2559/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0017-I/A/3/2005
Wien, am 24. März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2523/J der Abgeordneten Weinzinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Bisher wurde noch keine
Verordnung gemäß § 18 Abs. 6 erlassen, da noch nicht
alle rechtlichen Aspekte
in den unterschiedlichen Verfahren wie „behördlichem Zulassungsverfahren“,
„freiwillige Kennzeichnung“ oder „Zertifizierung“, die mit dieser Verordnung
geregelt werden müssen geklärt sind.
Frage 2:
An der Verordnung wird
bereits gearbeitet und noch im ersten Halbjahr 2005 soll ein entsprechender
Entwurf vorliegen und das Begutachtungsverfahren durchlaufen.
Frage 3:
Die Verordnung soll die
Voraussetzungen für die Zuerkennung der Kennzeichnung (Unterlagen für den
Antrag, Art der Prüfung, Ergebnis der Prüfung) und die Art der Kennzeichnung
enthalten. Weiters wird festgelegt, welche Anforderungen die Prüfstelle zu
erfüllen hat.
Frage 4:
Durch die Verordnung wird
sichergestellt, dass das gemäß § 18 Abs. 6
verpflichtende behördliche
Zulassungsverfahren für neuartige serienmäßig
hergestellte
Aufstallungssysteme und neuartige technische Ausrüstungen für
Tierhaltungen von den
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden tatsächlich durchgeführt werden kann.
Frage 5:
Der Anbieter, der seine
„alten Produkte“ als tierschutzrechtskonform
kennzeichnen lassen will
oder seine „neuartigen Produkte“ als tierschutz-rechtskonform zulassen muss,
hat einen Antrag auf Prüfung seines
Produktes zu stellen. Die
Verleihung der Kennzeichnung erfolgt von der
Prüfstelle. Diese wird
durch einen von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen anerkannter
Verein eingerichtet. Dieser Verein wird
zur Vergabe des Kennzeichens berechtigt.
Frage 6:
Mit zwei bereits
eingereichten Projekten des Institutes für Tierhaltung und Tierschutz der
Veterinärmedizinischen Universität, werden derzeit Erfahrungswerte für die
Organisation und Durchführung von entsprechenden Prüfverfahren für neuartige
Stalleinrichtungssysteme gesammelt. Diese beiden Projekte beziehen sich auf die
Prüfung von Abferkelbuchten bzw. auf den Einsatz von Gummimatten in der
Rindermast.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin