2547/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2005
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Wien, am     . März 2005

DVR: 0000051

 

GZ 0117/1972-II/1/b/05

 

 
 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat, Dr. Elisabeth HLAVAC, Mag. Gisela WURM, Genossinnen und Genossen haben am 4. Februar 2005 unter der Nr. 2630/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Vollziehung des Suchtmittelgesetzes“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

zu Frage 1:

Informationen, inwieweit Anzeigeerstattungen an die Justiz entgegen den Bestimmungen des § 5/12 StVO ergangen sind, liegen mir nicht vor.

Es darf angemerkt werden, dass eine diesbezügliche Verifizierung nur mit unverhältnis-mäßig hohem administrativen Aufwand möglich wäre. Es müssten sämtliche Basisdienststellen befasst werden und alle diesbezüglichen Anzeigen nach § 5 StVO überprüft werden.

 

zu Frage 2:

Die Regelung des § 5 Abs. 12 StVO lässt keinen Interpretationsspielraum zu.

 

zu Frage 3 und 4:

Soweit es meinen Wirkungsbereich betrifft, werden alle Bediensteten im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung laufend und ausführlich über alle für die Dienstverrichtung relevanten Themen und selbstverständlich auch über Gesetzesänderungen informiert und geschult.