2577/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.04.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0022-I/A/3/2005

Wien, am      31. März 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2599/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Zunächst darf ich grundsätzlich auf meine Ausführungen zu Frage 4 der parlamentarischen Anfrage 1437/J vom 7. April 2004 verweisen.

 

Darüber hinaus werde ich – neben dem in Geltung befindlichen Rundschreiben Nr. 3/2003 betreffend die Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen – nochmals die Führungskräfte meines Ressorts auf die Wichtigkeit dieses berechtigten Anliegens des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs hinweisen und sie anweisen, in Zukunft noch genauer auf die korrekten Formulierungen zu achten.

 

Unabhängig davon, ob in den genannten Schriftstücken die auf einen konkreten Anbieter oder Förderungswerber bezogene männliche Form gerechtfertigt war, möchte ich betonen, dass es mir sehr wichtig ist, dass gerade auch im wirtschaftlichen Bereich Frauen nicht nur tätig sind, sondern auch als Unternehmerinnen, Anbieterinnen, etc. sichtbar sind und dass sich dies auch sprachlich manifestieren muss.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin