2561/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2587/J der Abgeordneten Gabriele Binder und GenossInnen
wie folgt:
Frage 1:
Die Angebote der Frauenberatungsstelle Lilith sind mir
bekannt. Laut Angaben
des Vereins liegen die Schwerpunkte auf Beratung (rund 11%), Bildung/Kreativ
(rund
20%), Begegnung (rund 50%) und Information (rund 19%).
Frage 2:
Grundsätzlich werden von mir die in der Beantwortung der
Frage 1
beschriebenen
Zielsetzungen von Frauenberatungsstellen befürwortet, wobei das
Hauptaugenmerk
auf die finanzielle Unterstützung gesamtheitlicher frauen- und
arbeitsmarktspezifischer
Beratungsmaßnahmen durch Expertinnen gerichtet ist.
Dieser
Bereich umfasst rund 11% der Aktivitäten von Lilith.
Frage 3:
Die Schwerpunkte des Einsatzes der Fördermittel des BMGF
in Niederösterreich
liegen
für das Jahr 2005
- in der Unterstützung der sieben Frauenservicesteilen,
- in der Versorgung ländlicher Regionen mit neuen frauenspezifischen
Beratungseinrichtungen und
- in der Einrichtung eines Notrufs in St. Pölten als Erstanlauf- und
Beratungsstelle
bei Gewalt gegen Frauen.
-
In Scheibbs, Mistelbach und Gmünd werden ebenfalls unter
Mithilfe des
Landesfrauenreferats
und mit zusätzlichen Förderungen durch das BMFG von den
Frauenservicesteilen
Amstetten, Hollabrunn und Zwettl betriebene
Außenberatungsstellen
eingerichtet.
Darüber hinaus werden von meinem Ressort folgende frauenspezifische
Beratungseinrichtungen in Niederösterreich mitfinanziert:
Frauenhaus Amstetten,
Frauenhaus Neunkirchen,
Haus der Frau, St. Pölten,
Frauenhaus Mistelbach,
Integrations- und Beratungsverein für Ausländer, Mödling,
Horizont, Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten, Wr. Neustadt,
SOS-Menschenrechte, Traiskirchen,
Frauenberatungsstelle Stützpunkt Undine, Baden,
Verein Initiative Frauen Plattform Beratungsstelle Klosterneuburg und
Family Business, Initiative zur Vernetzung, Vermittlung und Analyse von
Kinderbetreuungsangeboten.
Aus Sicht des Bundes deckt daher das Frauencafe Lilith den
Bedarf im Raum
Krems
ab und wird seiner Beratungstätigkeit vor allem im lokalen Bereich
entsprechend
mit einer doppelt so hohen Summe wie die Landesförderung
unterstützt.
Frage 4:
Der Verein zur Unterstützung der Frauenplattform Krems
hat aus meinem
Ressort
für das Projekt „Lilith - Frauencafe und Frauenberatung" im Jahr 2003
eine
finanzielle Unterstützung in Höhe von € 25.000,- erhalten.
Frage 5:
Der Verein zur Unterstützung der Frauenplattform Krems
hat aus meinem
Ressort
für das Projekt „Lilith - Frauencafe und Frauenberatung" im Jahr 2004
eine
finanzielle Unterstützung in Höhe von € 15.000,- erhalten.
Frage 6:
Der Verein Lilith wurde erstmals im Jahr 2001 mit €
21.800,- gefördert. Im Jahr
2002
erhielt der Verein keine Förderung, sodass die Förderung 2003, die
erstmals von mir als Frauenministern genehmigt wurde, auch als Kompensation
für
das Jahr 2002 zu betrachten ist.
Laut den Ergebnissen der darauffolgenden Evaluierung
umfasst der Bereich
frauenspezifische
Beratungen lediglich rund 11% der gesamten
Vereinsaktivitäten. Von Jahresanfang bis Oktober 2004 fanden 225 Beratungen
statt, davon waren 171 telefonische Anfragen. Aus dem Jahresabschluss geht
weiters
hervor, dass der Verein nur ein Angestelltenverhältnis über 40
Wochenstunden
unterhält und aus dem vorgelegten Jahresabschluss keine
weiteren
Kosten für Beratungshonorare ersichtlich sind. Auf Grund dieser Fakten
scheint eine Förderung in Höhe von € 15.000,-- für die Beratungstätigkeit des
Vereins angemessen.
Frage 7:
Für 2004 sind keine Kürzungen geplant, es sei denn,
einzelne Verein können die
widmungsgemäße
Verwendung der Förderung nicht vollständig nachweisen oder
den Förderzweck bzw. den Finanzplan nicht erfüllen. Weiters werden bei
Festsetzung der Höhe der zuerkannten Förderung auch die weiteren
Koförderungen sowie der geographische Wirkungsbereich in Relation zu den in
erreichbarer
Distanz liegenden und vom Bund mit geförderten Einrichtungen
bewertet.
Frage 8:
Nach Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Subvention 2004, des
Jahresabschlusses 2004, des Tätigkeitsberichtes 2004, der kontomäßigen
Bestätigung
einer ausgeglichenen Gebarung sowie eines schlüssigen und den
Intentionen
des BMGF entsprechenden Projekt- und Finanzplanes für 2005 kann
die
Förderung in Höhe des Jahres 2004 aufrecht erhalten werden.
Frage 9:
Grundsätzlich ist mir der Fortbestand jeder einzelnen
qualifizierten
Frauenberatungsstelle wichtig. Eine Förderung ist jedoch nur in
Übereinstimmung
mit den allgemeinen Förderrichtlinien des Bundes möglich.
Darüber hinaus muss der bestmögliche Einsatz jeglicher Fördermittel
gewährleistet sein, um dem steigenden Bedarf an frauenspezifischer Beratung
und
Betreuung besonders in bisher unterversorgten Gebieten gerecht werden zu
können.
Frage 10:
Als Frauenministerin ist es meine Aufgabe, alle Bemühungen
von
Frauenorganisationen,
die zur Verbesserung der Situation von Frauen am
Arbeitsmarkt
und in der Gesellschaft beitragen, zu unterstützen. Meine
zuständige
Fachabteilung ist um eine gute Kooperation mit allen
Landesfrauenreferentinnen
sowie anderen möglichen Fördergebern bemüht,
lösungsorientiert und unter Berücksichtigung der begrenzten Möglichkeiten des
Bundes regionalen Einrichtungen Hilfestellung zu leisten.