2521/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.03.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0010-I/A/3/2005
Wien, am 21. März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2512/J der Abgeordneten Weinzinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Gemäß
der Entscheidung der Europäischen Kommission 2002/225/EG vom 15. März
2002, als unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht, werden im Zusammenhang
mit Bestätigungsuntersuchungen nach positiven Screeninguntersuchungen auf
Muscheltoxine mit instrumentell analytischen Verfahren Mäusetests durchgeführt.
Frage
2:
In
den Jahren 1999 bis 2004 wurden 4 positive Proben bei Screeningunter-suchungen
festgestellt, deren Bestätigungsuntersuchungen mit Mäusetests ergaben dann
jeweils keine Bestätigung eines vorhandenen Toxins. Weiters hat das
österreichische nationale Referenzlabor in den Jahren 2000 und 2004 jeweils,
wie vorgeschrieben, an einem durch das Kommissionsreferenzlabor für
Muscheltoxine durchgeführten Ringversuch teilgenommen. Insgesamt wurden im
angesprochenen Zeitraum 119 Mäuse zum Test eingesetzt.
Frage
3:
Die
Screeningverfahren hinsichtlich Muscheltoxinen wurden in den letzten Jahren und
werden auch in Zukunft so weit wie möglich mit instrumentellen Untersuchungen
vorgenommen. Zur Bestätigung eines positiven Screeningbe-fundes sind die
Mitgliedstaaten an die Entscheidung der Europäischen Kommission 2002/225/EG
gebunden. Dazu ist zu bemerken, dass mit den alternativen Verfahren nur solche
Muscheltoxine erfasst werden können, von denen die Reinsubstanz zur Verfügung
steht. Für die Vergiftungen, für die dies nicht der Fall ist, kann nur ein
biologisches Testsystem die richtige Antwort geben.
Frage 4:
Zu dieser Problematik
gibt es unterschiedliche Expert/inn/enmeinungen; ich verweise auch auf meine
Ausführungen zu Frage 3.
Frage 5:
Insbesondere in
der Arbeitsgruppe der Nationalen Referenzlabors für Muschel-toxine unter der
Leitung des Kommissionsreferenzlabors für Muscheltoxine werden Ersatzmethoden
ausgetestet und in die Routineuntersuchung der Mitgliedstaaten eingeführt.
Damit soll das in der Frage angesprochene Ziel der möglichst umfassenden
Anwendung von Ersatzmethoden zum Biotest angestrebt werden.
Fragen 6 bis
9:
Diese Fragen
betreffen nicht den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin