2547/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2005
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Wien, am
. März 2005
DVR:
0000051 GZ
0117/1972-II/1/b/05
Die Abgeordneten zum
Nationalrat, Dr. Elisabeth HLAVAC, Mag. Gisela WURM, Genossinnen und Genossen
haben am 4. Februar 2005 unter der Nr. 2630/J an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend „die Vollziehung des Suchtmittelgesetzes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
zu Frage 1:
Informationen, inwieweit
Anzeigeerstattungen an die Justiz entgegen den Bestimmungen des § 5/12 StVO
ergangen sind, liegen mir nicht vor.
Es darf angemerkt werden,
dass eine diesbezügliche Verifizierung nur mit unverhältnis-mäßig hohem
administrativen Aufwand möglich wäre. Es müssten sämtliche Basisdienststellen
befasst werden und alle diesbezüglichen Anzeigen nach § 5 StVO überprüft werden.
zu Frage 2:
Die Regelung des § 5 Abs. 12
StVO lässt keinen Interpretationsspielraum zu.
zu Frage 3 und 4:
Soweit es meinen
Wirkungsbereich betrifft, werden alle Bediensteten im Rahmen der
berufsbegleitenden Fortbildung laufend und ausführlich über alle für die
Dienstverrichtung relevanten Themen und selbstverständlich auch über
Gesetzesänderungen informiert und geschult.