2562/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: 11.001/19-I/A/3/2005
Wien, am 24. März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2597/J der Abgeordneten Bettina
Stadlbauer und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Frau
Gabriele Götz-Ritchie hat einen für Ministerbüros üblichen Sondervertrag gemäß
§ 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948.
Frage
2:
Frau
Götz-Ritchie ist vollzeitbeschäftigt.
Fragen
3 und 4:
Ja
Frage
5:
Frau
Götz-Ritchie ist in meinem Büro hauptbeschäftigt. Sie übt die Funktion einer
ÖVP-Frauengeschäftsführerin als Nebenbeschäftigung aus.
Fragen
6 und 7:
Es
ergeben sich bei der Ausübung der Tätigkeiten keine zeit- und ressourcenmäßigen
Überschneidungen, da diese im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit ausgeübt werden.
Fragen
8 bis 10:
Frau
Götz-Ritchie nutzt für ihre Nebentätigkeit keine Ressourcen meines
Ministeriums.
Frage
11:
Es
gibt keine derartigen Geldflüsse.
Frage
12:
Frau
Götz-Ritchie übt die Funktion der Geschäftsführerin ehrenamtlich, einen
geringen Teil der Tätigkeit als freie Dienstnehmerin in ihrer Freizeit aus.
Frage
13:
In
meinem Ressort liegen 86 gemeldete Nebentätigkeiten im Sinne des § 37
Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 auf.
Frage
14:
Nebentätigkeiten
umfassen insbesondere die Bundesaufsicht über die Sozialversicherung, Vortrags-
und Prüfungstätigkeiten an universitären Einrichtungen, Vortrags- und
Prüfungstätigkeiten im Bereich der internen Grundausbildung,
Aufsichtsratstätigkeiten in ausgegliederten Einrichtungen.
Nebenbeschäftigungen
umfassen auch politische Tätigkeiten als SP-Bezirksrät/innen und
SP-Gemeinderät/innen.
Nebentätigkeiten
werden außerhalb der Dienstzeit ausgeübt und werden daher zeitmäßig nicht
erfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin