2559/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0017-I/A/3/2005

Wien, am      24. März 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2523/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Bisher wurde noch keine Verordnung gemäß § 18 Abs. 6 erlassen, da noch nicht

alle rechtlichen Aspekte in den unterschiedlichen Verfahren wie „behördlichem Zulassungsverfahren“, „freiwillige Kennzeichnung“ oder „Zertifizierung“, die mit dieser Verordnung geregelt werden müssen geklärt sind.

 

Frage 2:

An der Verordnung wird bereits gearbeitet und noch im ersten Halbjahr 2005 soll ein entsprechender Entwurf vorliegen und das Begutachtungsverfahren durchlaufen.

 

Frage 3:

Die Verordnung soll die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Kennzeichnung (Unterlagen für den Antrag, Art der Prüfung, Ergebnis der Prüfung) und die Art der Kennzeichnung enthalten. Weiters wird festgelegt, welche Anforderungen die Prüfstelle zu erfüllen hat.

 

Frage 4:

Durch die Verordnung wird sichergestellt, dass das gemäß § 18 Abs. 6

verpflichtende behördliche Zulassungsverfahren für neuartige serienmäßig

hergestellte Aufstallungssysteme und neuartige technische Ausrüstungen für

Tierhaltungen von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden tatsächlich durchgeführt werden kann.

 

 

 

 

Frage 5:

Der Anbieter, der seine „alten Produkte“ als tierschutzrechtskonform

kennzeichnen lassen will oder seine „neuartigen Produkte“ als tierschutz-rechtskonform zulassen muss, hat einen Antrag auf Prüfung seines

Produktes zu stellen. Die Verleihung der Kennzeichnung erfolgt von der

Prüfstelle. Diese wird durch einen von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen anerkannter Verein eingerichtet. Dieser Verein wird  zur Vergabe des Kennzeichens berechtigt.

 

Frage 6:

Mit zwei bereits eingereichten Projekten des Institutes für Tierhaltung und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität, werden derzeit Erfahrungswerte für die Organisation und Durchführung von entsprechenden Prüfverfahren für neuartige Stalleinrichtungssysteme gesammelt. Diese beiden Projekte beziehen sich auf die Prüfung von Abferkelbuchten bzw. auf den Einsatz von Gummimatten in der Rindermast.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin