2572/AB XXII. GP
Eingelangt am
25.03.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0010-I/4/2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2592/J vom 26. Jänner 2005 der Abgeordneten DDr.
Erwin Niederwieser und GenossInnen, betreffend "Steuerliche Anreize für
Forschung & Aus- und Fortbildung von MitarbeiterInnen", beehre ich
mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich betonen, dass
Forschung und Entwicklung, Bildung sowie ein innovationsfreundliches Klima für
das Wachstum der österreichischen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.
Damit werden die Voraussetzungen für die Produkte, die morgen nachgefragt
werden, geschaffen. Insgesamt wird die Attraktivität des Wirtschaftsstand-
ortes Österreich durch ein verstärktes Engagement auf diesem Sektor nachhaltig
abgesichert und ausgebaut.
Um diese so genannten Zukunftsausgaben
anzuheben, wurden daher wichtige Strukturreformen eingeleitet und
dementsprechende Prioritäten im Budget gesetzt. In den Jahren 2001 und 2002
wurden zwei Konjunktur-
pakete und 2003 das Wachstums- und Standortpaket beschlossen. Diese Pakete
enthielten eine Fülle von Maßnahmen wie zeitlich befristet höhere
Abschreibungen für Investitionen sowie die Investitionszuwachsprämie für
zusätzliche Investitionen. Die Einführung einer Forschungsprämie und die
Erhöhung des Forschungsfreibetrags oder die Anhebung des Bildungs-
freibetrags sowie die Einführung einer Bildungsprämie wurden als weitere Instrumente
einer nachhaltigen Steuer- und Wirtschaftspolitik eingesetzt.
Neben dem ausgeglichenen Haushalt über
den Konjunkturzyklus und der Senkung der Steuer- und Abgabenquote auf 40 % des
BIP stellen verstärkte Zukunftsinvestitionen in Forschung, Bildung und
Infrastruktur eine der drei Säulen der Finanz- und Wirtschaftspolitik dieser
Bundesregierung dar. Seit dem Jahr 2000 stellt daher die Förderung von
Forschung und Entwicklung einen der wichtigsten Schwerpunkte der
Bundesregierung dar.
1999 hatten wir in Österreich eine
F&E-Quote von 1,91 % des BIP. Laut Statistik Austria liegen wir im
abgelaufenen Jahr 2004 bei 2,27 %.
Basis dieses Erfolges sind dabei zwei
Sonderprogramme. Nach einem Offensivprogramm I in Höhe von insgesamt € 508 Mio.
für die Jahre 2001 bis 2003 stellt der Bund aus dem "Offensivprogramm
F&E II" in den Jahren 2004 bis 2006 € 600 Mio. zur Verfügung. Hinzu
kommen zusätzliche 125 Mio. € pro Jahr aus der im Jahr 2004 geschaffenen
FTE-Nationalstiftung. Forschungsfreibetrag und Forschungsprämie und die dadurch
ausgelösten zusätzlichen F&E-Beiträge der Wirtschaft sind ein weiterer
Bestandteil der aktiven österreichischen Forschungspolitik.
Im Zeitraum 2000 bis 2006 investierte
der Bund in die für die Quoten-
berechnung maßgebliche in Österreich durchgeführte F&E insgesamt
€ 10,1 Mrd. Das sind um € 2,6 Mrd. oder 34% mehr als in der vergleichbaren
Periode 1993-1999. Zusätzlich hat der Bund für indirekte Förderungsmaßnahmen
aus den Titeln Forschungsfreibetrag & Forschungs-
prämien der Periode 2000 bis 2003 bis dato insgesamt rund € 0,6 Mrd. an
Steuerausfällen zu verzeichnen.
Insgesamt gesehen wurde in Forschung
und Entwicklung aber nicht nur mehr investiert, sondern es wurden auch massive
Strukturreformen vorangetrieben: die angewandte Forschungsförderung ist in der
Forschungs-förderungsgesellschaft gebündelt, der Wissenschaftsfonds neu
ausgerichtet und eine Nationalstiftung für Forschung, Technologie und
Entwicklung eingerichtet worden. Der Rat für Forschung und
Technologieentwicklung wurde mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit
ausgestattet.
Auch mit der Universitätsreform 2002
konnte ein wichtiger Reformschritt gesetzt werden. Sie stellt einen wichtigen
Meilenstein hin zu leistungsfähigeren Universitäten dar. Der wesentliche Aspekt
war dabei die Ausstattung der österreichischen Universitäten mit voller Rechts-
und Geschäftsfähigkeit. So werden Autonomie, Flexibilität und Eigenverant-
wortung gefördert. Ebenso wichtig war die Entbürokratisierung der Universitäten
nach dem Motto „Management statt Verwaltung“.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Aus den steuerlichen Unterlagen lässt
sich die exakte Anzahl der Ausgebildeten, also jener Personen, die vom
Bildungsfreibetrag profitieren (die Ausgebildeten), nicht ermitteln. Es handelt
sich hierbei um eine statistische Eingabegröße, die nicht verpflichtend
auszufüllen ist. Aus der derzeit noch nicht endgültig abgeschlossenen
Veranlagung 2002 lässt sich jedoch schließen, dass etwa 20.000 Einkommen- oder
Körperschaftsteuer-
pflichtige Bildungsfreibeträge von etwa € 30 Mio. beansprucht haben. Diese
Zahl dürfte allerdings deutlich zu niedrig sein, weil die statistischen Felder
in der Steuererklärung erfahrungsgemäß nur mangelhaft ausgefüllt werden.
Zu 2.:
Die ausbezahlte beziehungsweise
gutgeschriebene Bildungsprämie betrug im Jahr 2003 etwa € 2,3 Mio. bei der
Körperschaftsteuer und € 0,7 Mio. für Einkommensteuerpflichtige. Im Jahr
2004 waren es € 7,3 Mio. bzw. € 1,4 Mio. Die Zahlen belegen, dass die
von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen im Bereich der Aus- und
Weiterbildung gegriffen haben.
Zu 3.:
Dieser neue Bildungsfreibetrag, der eigentlich
eine Ausweitung des bereits davor bestandenen darstellt, konnte erstmals für
das Jahr 2003 geltend gemacht werden. Die Veranlagung 2003 ist jedoch noch im
Gange. Daher liegen auch für den gesamten Freibetrag noch keine verlässlichen
Zahlen vor.
Zu 4.:
Für das Veranlagungsjahr 2002 wurden
bis Ende 2004 von annähernd
400 Steuerpflichtigen etwa € 20,5 Mio. (hauptsächlich
Körperschaftsteuer-pflichtige) an Forschungsfreibetrag gemäß § 4
Abs. 4 Z 4a EStG 1988 geltend gemacht. Aus den bereits zu Frage 1
dargelegten Gründen dürfte auch diese Zahl deutlich zu niedrig sein. Die Zahlen
für das Jahr 2003 sind wegen der laufenden Veranlagung noch nicht
aussagekräftig.
An Forschungsprämie wurden im Jahr 2003
etwa € 5,4 Mio., davon € 2 Mio. bei der Einkommensteuer, ausbezahlt
oder gutgeschrieben. 2004 waren es etwa € 32,4 Mio., davon €
7,6 Mio. bei der Einkommensteuer.
Zu 5.:
Dazu gibt es wegen der laufenden
Veranlagung 2003 noch keine aussage-
kräftigen Daten. Allerdings besteht nicht zuletzt auf Grund der gehäuften
Anfragen betreffend Standortverlagerung von Unternehmen nach Österreich großes
Interesse an der steuerlichen Forschungsförderung. Die steuerlichen
Begleitmaßnahmen waren ein wichtiger Schritt zur Anhebung der
F&E-Quote und damit ein wesentlicher Beitrag zu einem attraktiven
Forschungsstandort Österreich. Allgemein sei noch darauf hingewiesen, dass
durch das BGBl. I Nr. 133/2003 der Forschungsfreibetrag 25% und die optionale
Forschungsprämie 8% betragen. Damit dürfte Österreich das wohl attraktivste
steuerliche EU-Land im Bereich der F&E-Förderung sein.
Mit freundlichen Grüßen