2561/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2587/J der Abgeordneten Gabriele Binder und GenossInnen

wie folgt:

Frage 1:

Die Angebote der Frauenberatungsstelle Lilith sind mir bekannt. Laut Angaben
des Vereins liegen die Schwerpunkte auf Beratung (rund 11%), Bildung/Kreativ
(rund 20%), Begegnung (rund 50%) und Information (rund 19%).

Frage 2:

Grundsätzlich werden von mir die in der Beantwortung der Frage 1
beschriebenen Zielsetzungen von Frauenberatungsstellen befürwortet, wobei das
Hauptaugenmerk auf die finanzielle Unterstützung gesamtheitlicher frauen- und
arbeitsmarktspezifischer Beratungsmaßnahmen durch Expertinnen gerichtet ist.
Dieser Bereich umfasst rund 11% der Aktivitäten von Lilith.

Frage 3:

Die Schwerpunkte des Einsatzes der Fördermittel des BMGF in Niederösterreich
liegen für das Jahr 2005

-                in der Unterstützung der sieben Frauenservicesteilen,

-                 in der Versorgung ländlicher Regionen mit neuen frauenspezifischen

                  Beratungseinrichtungen und

-                 in der Einrichtung eines Notrufs in St. Pölten als Erstanlauf- und

                  Beratungsstelle bei Gewalt gegen Frauen.

 -

In Scheibbs, Mistelbach und Gmünd werden ebenfalls unter Mithilfe des
Landesfrauenreferats und mit zusätzlichen Förderungen durch das BMFG von den
Frauenservicesteilen Amstetten, Hollabrunn und Zwettl betriebene
Außenberatungsstellen eingerichtet.


Darüber hinaus werden von meinem Ressort folgende frauenspezifische

Beratungseinrichtungen in Niederösterreich mitfinanziert:

Frauenhaus Amstetten,

Frauenhaus Neunkirchen,

Haus der Frau, St. Pölten,

Frauenhaus Mistelbach,

Integrations- und Beratungsverein für Ausländer, Mödling,

Horizont, Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten, Wr. Neustadt,

SOS-Menschenrechte, Traiskirchen,

Frauenberatungsstelle Stützpunkt Undine, Baden,

Verein Initiative Frauen Plattform Beratungsstelle Klosterneuburg und

Family Business, Initiative zur Vernetzung, Vermittlung und Analyse von

Kinderbetreuungsangeboten.

Aus Sicht des Bundes deckt daher das Frauencafe Lilith den Bedarf im Raum
Krems ab und wird seiner Beratungstätigkeit vor allem im lokalen Bereich
entsprechend mit einer doppelt so hohen Summe wie die Landesförderung
unterstützt.

Frage 4:

Der Verein zur Unterstützung der Frauenplattform Krems hat aus meinem
Ressort für das Projekt „Lilith - Frauencafe und Frauenberatung" im Jahr 2003
eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 25.000,- erhalten.

Frage 5:

Der Verein zur Unterstützung der Frauenplattform Krems hat aus meinem
Ressort für das Projekt „Lilith - Frauencafe und Frauenberatung" im Jahr 2004
eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 15.000,- erhalten.

Frage 6:

Der Verein Lilith wurde erstmals im Jahr 2001 mit € 21.800,- gefördert. Im Jahr
2002 erhielt der Verein keine Förderung, sodass die Förderung 2003, die
erstmals von mir als Frauenministern genehmigt wurde, auch als Kompensation
für das Jahr 2002 zu betrachten ist.

Laut den Ergebnissen der darauffolgenden Evaluierung umfasst der Bereich
frauenspezifische Beratungen lediglich rund 11% der gesamten
Vereinsaktivitäten. Von Jahresanfang bis Oktober 2004 fanden 225 Beratungen
statt, davon waren 171 telefonische Anfragen. Aus dem Jahresabschluss geht
weiters hervor, dass der Verein nur ein Angestelltenverhältnis über 40
Wochenstunden unterhält und aus dem vorgelegten Jahresabschluss keine
weiteren Kosten für Beratungshonorare ersichtlich sind. Auf Grund dieser Fakten
scheint eine Förderung in Höhe von € 15.000,-- für die Beratungstätigkeit des
Vereins angemessen.

Frage 7:

Für 2004 sind keine Kürzungen geplant, es sei denn, einzelne Verein können die
widmungsgemäße Verwendung der Förderung nicht vollständig nachweisen oder
den Förderzweck bzw. den Finanzplan nicht erfüllen. Weiters werden bei
Festsetzung der Höhe der zuerkannten Förderung auch die weiteren
Koförderungen sowie der geographische Wirkungsbereich in Relation zu den in
erreichbarer Distanz liegenden und vom Bund mit geförderten Einrichtungen
bewertet.


Frage 8:

Nach Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Subvention 2004, des
Jahresabschlusses 2004, des Tätigkeitsberichtes 2004, der kontomäßigen
Bestätigung einer ausgeglichenen Gebarung sowie eines schlüssigen und den
Intentionen des BMGF entsprechenden Projekt- und Finanzplanes für 2005 kann
die Förderung in Höhe des Jahres 2004 aufrecht erhalten werden.

Frage 9:

Grundsätzlich ist mir der Fortbestand jeder einzelnen qualifizierten
Frauenberatungsstelle wichtig. Eine Förderung ist jedoch nur in
Übereinstimmung mit den allgemeinen Förderrichtlinien des Bundes möglich.
Darüber hinaus muss der bestmögliche Einsatz jeglicher Fördermittel
gewährleistet sein, um dem steigenden Bedarf an frauenspezifischer Beratung
und Betreuung besonders in bisher unterversorgten Gebieten gerecht werden zu
können.

Frage 10:

Als Frauenministerin ist es meine Aufgabe, alle Bemühungen von
Frauenorganisationen, die zur Verbesserung der Situation von Frauen am
Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft beitragen, zu unterstützen. Meine
zuständige Fachabteilung ist um eine gute Kooperation mit allen
Landesfrauenreferentinnen sowie anderen möglichen Fördergebern bemüht,
lösungsorientiert und unter Berücksichtigung der begrenzten Möglichkeiten des
Bundes regionalen Einrichtungen Hilfestellung zu leisten.