2574/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am
4. Februar 2005 unter der Nummer
2616/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
„Personalrochaden und Neubestellungen im Zuge des
Wechsels der MinisterInnenverantwortlichkeit“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die
Funktionsfähigkeit des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten beruht
auf
den im § 15 Bundesgesetz über Aufgaben und
Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut,
BGBl. I Nr. 129/1999,
normierten Prinzipien der Mobilität und Rotation, d.h. der regelmäßig
erfolgenden
Versetzung der Bediensteten des auswärtigen Dienstes aller
Verwendungsgruppen bzw. Entlohnungsgruppen an Dienststellen im In- und Ausland.
Im
Jahresdurchschnitt betrifft dies etwa 25%
des Gesamtpersonalstandes im Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten.
Im
Lichte der einleitenden Ausführungen der parlamentarischen Anfrage wird diese
so
verstanden, dass der Personenkreis der MitarbeiterInnen im Ministerbüro
(exklusive
Sekretariats- und Kanzleikräfte) gefragt ist, soweit deren neuer Arbeitsplatz
einer
Leitungsfunktion der Funktionsgruppen 5 bis
9 der Verwendungsgruppe A 1 zugeordnet ist
oder mit einem vergleichbaren Monatsbezug entgolten wird.
Seit dem 1. Jänner 2004 bis zum Datum der Beantwortung
der Anfrage haben sich im Sinne
der Anfrage nachstehende Änderungen im Kabinett des BMaA ergeben:
a)
Dr.
Ulrike TILLY, Betrauung mit der Leitung der Österreichischen
Botschaft in Madrid (Funktionsgruppe 7 der Verwendungsgruppe A 1) mit
1. Märzhälfte 2004;
b)
Mag.
Walter GRAHAMMER, Versetzung zur Österreichischen
Vertretung in Brüssel - Ständige Vertretung bei der Europäischen
Union Brüssel als 1. Zugeteilter (Funktionsgruppe
7 der Verwendungs-
gruppe A 1) mit 2. Oktoberhälfte 2004;
c)
Mag.
Christina KOKKINAKIS, Versetzung zur Österreichischen
Vertretung Genf - Ständige Vertretung beim
Büro der Vereinten Nationen und
den Spezialorganisationen in Genf als 1. Zugeteilte (Funktionsgruppe 5
der
Verwendungsgruppe A 1) mit 2. Jännerhälfte 2005;
d)
Dr.
Andreas LIEBMANN-HOLZMANN, Versetzung zur
Österreichischen Botschaft in Moskau als 1.
Zugeteilter (Funktionsgruppe 5
der Verwendungsgruppe A 1) mit 2. Aprilhälfte 2004;
e) Dr. Michael ZIMMERMANN, Leiter, seit 2. Februar
2004;
f) Dr. Thomas
OBERREITER, stv. Leiter, seit 2. Nov. 2004;
g) Oliver
TANZER, Pressesprecher, seit 1. Dezember 2004.
Die unter a) bis d) angeführten Funktionen wurden
jeweils zusammen mit anderen Funktionen
entsprechend § 4 im
Zusammenhalt mit § 5 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr.
85/1989 in der derzeit gültigen Fassung, und in Entsprechung § 16 des
Bundesgesetzes über
Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl. I Nr. 129/1999, intern
ausgeschrieben. Die Ausschreibungen erfolgten im Intranet des BMaA; dies
sichert allen
Bediensteten den gleichen Informationsstand
und die gleiche Gelegenheit zur Bewerbung. Die
Prüfung der Bewerbungen oblag der nach §§ 7 und 8 des
Ausschreibungsgesetzes 1989
zuständigen ständigen Begutachtungskommission gemäß den in § 9 leg. cit.
normierten
Kriterien. Gemäß der Verfassungsbestimmung § 7 Abs. 6 leg. cit. sind die
Mitglieder der
Begutachtungskommission in Ausübung dieses Amtes selbständig und unabhängig.
Gemäß §§ 11 Abs. 2 und
§ 13 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation
des auswärtigen
Dienstes - Statut, BGBl. I Nr. 129/1999, haben alle sich für die
obangeführten Auslandsfunktionen a) bis d) bewerbenden Personen die gemäß Z
1.16 der
Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz
1979, BGBl. Nr. 333 in der geltenden Fassung für
den höheren auswärtigen Dienst normierten studienmäßigen Anforderungen
zu erfüllen und
müssen überdies das für diesen Dienstbereich gesetzlich vorgeschriebene
kommissionelle
Aufnahme-Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben. Überdies müssen diese
BewerberInnen die für den höheren auswärtigen Dienst vorgeschriebene
Grundausbildung
absolviert sowie auch die Dienstprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die
Bewerbung um die
unter a) angeführte Leitungsfunktion der
Funktionsgruppe 7 der Verwendungsgruppe A 1
setzt eine frühere Leitungsfunktion in der Zentralstelle (ab
AbteilungsleiterIn) oder eine
Funktion als AmtsleiterIn oder eines(r)
Erstzugeteilten an Botschaften ab einer Einstufung des
Arbeitsplatzes in die Funktionsstufe 5 der Verwendungsgruppe A 1 voraus.