2545/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2005
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

DVR:0000051

 

GZ: 95.000/4524-III/1/b/05

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

A-1017 WIEN

                     

                     

 

 

Wien, am      . März  2005

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am

26. Jänner 2005 unter der Nr. 2582/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verweigerung der Absicherung der Antirassismusarbeit des Vereins ZARA“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2

Der Verein ZARA hat erstmalig im Jahr 2002 ein Förderungsersuchen an das Bundesministerium für Inneres gerichtet. Seit damals wurden vom Verein ZARA insgesamt fünf Förderungsersuchen an das Bundesministerium für Inneres gestellt.

 

Zu Frage 3

Dem Verein ZARA wurden aus den Budgetmitteln des Bundesministeriums für Inneres nachstehende Förderungen zuerkannt:

 

  3. September 2002                für das Jahr 2002            in Höhe von € 3.635,--

  1. Juli 2003                           für das Jahr 2003            in Höhe von € 2.000,--

15. September 2004                für das Jahr 2004            in Höhe von € 3.000,--

 

 

 

 

Zu Frage 4

Bis dato wurden keine Förderungsersuchen des Vereins ZARA vom Bundesministerium für Inneres abgelehnt. Zwei Förderungsersuchen betreffen das Finanzjahr 2005 und sind derzeit noch in Bearbeitung.

 

 

Zu Frage 5

Die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit war und ist ein besonderes Anliegen des Bundesministeriums für Inneres.

 

An konkreten Maßnahmen im angesprochenen Zeitraum ist zunächst auf mehrere Erlässe hinzuweisen, wie etwa über die Verpflichtung zu unverzüglicher Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft bei Misshandlungsvorwürfen gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, über Hinweise für richtlinienkonformes Verhalten bei der Aufgabenerfüllung nach dem SPG wie insbesondere bei Vernehmungen, über Verbesserungen der Polizeiarbeit bei Großrazzien und Großveranstaltungen unter Einbeziehung des Menschenrechtsbeirates und seiner Kommissionen oder über Vorgaben für den Sprachgebrauch der Sicherheitsexekutive.

 

Seitens der Sicherheitsakademie im BMI wird dem angesprochenen Bereich in der Aus- und Fortbildung der österreichischen Sicherheitsexekutive ein überaus großer Stellenwert beigemessen.

 

Neben der Auseinandersetzung mit Themen wie „Fremd bei uns“, „Polizei und Afrikaner“ oder „Polizeiliches Handeln in einer multikulturellen Gesellschaft“  kommt seit dem Jahr 2002 auch eine von der US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisation Anti Defamation League (ADL) mit ihrem Programm „A World of Difference“ entwickelte Methode zur Sensibilisierung zur Anwendung. Die 2001 begonnene Kooperation hat die Schaffung eines Netzwerks von TrainerInnen für Maßnahmen der Aus- und Fortbildung zugunsten einer vorurteilsfreien Haltung der österreichischen Sicherheitsexekutive zum Ziel.

 

Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2579/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.

 

 

 

 

Zu Frage 6

Im gegebenen Kontext kommt der Institution des Menschenrechtsbeirats vorrangige praktische Bedeutung zu. Daneben wird insbesondere vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Antisemitismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Rechtsextremismus ein Dialog mit dem Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) geführt.

 

Vom Verein ZARA gegenüber unmittelbar betroffenen Sicherheitsbehörden aufgezeigten und/oder im jährlichen „Rassismus Report“ zusammengefassten Vorwürfen polizeilichen Fehlverhaltens wird selbstverständlich nachgegangen.

 

Zu Frage 7

Seitens des Bundesministeriums für Inneres wurde nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten sowohl der Betrieb der Beratungsstelle des Vereins ZARA als auch die Herstellung des Rassismusreports gefördert.