2581/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0029-I/A/3/2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2626/J der Abgeordneten Dr. Cap, Mag.
Maier und GenossInnen wie folgt:
Fragen
1 und 2:
Thunfisch
und andere Meeresfische wurden in den letzten Jahren mit Schwerpunktaktionen
überprüft. Dabei wurde ihr mikrobiologischer Status und der Histamingehalt
kontrolliert. Bei einem auftretenden Verdacht einer Kohlenmonoxidbehandlung wird
vor allem der Histamingehalt untersucht. Die eindeutige Nachweismethode für die
Kohlenmonoxidbehandlung wird derzeit im Bereich der AGES für die
Routineuntersuchungen adaptiert.
Fragen
3 und 4:
Die
Kohlenmonoxidbehandlung von Thunfisch als solche stellt keine
Gesundheitsgefährdung dar, sondern entspricht der Verwendung eines nicht
zugelassenen Zusatzstoffs. Ein solcher Verstoß zieht zwar eine Strafanzeige
nach sich, bietet aber keine Handhabe zu einem Verbot des Inverkehrbringens.
Die
Behandlung mit Kohlenmonoxid ist aber dazu geeignet, die üblichen Anzeichen
eines Verderbs der Ware zu überdecken, sodass der Handel und der Konsument
einen falschen Eindruck über den tatsächlichen Zustand des Lebensmittels
vermittelt bekommen. Deshalb kann die Sicherheit der Produkte nur über
Histaminkontrollen oder mikrobiologische Untersuchungen sichergestellt werden,
die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung routinemäßig durchgeführt
werden.
Frage 5:
Hinsichtlich
einer Information der Konsumentinnen und Konsumenten über Gefahren von hohen
Histamingehalten in Lebensmittel wäre zu bedenken, dass von österreichischen
Ernährungsexperten der zu geringe Fischverzehr in Österreich immer wieder
kritisiert wird. Dies hauptsächlich deshalb, weil die gesundheitsfördernde
Wirkung (Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen) eines ausreichenden
Fischverzehrs wissenschaftlich erwiesen ist.
Eine
Informationskampagne bezüglich Histamin in Fischen könnte sich auf den ohnehin
schon zu geringem Fischkonsum der Bevölkerung zusätzlich negativ auswirken.
Überdies
sind seit 1.1.2005 die Lebensmittelunternehmer durch die Vorschriften der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wesentlich stärker als früher verpflichtet, selbst
für eine gesetzeskonforme Qualität ihrer Ware zu sorgen. Das Funktionieren
dieser Eigenkontrollsysteme wird durch regelmäßige amtliche Kontrollen in den
Betrieben überprüft.
Personen,
die an einer Histaminunverträglichkeit leiden, werden von den behandelnden
Ärzten detailliert über diesbezügliche Ernährungsfragen informiert bzw.
bekommen konkrete Diätempfehlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin