2528/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.03.2005
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0033-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2585/J der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

 

 

 

 

Fragen 1 bis 4 und 6:

 

Bis dato wurde vom Verein ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit kein for­maler Förderantrag an mein Ressort gestellt.

 

Insgesamt hat der Verein ZARA fünf E‑Mails und zwei formlose Schreiben mit dem Ersuchen um Förderung an die jugendpolitische Abteilung meines Ministeriums gerichtet. Die daraufhin jeweils samt Text des Bundes‑Jugendförderungsgesetzes (B‑JFG) und den dazugehörigen Förderrichtlinien an den Verein übermittelten Formulare für Förderansuchen wurden von diesem nie ausgefüllt eingereicht.

 

Da kein einziger formaler Förderantrag gemäß B‑JFG und der dazu gehörenden Förderrichtlinien gestellt wurde, konnte auch kein Förderantrag bearbeitet oder ge­nehmigt werden.

 

Im Jänner 2004 erging jedoch ein Antwortschreiben der Fachabteilung meines Mi­nisteriums auf ein formloses und unvollständiges Schreiben, das nach der letzten Antragsfrist am 16. Oktober 2003 im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Ge­nerationen und Konsumentenschutz einlangte. Da zu diesem Zeitpunkt kein Antragsformular ausgefüllt war und die erforderlichen Beilagen wie Vereinsstatut, Amtsbestätigung etc. fehlten und zudem die Fördermittel für das zu Ende gehende Jahr 2003 erschöpft waren, war eine weitere Bearbeitung nicht mehr möglich und es erfolgte ein Ablehnungsschreiben im Jänner 2004.

 

 

Frage 5:

 

 

Grundsätzlich darf ich zu dieser Frage auf die Antworten des Herrn Bundeskanzlers sowie des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zu Frage 5 der jeweils nahezu gleichlautend gestellten Anfragen Nr. 2579/J bzw. Nr. 2580/J verweisen.

 

Seit dem Inkrafttreten der EU‑Rassismusrichtlinie wurden durch mein Ressort Kon­takte zur muslimischen Bundes-Jugendorganisation aufgebaut und verschiedenste Projekte von Bundes‑Jugendorganisationen gefördert. Gemäß Bundesverfassung obliegt die Jugendarbeit den Ländern. Gemäß dem Bundes-Jugendförderungsgesetz werden seitens meines Ressorts vorwiegend Bundesjugendorganisationen gefördert sowie bundesländerübergreifende Projekte und Modellprojekte. Sollten danach noch Fördermittel vorhanden sein, wird auch lokalen oder regionalen Projekten - sofern sie der Schwerpunktsetzung entsprechen - eine Kofinanzierung gewährt. Das Bundes-Jugendförderungsgesetz und das Bundes-Jugendvertretungsgesetz, welche 2001 in Kraft getreten sind, haben insbesondere die jüdischen Bundes-Jugendorganisationen und auch die diversen Minderheitenorganisationen berücksichtigt.

 

Weiters führt mein Ressort in Kooperation mit dem Bundesministerium für Justiz in der Jugendstrafvollzugsanstalt Gerasdorf zur Zeit Projekte zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft durch, an dem vorwiegend jugendliche Strafgefangene nicht-ös­terreichischer Herkunft teilnehmen.

 

 

Frage 7:

 

 

Ob der Verein ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit gemäß dem Bundes-Jugendförderungsgesetz Anspruch auf die Gewährung einer Basisförderung hat, kann ich nicht feststellen, da der Verein der sechsmaligen Aufforderung meiner Fachabteilung, die Förderungsanträge auszufüllen, Projektbeschreibungen und Finanzpläne, Statuten und gültige Amtsbestätigung vorzulegen, kein einziges Mal nachgekommen ist und auch auf der Internetseite nicht feststellbar ist, ob es sich um eine Bundes-Jugendorganisation handelt.

 

Da das Bundes-Jugendförderungsgesetz (B‑JFG) aber eine ordnungsgemäße Erfül­lung dieser Maßnahmen seitens des Vereins vorsieht, sodass mein Ressort eine objektive Prüfung der Angaben vornehmen kann, kann sicherlich nicht von einer Weigerung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Kon­sumentenschutz gesprochen werden, den Verein abzusichern, sondern es muss festgestellt werden, dass es dem Verein trotz mehrfacher Aufforderung (schriftlich, per Mail, in einigen Telefonaten) nicht möglich war, die geforderten Unterlagen meiner Fachabteilung zur Prüfung vorzulegen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen