2563/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0023-I/A/3/2005
Wien, am 24. März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2600/J der Abgeordneten Weinzinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Am
29. März 2005 findet die konstituierende Sitzung des Tierschutzrates statt.
Frage
2:
Es wurden noch
nicht von allen Institutionen Vertreter/innen und Stellvertreter/innen namhaft
gemacht.
Folgende
Nominierungen sind bereits bekannt:
Vertreterin:
Dr.
Gabriele Damoser
Burgenland Vertreter: Dr.
Stefan Salzl
Stellvertreterin: HR Dr. Liselotte
Pölzlbauer
Kärnten Vertreterin: Dr.
Marina Krebitz
Niederösterreich Vertreterin: Dr.
Lucia Giefing
Oberösterreich Vertreter: Dr.
Heinz Grammer
Salzburg Vertreter: Mag.
Alexander Geyrhofer
Steiermark Vertreter: Dr.
Othmar Sorger
Tirol Vertreter: Dr.
Martin Janovsky
Vorarlberg Vertreter: Dr.
Erik Schmid
Wien Vertreter: Mag.
Hermann Gsandtner
Vertreter: Rektor
Wolf-Dietrich von Fircks
Stellvertreter: Prof. Dr.
Peter Swetly
Vertreter: Univ.Prof.
Dipl.Ing. Dr. Christoph Winckler
Stellvertreter: Ao.
Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Sigurd Konrad
Österreichische
Zoo-Organisation
Vertreter: Dipl.
Tzt. Herwig Pucher
Zentralverband
der Tierschutzvereine Österreichs
Vertreterin: DDr.
Regina Binder
Stellvertreterin: Dr. Gertraud
Wagner-Schöppl
Bis
dato noch nicht nominiert wurde seitens:
Frage
3:
Als
Vorsitzender wird Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Christoph Winckler benannt werden.
Frage
4:
Die
erste Tagung erfolgt am 29. März 2005. Bei der 1. Tierschutzratssitzung soll
der Entwurf einer Geschäftsordnung vorgelegt werden.
Frage
5:
Die Geschäftsstelle
des Rates wurde in meinem Ressort in der Abteilung IV/B/9 (Abteilung für
Tierschutz, Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung) eingerichtet. Innerhalb dieser
Abteilung befassen sich 3 Tierärztinnen ausschließlich mit dem Bereich
Tierschutz.
Für den Tierschutz
stehen
·
für
Förderungen (Dachverband Tierschutz, Prüfstelle)
500.000 Euro (Ansatz 1/17316) und
·
für
Aufwendungen bezüglich der Ausbildung von Tierschutzkontrollorganen 10.000 Euro
(Ansatz 1/17318) sowie
·
zur
Durchführung von Projekten (z.B. Beurteilung von Abferkelbuchten, Spaltenböden,
Zoofachhandel, Enthornen, Wissenstransfer, Selbst-evaluierung, Heimtieratlas,
Kommunikationsplattform)
1.719.041 Euro (Ansatz 1/17318)
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin