2553/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen haben
am 26. Jänner 2005
unter der Nr. 2576/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Geschehnisse im Vorfeld um die Vergabe des Projektes Stadion
Klagenfurt für die EM 2008 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Die von Ihnen gestellte Frage betrifft das
vom Bundeskanzleramt im Einvernehmen
mit dem Land Kärnten und der Stadt Klagenfurt an die Dr. Aicher Unternehmensfor-
schung OEG der Universitätsprofessoren Dr.
Aicher und Dr. Holoubek in Auftrag ge-
gebene Gutachten betreffend
Vergabeverfahren Stadionneubau Klagenfurt. Zum
Zeitpunkt der Auftragsvergabe wurde ich über den aktuellen Verfahrensstand sei-
tens des Staatssekretärs für Sport informiert.
Die Notwendigkeit für
das so genannte "Obergutachten" - Rechtsgutachten betref-
fend Stadionneubau Klagenfurt - ergab sich auf Grund divergierender Rechtsan-
sichten zum
gegenständlichen Vergabeverfahren.
Die Rechtsgrundlage des Gutachtens selbst
beruht auf dem Bundesvergabegesetz.
Die Rechtsgrundlage der Vergabe des
Auftrages beruht auf § 26 Abs. 4 desselben.
Zu den Fragen 2 und 4:
Die Vergabekommission hat ihre Arbeit auf professionelle Art und Weise
durchgeführt und hat einen einstimmigen Empfehlungsbeschluß gefällt.
Zur Frage 5:
Die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der bereits erfolgten Einsprüche ist durch
das Bundesvergabegesetz determiniert.
Zur Frage 6:
Ich gehe davon aus, daß es eine fristgerechte Fertigstellung geben wird.