedienstete in den Justizdienst aufgenommen. Zwei sind beim Oberlandesgericht Wien und je eine beim Landesgericht Salzburg bzw. beim Bezirksgericht Fünfhaus tätig.

Im Jahr 2004 wurden keine Lehrabschlussprüfungen abgelegt.

Zu 7:

Die mit Verwaltungsassistenten bisher gemachten Erfahrungen sind insgesamt positiv zu beurteilen. Die Verwaltungsassistenten sind nach Beendigung ihrer Lehrausbildung sowohl in den Verwaltungsreferaten der Oberlandesgerichte als auch in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften universell einsetzbar und verfügen über sehr gute Kenntnisse im Bereich der Bürotätigkeit.

Ebenso sind die Erfahrungen mit der Ausbildung selbst überaus zufriedenstellend, wiewohl festzuhalten ist, dass eine fundierte Ausbildung der Lehrlinge in den verschiedensten Bereichen des Berufsbildes für die Ausbilder bzw. Ausbildungsleiter einen erheblichen Zeitaufwand mit sich bringt.

Die aufgenommenen Lehrlinge erwiesen sich als interessiert und lernwillig. Die Ausbilder in den einzelnen Verwaltungsreferaten, aber auch die Vorsteher der Geschäftsstellen bei den Gerichten widmen der Schulung der Lehrlinge die erforderliche Zeit und Aufmerksamkeit. Die meisten Lehrabschlussprüfungen wurden dem entsprechend auch mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt.

In diesem Kontext ist auch anzumerken, dass das Land Tirol im Rahmen der Begabtenförderung für Lehrlinge im Jänner 2001 in Anerkennung der hervorragenden Ausbildungsleistungen beim Oberlandesgericht Innsbruck dieser Dienststelle und den dort wirkenden Ausbildern seinen Dank ausgesprochen hat.

Zu 8 bis 13:

Ich weise auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 6 hin; im Justizressort (mit Ausnahme des Straf- und Maßnahmenvollzuges) erfolgt eine Ausbildung ausschließlich im Lehrberuf Verwaltungsassistent.

Zu 15 und 16:

Im Rahmen der Lehrlingsoffensive 2004 der Bundesregierung wurden im Justizressort für den Lehrberuf Verwaltungsassistent insgesamt 250 Ausbildungsplätze vorgesehen. Das Bundesministerium für Justiz ist gemeinsam mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte bestrebt, nach Maßgabe der budgetären Vorgaben und der persönlichen Eignung Jugendlichen eine Ausbildung im Rahmen dieser Lehrstellen zu ermöglichen.

Zu 17:

In Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Lehrlingsoffensive können über die bei den einzelnen Planstellenbereichen systemisierten Planstellen hinaus Lehrlinge aufgenommen und ausgebildet werden. Eine Kontingentierung ist nicht erfolgt, es ist lediglich die budgetäre Bedeckung sicherzustellen. Durch die legistische Gestaltung der Bestimmung im Rahmen des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes ist die bestmögliche Ausschöpfung der Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten im Bund über Planstellenbereiche und Kapitelgrenzen hinweg gewährleistet und auch den Ressorts im Rahmen der budgetären Mittel größtmögliche Flexibilität eingeräumt. Im halbjährlichen Personalcontrollingbericht an den Ministerrat wird auch über den jeweiligen Stand der Lehrlingsoffensive berichtet werden.

Zu 18:

Wie bereits erwähnt ist das Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte bestrebt, nach Maßgabe der budgetären Vorgaben auch weiterhin Jugendlichen die Lehrlingsausbildung als Verwaltungsassistent zu ermöglichen. Dies zeigt sich auch darin, dass die Anzahl der Lehrstellen von 9 im Jahr 2004 auf 250 im Jahr 2005 erhöht wurde.

Neben der Begründung von Lehrverhältnissen werden auch weiterhin von den Oberlandesgerichten Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren als Vertragsbedienstete im Kanzlei- und Schreibdienst aufgenommen und entsprechend ihrer Verwendung ausgebildet. Bei Absolvierung der jeweils vorgesehenen Fach- und Dienstprüfungen besteht auch die Möglichkeit, im Zuge der weiteren beruflichen Laufbahn eine Karriere als Kanzleileiter, Gerichtsvollzieher oder (nach Ablegung der Matura oder der Beamtenaufstiegsprüfung) Rechtspfleger anzustreben.

Zu 19 bis 21:

Aus Anlass der Lehrlingsoffensive 2004 der Bundesregierung wurde bereits Mitte September 2004 auf der Homepage des Bundeskanzleramtes eine Rubrik „Lehrlingsoffensive des Bundes“ erstellt, in der die breite Öffentlichkeit über die Lehrlingsausbildung in den einzelnen Ressorts informiert wurde. Für das Justizressort wurden hier unter anderem die Daten der mit dem Aufnahmeverfahren befassten Organisationseinheiten samt Ansprechpartnern publiziert.

Zu besetzende Lehrstellen werden gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989 neben der Veröffentlichung an der Amtstafel und der behördeninternen Verlautbarung sowohl der zuständigen Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als auch dem Bundeskanzleramt zwecks Einschaltung in der weltweit abrufbaren sogenannten „Job-Börse“ des Bundes im Internet bekannt gegeben.

Ergänzend werden Anfragen über eine Lehrlingsausbildung sowohl von der Zentralleitung als auch von den nachgeordneten Dienstbehörden und –stellen unter Hinweis auf die Möglichkeit der Ausbildung zum Verwaltungsassistenten und unter Bekanntgabe freier Lehrlingsstellen rasch und unbürokratisch beantwortet.

 

. März 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)