2580/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0027-I/A/3/2005
Wien, am 31. März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2629/J der Abgeordneten Dr. Elisabeth
Hlavac, Genossinnen und Genossen wie folgt:
Zu
der vorliegenden Anfrage ist festzuhalten, dass die Frage der
Rezeptfreistellung derzeit auf Expert/inn/enebene unterschiedlichst diskutiert
wird.
So beinhaltet z.B. der
vom Europäischen Parlament angenommene Van Lancker Report vom Juli 2002
sinngemäß, dass bei Bedarf (z.B. für Teenager) nicht nur ein kostenloser
Zutritt zum Kontrazeptivum erfolgen sollte, sondern auch zum Beispiel die
„Pille danach“ (Emergency contraception) rezeptfrei (over the counter) zu
leistbaren Preisen verfügbar sein sollte.
Dazu ist anzumerken, dass die
„Pille danach“ keine reguläre Verhütungsmethode darstellen soll, aber in
Ausnahmesituationen, wie z.B. dem Versagen einer Verhütungsmethode bei
zeitgerechter Einnahme die Entstehung unerwünschter Schwangerschaften mit hoher
Wahrscheinlichkeit vermeiden kann.
Tatsache ist, dass Vikela schon in
mehreren europäischen Ländern rezeptfrei abgegeben werden kann. Der
Zulassungsinhaber hat einen neuerlichen Antrag auf Bewertung der
Rezeptfreistellung durch Expert/inn/en gestellt. Ein entsprechendes Verfahren
ist derzeit im Laufen.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass eine
abschließende Beantwortung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, da die
Ergebnisse des angesprochenen Verfahrens abzuwarten wären.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin