2573/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0017-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2593/J
vom 26. Jänner 2005 der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk und KollegInnen, betreffend
Zu 1., 2. und 4.:
Die Aussage des Herrn Landeshauptmannes
Dr. Jörg Haider gegenüber der APA
vom 18. Jänner 2005 konnte ich aus den Medien entnehmen. Bei einem am 18.
Jänner 2005 stattgefundenen Telefonat schilderte mir Dr. Haider die Lage der
Wörtherseebühne Klagenfurt. Ich musste Dr. Haider aber an Staatssekretär Morak
verweisen, da die Abwicklung von Förderungen in dessen Zuständigkeit fällt.
Soweit mir bekannt ist, nahm Dr. Haider auch tatsächlich mit dem Herrn
Staatssekretär Kontakt auf. Mein Ressort wurde seitens Dr. Haider über den
Briefwechsel informiert. Darin ist ersichtlich, dass Voraussetzung für die Gewährung
der Förderung der Nachweis der Leistungserbringung bis Ende 2008 ist. Ein
Hinweis darauf, dass die Mittel in gleicher Höhe pro Jahr auszugeben sind, ist
daraus nicht ersichtlich.
Zu 3.:
Da die Abwicklung und abschließende
Beurteilung der Angelegenheit in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes
fällt, konnte meinerseits schon alleine aus rechtlichen Gründen keine
rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Ich konnte lediglich auf die
Zuständigkeit des Herrn Staatssekretärs Morak hinweisen.
Zu 5.:
Die Abwicklung des Projektes wie z.B.
die Überprüfung der ordentlichen und zweckmäßigen Durchführung der geförderten
Tätigkeit und die Entscheidung
über die allfällige Rückforderung im Fall des Zuwiderhandelns fällt, wie bereits dargelegt, in die ausschließliche
Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes.
Mir ist nicht bekannt, dass eine
Bundesstelle heute von einer widmungswidrigen Verwendung der gewährten
Fördermittel ausgeht. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wird aber
jedenfalls vorausgesetzt, dass bei der Abwicklung der gegenständlichen
Förderung die dabei geltenden "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die
Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)", BGBl. II Nr.
51/2004) eingehalten werden. Ich weise darauf hin, dass die Wörtherseebühne
Klagenfurt die widmungskonforme Verwendung der Mittel sehr wohl nachzuweisen
hat. Dies wird dann von der zuständigen Stelle gegebenenfalls genau zu prüfen
sein. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass seitens des
Bundeskanzleramtes bei einer nicht widmungsgemäßen Verwendung der
Bundesförderung entsprechende Schritte gesetzt werden.
Zu 6.:
Der interimsmäßige Geschäftsführer der
Wörtherseefestspiele teilte mir in einem Schreiben vom 20. Jänner 2005
betreffend die Subventionsmittelverwendung mit, dass auf Grund der sehr hohen
Aufwendungen im Jahre 2004 für den Aufbau der Festspiele die Förderung des
Bundes für die Wörtherseefestspiele bereits im Jahre 2004 in der gesamten Höhe
benötigt und verwendet wurde, weshalb die Verbuchung in der Bilanz 2004 in der
gesamten Höhe erfolgt ist.
Ein gleich lautendes Schreiben ist,
meinen Informationen nach, auch dem Bundeskanzleramt zugegangen.
Zu 7.:
Es ist grundsätzlich nicht die Aufgabe
eines Bundesministers für Finanzen, sich in die operative Umsetzung von Projekten
der Länder einzumischen. Die Abwicklung der gegenständlichen Förderung und
damit auch die zweckgemäße Durchführung der geförderten Tätigkeit bzw. dessen
Überwachung obliegt jener Stelle, die die Förderung gewährt hat, also dem
Bundeskanzleramt.