2545/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2005
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
DVR:0000051
GZ: 95.000/4524-III/1/b/05
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
A-1017 WIEN
Wien, am . März 2005
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
26. Jänner 2005
unter der Nr. 2582/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Verweigerung der Absicherung der Antirassismusarbeit des Vereins
ZARA“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2
Der Verein ZARA hat erstmalig im Jahr 2002 ein Förderungsersuchen an
das Bundesministerium für Inneres gerichtet. Seit damals wurden vom Verein ZARA
insgesamt fünf Förderungsersuchen an das Bundesministerium für Inneres
gestellt.
Zu Frage 3
Dem Verein ZARA wurden aus den Budgetmitteln des
Bundesministeriums für Inneres nachstehende Förderungen zuerkannt:
3. September 2002 für
das Jahr 2002 in
Höhe von € 3.635,--
1. Juli 2003 für
das Jahr 2003 in
Höhe von € 2.000,--
15. September 2004 für
das Jahr 2004 in
Höhe von € 3.000,--
Zu Frage 4
Bis dato wurden keine Förderungsersuchen des Vereins ZARA vom
Bundesministerium für Inneres abgelehnt. Zwei Förderungsersuchen betreffen das
Finanzjahr 2005 und sind derzeit noch in Bearbeitung.
Zu Frage 5
Die Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit war und ist ein besonderes Anliegen des Bundesministeriums
für Inneres.
An konkreten Maßnahmen im angesprochenen Zeitraum ist zunächst auf mehrere Erlässe hinzuweisen, wie etwa über die Verpflichtung zu unverzüglicher Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft bei Misshandlungsvorwürfen gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, über Hinweise für richtlinienkonformes Verhalten bei der Aufgabenerfüllung nach dem SPG wie insbesondere bei Vernehmungen, über Verbesserungen der Polizeiarbeit bei Großrazzien und Großveranstaltungen unter Einbeziehung des Menschenrechtsbeirates und seiner Kommissionen oder über Vorgaben für den Sprachgebrauch der Sicherheitsexekutive.
Seitens der Sicherheitsakademie im BMI wird dem angesprochenen Bereich in der Aus- und Fortbildung der österreichischen Sicherheitsexekutive ein überaus großer Stellenwert beigemessen.
Neben der Auseinandersetzung mit Themen wie „Fremd bei uns“, „Polizei und Afrikaner“ oder „Polizeiliches Handeln in einer multikulturellen Gesellschaft“ kommt seit dem Jahr 2002 auch eine von der US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisation Anti Defamation League (ADL) mit ihrem Programm „A World of Difference“ entwickelte Methode zur Sensibilisierung zur Anwendung. Die 2001 begonnene Kooperation hat die Schaffung eines Netzwerks von TrainerInnen für Maßnahmen der Aus- und Fortbildung zugunsten einer vorurteilsfreien Haltung der österreichischen Sicherheitsexekutive zum Ziel.
Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2579/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Zu Frage 6
Im gegebenen Kontext kommt der Institution des Menschenrechtsbeirats vorrangige praktische Bedeutung zu. Daneben wird insbesondere vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Antisemitismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Rechtsextremismus ein Dialog mit dem Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) geführt.
Vom Verein ZARA gegenüber unmittelbar betroffenen Sicherheitsbehörden aufgezeigten und/oder im jährlichen „Rassismus Report“ zusammengefassten Vorwürfen polizeilichen Fehlverhaltens wird selbstverständlich nachgegangen.
Zu Frage 7
Seitens des Bundesministeriums für Inneres wurde nach
Maßgabe der budgetären Möglichkeiten sowohl der Betrieb der Beratungsstelle des
Vereins ZARA als auch die Herstellung des Rassismusreports gefördert.