2540/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-13.000/0002-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, 11. März 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2517/J-NR/2005 betreffend Barriefefreies Wohnen, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 25. Jänner 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich zu Ihren Fragen

 

Welche in Ihrem Bereich befindlichen konkreten Liegenschaften sind bereits mit wie vielen Wohnungen bebaut?

(Detaillierte Aufstellung nach: Anzahl der Liegenschaften und Adresse, sowie Anzahl der bereits vorhandenen Wohnungen)

 

Wie viele dieser Wohnungen sollen bis wann barrierefrei ausgestaltet sein?

(Detaillierte Aufstellung nach:  Liegenschaften und Adresse)

 

Wie viele neue Wohnungen sollten bis wann auf welchen Liegenschaften noch zusätzlich barrierefrei gebaut werden?

(Detaillierte Aufstellung nach: Liegenschaften und Adresse und Anzahl der geplanten barrierefreien Wohnungen)

 

Wann wurde die Untergruppe zur Ausarbeitung von Konzepten für barrierefreies Wohnen installiert?

 

Welche Architekten, die auch tatsächlich Kenntnisse im Bereich von barrierefreien Wohnen haben, sind in dieser Arbeitsgruppe?

 

Welche VertreterInnen der Menschen mit Behinderungen sind in diese Untergruppe nominiert worden?

 

Bis wann wird es einen Bericht über die geplanten barrierefreien Adaptierungen, Um- Neu- und Zubauten geben?

zunächst festzuhalten, dass mein Ressort - wie Sie richtig feststellen - für Fragen des barrierefreien Wohnens nicht zuständig ist. Zuständig für die Vollziehung der Bauordnungen, in denen entsprechende Bestimmungen für den barrierefreien Zugang enthalten sind, sind die Länder.

Es bestand allerdings in der Vergangenheit ein indirekter Konnex im Zuge der Privatwirtschaftsverwaltung meines Ressorts hinsichtlich der Wohnbaugenossenschaften der Eisenbahner. Ich habe daher diese um Auskunft gebeten und es wurde mir versichert, dass alle einschlägigen Bestimmungen der Bauordnungen der Länder - insbesondere die B1600 - jederzeit und vollinhaltlich eingehalten wurden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen