2521/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.03.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0010-I/A/3/2005

Wien, am      21. März 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2512/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission 2002/225/EG vom 15. März 2002, als unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht, werden im Zusammenhang mit Bestätigungsuntersuchungen nach positiven Screeninguntersuchungen auf Muscheltoxine mit instrumentell analytischen Verfahren Mäusetests durchgeführt.

 

Frage 2:

In den Jahren 1999 bis 2004 wurden 4 positive Proben bei Screeningunter-suchungen festgestellt, deren Bestätigungsuntersuchungen mit Mäusetests ergaben dann jeweils keine Bestätigung eines vorhandenen Toxins. Weiters hat das österreichische nationale Referenzlabor in den Jahren 2000 und 2004 jeweils, wie vorgeschrieben, an einem durch das Kommissionsreferenzlabor für Muscheltoxine durchgeführten Ringversuch teilgenommen. Insgesamt wurden im angesprochenen Zeitraum 119 Mäuse zum Test eingesetzt.

 

Frage 3:

Die Screeningverfahren hinsichtlich Muscheltoxinen wurden in den letzten Jahren und werden auch in Zukunft so weit wie möglich mit instrumentellen Untersuchungen vorgenommen. Zur Bestätigung eines positiven Screeningbe-fundes sind die Mitgliedstaaten an die Entscheidung der Europäischen Kommission 2002/225/EG gebunden. Dazu ist zu bemerken, dass mit den alternativen Verfahren nur solche Muscheltoxine erfasst werden können, von denen die Reinsubstanz zur Verfügung steht. Für die Vergiftungen, für die dies nicht der Fall ist, kann nur ein biologisches Testsystem die richtige Antwort geben.

 

Frage 4:

Zu dieser Problematik gibt es unterschiedliche Expert/inn/enmeinungen; ich verweise auch auf meine Ausführungen zu Frage 3.

 

Frage 5:

Insbesondere in der Arbeitsgruppe der Nationalen Referenzlabors für Muschel-toxine unter der Leitung des Kommissionsreferenzlabors für Muscheltoxine werden Ersatzmethoden ausgetestet und in die Routineuntersuchung der Mitgliedstaaten eingeführt. Damit soll das in der Frage angesprochene Ziel der möglichst umfassenden Anwendung von Ersatzmethoden zum Biotest angestrebt werden.

 

Fragen 6 bis 9:

Diese Fragen betreffen nicht den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin