2577/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0022-I/A/3/2005
Wien, am 31. März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2599/J der Abgeordneten Weinzinger,
Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Zunächst darf ich grundsätzlich auf
meine Ausführungen zu Frage 4 der parlamentarischen Anfrage 1437/J vom 7. April
2004 verweisen.
Darüber
hinaus werde ich – neben dem in Geltung befindlichen Rundschreiben Nr. 3/2003
betreffend die Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern im
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen – nochmals die Führungskräfte
meines Ressorts auf die Wichtigkeit dieses berechtigten Anliegens des
geschlechtergerechten Sprachgebrauchs hinweisen und sie anweisen, in Zukunft
noch genauer auf die korrekten Formulierungen zu achten.
Unabhängig
davon, ob in den genannten Schriftstücken die auf einen konkreten Anbieter oder
Förderungswerber bezogene männliche Form gerechtfertigt war, möchte ich
betonen, dass es mir sehr wichtig ist, dass gerade auch im wirtschaftlichen
Bereich Frauen nicht nur tätig sind, sondern auch als Unternehmerinnen,
Anbieterinnen, etc. sichtbar sind und dass sich dies auch sprachlich
manifestieren muss.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin