2570/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0011-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2556/J vom 26. Jänner 2005 der Abgeordneten Mag.
Maier und KollegInnen betreffend Lehrlingsausbildung in den Bundesministerien-
Verwaltungsassistenten und andere Lehrberufe, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend
halte ich fest, dass die geplante Investition von insgesamt 4,5 Milliarden Euro
in den Arbeitsmarkt im Jahr 2005 deutlich zeigt, wie wichtig es der
Bundesregierung ist, den Arbeitsmarkt anzukurbeln und die Arbeitslosigkeit
gezielt zu bekämpfen. Ich möchte jedoch auf darauf hinweisen, dass Österreich
eine der niedrigsten Jugendarbeitslosigkeitsraten der EU aufweist. Aber
selbstverständlich ist es dieser Bundesregierung ein Anliegen, dass unserer
Jugend ausreichend Arbeitsmöglichkeiten geboten werden. Somit werden weiterhin
auch in diesem Bereich gezielte Maßnahmen gesetzt werden. So wird für die
Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von 1.000,- Euro pro Lehrling für das Jahr
2005 ein Mitteleinsatz in annähernd gleich großer Höhe wie 2004 (rund 120 Mio.
Euro) erwartet. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden auch die Lohnnebenkosten für
Lehrlinge deutlich gesenkt. Für die Initiative JOB FOR YOU(TH) werden für die
Jahre 2004 und 2005 insgesamt 47 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Weiters
werden für das Ausbildungsjahr 2004/2005 im Rahmen des Auffangnetzes gemäß
Jugendausbildungssicherungsgesetz 7.800 Ausbildungsplätze für
lehrstellensuchende Jugendliche geschaffen. Dafür ist ein Budgetaufwand von
rund 71 Mio Euro vorgesehen.
Nun
zu den konkreten Fragen:
Zu
1. bis 6., 8. bis 11., 13. bis 15., 19. und 20.:
Während
des in Rede stehenden Zeitraumes wurden in meinem Ressort keine Lehrlinge zur
Erlernung des Lehrberufes "Verwaltungsassistent" aufgenommen oder
ausgebildet.
Zu
7. und 12.:
Für
die Jahre 2003 und 2004 liegen keine Erfahrungswerte betreffend die
Lehrlingsausbildung in meinem Ressort vor.
Das
Bundesministerium für Finanzen hat jedoch bereits in den Jahren davor 44
Verwaltungsassistenten, davon 32 weibliche und 12 männliche, ausgebildet. Davon
wurden 2001 und 2002 insgesamt 15 (11 weibliche und 4 männliche), in den Dienst
der Finanzverwaltung übernommen, wobei der jeweilige Lern- und Arbeitserfolg
ein entscheidendes Kriterium darstellte. Wenn auch ein Großteil der Ausbildung
in den Bereichen Infrastruktur/Wirtschaft/Beschaffung, Buchhaltung und Kanzlei
erfolgte, hat das Finanzressort stets auch auf eine solide Basisausbildung in
einem Finanz- oder Zollamt Bedacht genommen. Die aufgenommenen Lehrlinge
konnten daher auch dort erfolgreich verwendet werden.
Zu
16., 18. und 21.:
Die
Bundesregierung hat als Teil der Offensive für Lehrlingsausbildung und
Jugendbeschäftigung beschlossen, auch in den Bundesministerien die
Lehrlingsausbildung zu fördern, um den Jugendlichen einen reibungslosen und
qualifizierten Einstieg in das Berufsleben und eine bestmögliche Perspektive zu
ermöglichen. Deshalb sind auch in meinem Ressort bereits diesbezügliche
Planungen für die Zukunft aufgenommen worden.
Ich
weise aber in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich das Finanzressort
derzeit im Umsetzungsprozess großer Reformvorhaben befindet. Die Bediensteten
arbeiten mit großartigem Engagement an der Neugestaltung der Finanzverwaltung
als transparente, serviceorientierte und bürgerfreundliche Einrichtung.
Gleichzeitig gelingt es den Mitarbeitern, durch ihren Einsatz die bekannt gute
Qualität ihrer Arbeit zu steigern und so die hohe Effizienz und Effektivität
der vorhandenen Ressourcen nachhaltig zu sichern. Das bedeutet aber auch, dass
sich die Mitarbeiter besonders in der derzeitigen Phase selbst neuen
Qualifizierungsmaßnahmen unterziehen müssen.
Konsequenter
Weise sind auch die bisherigen Ausbildner von Lehrlingen in meinem Ressort von
den Reformmaßnahmen betroffen, sodass sie neben dem außerordentlichen
Arbeitseinsatz den Lehrlingen derzeit nicht die gebotene Konzentration und
Ausbildungsqualität bieten könnten. Es versteht sich von selbst, dass den
Lehrlingen in meinem Ressort im Zuge ihrer Ausbildung jedenfalls ein
entsprechendes Ausmaß an Aufmerksamkeit zu Teil werden sollte, um den
Ausbildungserfolg zu gewährleisten.
Es
wird nochmals darauf hingewiesen, dass nach Abschluss des Reformprozesses
beabsichtigt ist, die Ausbildung von Lehrlingen wieder zu ermöglichen.
Zu
17.:
Die
Voraussetzung für die Durchführung der Lehrlingsoffensive wurde im Artikel II
der 5. BFG-Novelle 2004 im Rahmen des Stellenplanes geschaffen. Damit wurde im
Planstellenbereich und über Kapitelgrenzen hinweg für die einzelnen Ressorts größtmögliche
Flexibilität erreicht. Eine Bindung von Planstellen ist nunmehr nicht mehr
erforderlich, die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes muss jedoch
jederzeit gewährleistet sein. Lehrlingsplanstellen werden aber nicht gesondert
ausgewiesen.
In
diesem Zusammenhang darf ich auch auf meine Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 2338/J vom 17. November 2004 hinweisen.