2525/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.03.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

Herrn

 

Präsidenten des Nationalrates

(5-fach)

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMSG-10001/0049-I/A/4/2005

Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2570/J der Abgeordneten Schönpass und GenossInnen wie folgt:

Frage 1:

Die Produktion des Schülerkalenders des Österreichischen Pennäler Rings (ÖPR) 2004/2005 wurde nicht durch eine Projektförderung meines Ressorts gefördert. Ob die Produktion durch die Basisförderung an den ÖPR bedeckt wurde, kann derzeit noch nicht ausgeschlossen werden, da die Abrechnung der Basisförderung für das Jahr 2004 – wie bei allen Bundes-Jugendorganisationen – erst Ende März vorliegen muss.

Frage 2:

Durch mein Ressort wurde keine Einschaltung im Schülerkalender des ÖPR in Auftrag gegeben. Da mir daher diese Einschaltung auch nicht bekannt ist, kann ich nur vermuten, dass es sich möglicherweise um die Verwendung des Logos meine Ressorts im Sinn der Beantwortung der Fragen 5 und 6 handelt.

Fragen 3 und 4:

Es wurden keine SchülerInnen- und StudentInnenorganisationen bei der Finanzierung ihrer Kalender durch mein Ressort mittels Inserat unterstützt.

Fragen 5 und 6:

Mein Ressort hat kein Inserat auf der ÖPR-Homepage geschaltet.

Angemerkt wird allerdings, dass im § 5 der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, welche auf § 8 des Bundes-Jugend-
förderungsgesetzes beruhen, die Verwendung des Logos meines Ressorts geregelt ist:

„Die Empfänger von Förderungen haben in geeigneter Weise (z.B. LOGO des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz die Förderungsmittel zur Verfügung gestellt hat. Bei der Weitergabe der Förderungsmittel an Landesorganisationen und andere Endempfänger sowie bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz die Förderungsmittel zur Verfügung gestellt hat.“

Diese Verpflichtung trifft alle Bezieher von Förderungsmittel gemäß dem Bundes-Jugendförderungsgesetz, so dass das Logo des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf vielen Homepages von
Jugendorganisationen abgebildet ist.

 

 

Frage 7:

Im Jahr 2000 wurden 2.180,19 €, im Jahr 2001 wurden 29.069,16 €, im Jahr 2002 wurden 39.669,20 €, im Jahr 2003 wurden 29.134,60 € und im Jahre 2004 wurden 31.634,60 € als Basisförderung oder Projektförderung an den ÖPR ausbezahlt.

Fragen 8 und 10:

Jugendorganisationen werden durch mein Ressort auf vielfältige Art und Weise unterstützt, egal ob es sich dabei um den Österreichischen Pennäler Ring, die Junge ÖVP, die Sozialistische Jugend Österreich, den Ring Freiheitlicher Jugend, Grüne, die Pfadfinder- und Pfadfinderinnen Österreichs, die Katholische Jugend Österreich oder die Evangelische Jugend Österreich etc. handelt.

Es werden laufend diverse Anfragen, Ersuchen um Beratungen sowie Fragen der Jugendlichen, der Funktionäre und von Einzelpersonen an mein Ministerium herangetragen und von meinen Fachabteilungen – nach bestem Wissen und Möglichkeit – bearbeitet und beantwortet.

Frage 9:

Ob Projekte des ÖPR im Jahre 2005 unterstützt werden, hängt zuerst davon ab,
ob entsprechende Ansuchen gestellt werden. Bis jetzt ist kein derartiger Antrag ein-
gelangt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin: