2580/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.04.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0027-I/A/3/2005

Wien, am      31. März 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2629/J der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Genossinnen und Genossen wie folgt:

 

Zu der vorliegenden Anfrage ist festzuhalten, dass die Frage der Rezeptfreistellung derzeit auf Expert/inn/enebene unterschiedlichst diskutiert wird.

 

So beinhaltet z.B. der vom Europäischen Parlament angenommene Van Lancker Report vom Juli 2002 sinngemäß, dass bei Bedarf (z.B. für Teenager) nicht nur ein kostenloser Zutritt zum Kontrazeptivum erfolgen sollte, sondern auch zum Beispiel die „Pille danach“ (Emergency contraception) rezeptfrei (over the counter) zu leistbaren Preisen verfügbar sein sollte.

 

Dazu ist anzumerken, dass die „Pille danach“ keine reguläre Verhütungsmethode darstellen soll, aber in Ausnahmesituationen, wie z.B. dem Versagen einer Verhütungsmethode bei zeitgerechter Einnahme die Entstehung unerwünschter Schwangerschaften mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeiden kann.  

 

Tatsache ist, dass Vikela schon in mehreren europäischen Ländern rezeptfrei abgegeben werden kann. Der Zulassungsinhaber hat einen neuerlichen Antrag auf Bewertung der Rezeptfreistellung durch Expert/inn/en gestellt. Ein entsprechendes Verfahren ist derzeit im Laufen.

 

Ich ersuche daher um Verständnis, dass eine abschließende Beantwortung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, da die Ergebnisse des angesprochenen Verfahrens abzuwarten wären.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin