2573/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0017-I/4/2005

»

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Erledigungstext:

»Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2593/J vom 26. Jänner 2005 der Abgeordneten »Mag. Melitta Trunk  und KollegInnen, betreffend »zweckwidrige Verwendung der 1,6 Mio. EUR Sonderzahlung des Bundes für die Wörtherseebühne in Klagenfurt, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Zu 1., 2. und  4.:

Die Aussage des Herrn Landeshauptmannes Dr. Jörg Haider  gegenüber der APA vom 18. Jänner 2005 konnte ich aus den Medien entnehmen. Bei einem am 18. Jänner 2005 stattgefundenen Telefonat schilderte mir Dr. Haider die Lage der Wörtherseebühne Klagenfurt. Ich musste Dr. Haider aber an Staatssekretär Morak verweisen, da die Abwicklung von Förderungen in dessen Zuständigkeit fällt. Soweit mir bekannt ist, nahm Dr. Haider auch tatsächlich mit dem Herrn Staatssekretär Kontakt auf. Mein Ressort wurde seitens Dr. Haider über den Briefwechsel informiert. Darin ist ersichtlich, dass Voraussetzung für die Gewährung der Förderung der Nachweis der Leistungserbringung bis Ende 2008 ist. Ein Hinweis darauf, dass die Mittel in gleicher Höhe pro Jahr auszugeben sind, ist daraus nicht ersichtlich.

 

Zu 3.:

Da die Abwicklung und abschließende Beurteilung der Angelegenheit in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes fällt, konnte meinerseits schon alleine aus rechtlichen Gründen keine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Ich konnte lediglich auf die Zuständigkeit des Herrn Staatssekretärs Morak hinweisen.

 

Zu 5.:

Die Abwicklung des Projektes wie z.B. die Überprüfung der ordentlichen und zweckmäßigen Durchführung der geförderten Tätigkeit und die  Entscheidung über die allfällige Rückforderung im Fall des  Zuwiderhandelns fällt, wie bereits dargelegt, in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes.

Mir ist nicht bekannt, dass eine Bundesstelle heute von einer widmungswidrigen Verwendung der gewährten Fördermittel ausgeht. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wird aber jedenfalls vorausgesetzt, dass bei der Abwicklung der gegenständlichen Förderung die dabei geltenden "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)", BGBl. II Nr. 51/2004) eingehalten werden. Ich weise darauf hin, dass die Wörtherseebühne Klagenfurt die widmungskonforme Verwendung der Mittel sehr wohl nachzuweisen hat. Dies wird dann von der zuständigen Stelle gegebenenfalls genau zu prüfen sein. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass seitens des Bundeskanzleramtes bei einer nicht widmungsgemäßen Verwendung der Bundesförderung entsprechende Schritte gesetzt werden.

 

 

 

Zu 6.:

Der interimsmäßige Geschäftsführer der Wörtherseefestspiele teilte mir in einem Schreiben vom 20. Jänner 2005 betreffend die Subventionsmittelverwendung mit, dass auf Grund der sehr hohen Aufwendungen im Jahre 2004 für den Aufbau der Festspiele die Förderung des Bundes für die Wörtherseefestspiele bereits im Jahre 2004 in der gesamten Höhe benötigt und verwendet wurde, weshalb die Verbuchung in der Bilanz 2004 in der gesamten Höhe erfolgt ist.

Ein gleich lautendes Schreiben ist, meinen Informationen nach, auch dem Bundeskanzleramt zugegangen.

 

Zu 7.:

Es ist grundsätzlich nicht die Aufgabe eines Bundesministers für Finanzen, sich in die operative Umsetzung von Projekten der Länder einzumischen. Die Abwicklung der gegenständlichen Förderung und damit auch die zweckgemäße Durchführung der geförderten Tätigkeit bzw. dessen Überwachung obliegt jener Stelle, die die Förderung gewährt hat, also dem Bundeskanzleramt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.