2540/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-13.000/0002-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Wien, 11. März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Zur schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 2517/J-NR/2005 betreffend Barriefefreies Wohnen,
die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 25. Jänner 2005 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich zu Ihren Fragen
Welche
in Ihrem Bereich befindlichen konkreten Liegenschaften sind bereits mit wie
vielen Wohnungen bebaut?
(Detaillierte Aufstellung nach: Anzahl der Liegenschaften und Adresse, sowie Anzahl der bereits vorhandenen Wohnungen)
Wie
viele dieser Wohnungen sollen bis wann barrierefrei ausgestaltet sein?
(Detaillierte
Aufstellung nach: Liegenschaften
und Adresse)
Wie
viele neue Wohnungen sollten bis wann auf welchen Liegenschaften noch
zusätzlich barrierefrei gebaut werden?
(Detaillierte
Aufstellung nach: Liegenschaften und Adresse und Anzahl der geplanten
barrierefreien Wohnungen)
Wann
wurde die Untergruppe zur Ausarbeitung von Konzepten für barrierefreies Wohnen
installiert?
Welche
Architekten, die auch tatsächlich Kenntnisse im Bereich von barrierefreien
Wohnen haben, sind in dieser Arbeitsgruppe?
Welche
VertreterInnen der Menschen mit Behinderungen sind in diese Untergruppe
nominiert worden?
Bis wann
wird es einen Bericht über die geplanten barrierefreien Adaptierungen, Um- Neu-
und Zubauten geben?
zunächst festzuhalten, dass mein
Ressort - wie Sie richtig feststellen - für Fragen des barrierefreien Wohnens
nicht zuständig ist. Zuständig für die Vollziehung der Bauordnungen, in denen
entsprechende Bestimmungen für den barrierefreien Zugang enthalten sind, sind
die Länder.
Es bestand allerdings in der
Vergangenheit ein indirekter Konnex im Zuge der Privatwirtschaftsverwaltung
meines Ressorts hinsichtlich der Wohnbaugenossenschaften der Eisenbahner. Ich
habe daher diese um Auskunft gebeten und es wurde mir versichert, dass alle einschlägigen
Bestimmungen der Bauordnungen der Länder - insbesondere die B1600 - jederzeit
und vollinhaltlich eingehalten wurden.
Mit freundlichen Grüßen