2525/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.03.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn |
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Präsidenten des Nationalrates |
(5-fach) |
Parlament |
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1010 Wien |
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GZ: BMSG-10001/0049-I/A/4/2005 |
Wien, |
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2570/J der Abgeordneten
Schönpass und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Die Produktion des Schülerkalenders
des Österreichischen Pennäler Rings (ÖPR) 2004/2005 wurde nicht durch eine
Projektförderung meines Ressorts gefördert. Ob die Produktion durch die
Basisförderung an den ÖPR bedeckt wurde, kann derzeit noch nicht ausgeschlossen
werden, da die Abrechnung der Basisförderung für das Jahr 2004 – wie bei allen
Bundes-Jugendorganisationen – erst Ende März vorliegen muss.
Frage 2:
Durch mein Ressort wurde keine Einschaltung im
Schülerkalender des ÖPR in Auftrag gegeben. Da mir daher diese Einschaltung
auch nicht bekannt ist, kann ich nur vermuten, dass es sich möglicherweise um
die Verwendung des Logos meine Ressorts im Sinn der Beantwortung der Fragen 5
und 6 handelt.
Fragen 3
und 4:
Es wurden keine
SchülerInnen- und StudentInnenorganisationen bei der Finanzierung ihrer
Kalender durch mein Ressort mittels Inserat unterstützt.
Fragen 5
und 6:
Mein Ressort hat kein Inserat
auf der ÖPR-Homepage geschaltet.
Angemerkt wird allerdings,
dass im § 5 der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung
und Jugendarbeit, welche auf § 8 des Bundes-Jugend-
förderungsgesetzes beruhen, die Verwendung des Logos meines Ressorts geregelt
ist:
„Die
Empfänger von Förderungen haben in geeigneter Weise (z.B. LOGO des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz)
darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz die Förderungsmittel zur Verfügung gestellt
hat. Bei der Weitergabe der Förderungsmittel an Landesorganisationen und andere
Endempfänger sowie bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist ebenfalls darauf
hinzuweisen, dass das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz die Förderungsmittel zur Verfügung gestellt hat.“
Diese Verpflichtung trifft
alle Bezieher von Förderungsmittel gemäß dem Bundes-Jugendförderungsgesetz, so
dass das Logo des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf vielen Homepages von
Jugendorganisationen abgebildet ist.
Frage 7:
Im Jahr 2000 wurden 2.180,19
€, im Jahr 2001 wurden 29.069,16 €, im Jahr 2002 wurden 39.669,20 €, im Jahr
2003 wurden 29.134,60 € und im Jahre 2004 wurden 31.634,60 € als Basisförderung
oder Projektförderung an den ÖPR ausbezahlt.
Fragen 8 und 10:
Jugendorganisationen werden
durch mein Ressort auf vielfältige Art und Weise unterstützt, egal ob es sich
dabei um den Österreichischen
Pennäler Ring, die Junge ÖVP, die Sozialistische Jugend Österreich, den Ring
Freiheitlicher Jugend, Grüne, die Pfadfinder- und Pfadfinderinnen Österreichs,
die Katholische Jugend Österreich oder die Evangelische Jugend Österreich etc.
handelt.
Es werden laufend diverse
Anfragen, Ersuchen um Beratungen sowie Fragen der Jugendlichen, der Funktionäre
und von Einzelpersonen an mein Ministerium herangetragen und von meinen
Fachabteilungen – nach bestem Wissen und Möglichkeit – bearbeitet und
beantwortet.
Frage 9:
Ob
Projekte des ÖPR im Jahre 2005 unterstützt werden, hängt zuerst davon ab,
ob entsprechende Ansuchen gestellt werden. Bis jetzt ist kein derartiger Antrag
ein-
gelangt.
Mit freundlichen Grüßen
Die
Bundesministerin: