2576/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0001-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 W i e n

 

Wien, 30. März 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2608/J-NR/2005 betreffend Bau des Autobahnhalbanschlusses Hagenau, die die Abgeordneten Maier und GenossInnen am 4. Februar 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Ist es richtig, dass es eine diesbezügliche endgültige Vereinbarung zwischen dem Bund und der ASFINAG gibt?

 

Wenn ja, was ist konkret Inhalt dieser Vereinbarung? Gibt es Bedingungen gegenüber Stadt und/oder Land Salzburg?

 

Antwort:

Bezüglich der projektierten Halbanschlussstelle (HASt.) Hagenau gibt es keine Vereinbarung. Im Rahmen des Fruchtgenussvertrages zwischen dem Bund und der ASFINAG sind die gesetzlichen Bestimmungen, die technischen Richtlinien und die ordentliche Finanzgebarung einzuhalten.

 

Fragen 3, 4, 5 und 6:

Wie ist der letzte Planungsstand durch die ASFINAG bzw. durch das Land Salzburg?

Welche Variantenstudien wurden durchgeführt? Welche konkreten definitiven Ergebnisse liegen vor?

 

Wie sollte dabei jeweils die Straßenführung aussehen?

 

Welche sonstigen Baumaßnahmen sind vorgesehen?

 

Welche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutze der Itzlinger und Bergheimer Bevölkerung wurden durch die ASFINAG eingeplant?

Antwort:

Das Land Salzburg beschäftigt als Werkvertragspartner der ASFINAG derzeit einen Planer mit der Erstellung eines Vorprojektes. Das Vorprojekt hat zum Ziel, aus möglichen Varianten die optimalste Lösung zu finden. Die durchgeführten Untersuchungen möglicher Auswirkungen des Vorprojektes richten sich nach den strengen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Menschen und ihrer Gesundheit, zum Schutz der Landschaft sowie der Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume. Es wird daher ausreichender Schutz der Anrainer (insbesondere Lärmschutz), eine verkehrssichere Anbindung des untergeordneten Straßennetzes an die Autobahn und Schutz der Umwelt nachgewiesen werden. Das Vorprojekt liegt noch nicht vor, weshalb eine definitive Abschätzung der Investitionskosten noch nicht erfolgen kann.

 

Frage 7:

Wie sieht das von der ASFINAG in Auftrag gegebenen Anschlussstellenkonzept aus?

 

Antwort:

Im Anschlussstellenkonzept der ASFINAG wurden sämtliche Anschlussstellenwünsche (der Länder) entlang des höchstrangigen Straßennetzes katalogisiert, hinsichtlich Ihrer räumlichen, verkehrlichen und baulichen Wirkung untersucht und einer einheitlichen Bewertung unterzogen.

 

Fragen 8, 9 und 10:

Welche Kosten werden nach dem letzten Planungsstand für die Realisierung dieses Projektes insgesamt anfallen?

 

Welches Ergebnis erbrachte die Wirtschaftlichkeitsrechnung durch das Land Salzburg?

 

Ist das Projekt ASt. Hagenau weiterhin im mittelfristigen Finanzplan der ASFINAG (Bauprogramm) enthalten? Wenn ja, sind weiterhin dafür für 2006 bereits 2,97 Mio.€ und für 2007 3,3 Mio.€ vorgesehen?

 

Antwort:

Wie erwähnt, liegt noch keine definitive Abschätzung der Investitionskosten auf Basis eines Vorprojektes vor. Es liegt auch keine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das Land Salzburg vor. Dennoch ist die grundsätzliche Errichtung der geplanten HASt. Hagenau durch die Berücksichtigung im mittelfristigen Bauprogramm der ASFINAG gewährleistet. Hinsichtlich der Kostentragung ist eine Kostenteilung zwischen dem Land Salzburg, der Stadt Salzburg und der ASFINAG anzustreben.

 

Frage 11:

Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen (Spatenstich)?

 

Antwort:

Sofern die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann mit einem Baubeginn der geplanten HASt. Hagenau mit Ende 2006 gerechnet werden.

 

 

 

 

Frage 12:

Von welchen in Vorbereitung (bzw. in Planung) stehenden Projekten hat die ASFINAG 2003 und 2004 Abstand genommen (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf Bundesländer)? Welche Beträge werden durch die ASFINAG damit insgesamt eingespart?

 

Antwort:

Die ASFINAG hat 2003 und 2004 von keinen Projekten Abstand genommen.

 

Fragen 13, 14 und 15:

Welche Projekte befinden sich in Vorbereitung (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf Bundesländer)?

 

Welche Projekte befinden sich konkret in Planung (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf Bundesländer)?

 

Welche Projekte werden zur Zeit neu errichtet und befinden sich in Bau (ersuche um Aufschlüsselung der Projekte auf Bundesländer)?

 

Antwort:

Im Bauprogramm der ASFINAG finden sich alle zur Zeit in Bau befindlichen sowie alle geplanten Projekte, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, nach Neubau und baulicher Erhaltung. Jedes einzelne Projekt ist nach (voraussichtlichem) tatsächlichem Bedarf in den entsprechenden Jahresraten budgetiert. Die Projekte im ASFINAG Bauprogramm entsprechen allesamt den Projekten des GVP-Ö. Das Bauprogramm umfasst zum Stichtag 21.02.2005 rund 5.400 Einzelpositionen diversen Umfangs.

 

Fragen 16, 17 und 18:

Welcher Betrag kann von den Spediteuren aufgrund der EuGH-Entscheidung von der ASFINAG wegen der Brenner-Mautregelung geltend gemacht werden? Mit welchen finanziellen Belastungen wird seitens der ASFINAG gerechnet?

 

Welche Beträge wurden durch Spediteure bereits eingefordert, welche Beträge ausbezahlt?

 

Wann wird die in der AB 1409 XXII.GP angesprochene Entscheidung des OGH vorliegen?

 

Antwort:

Aufgrund des noch anhängigen Gerichtsverfahrens sind bisher keine Beträge rückbezahlt worden; die angesprochene Entscheidung des OGH ist bisher nicht ergangen. Die Rückstellung in der Bilanz der ASFINAG wird in beträchtlicher Höhe sein. Das Bilanz- und Ertragsbild wird sich durch diese Rückstellung grundsätzlich ändern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen