2583/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Zinggl, Kolleginnen
und Kollegen haben am
2. Februar 2005 unter der Nr. 2601/J an mich eine schriftliche
parlamentarische An-
frage betreffend Rückerstattung einer
Fördersumme wegen nicht erfolgter Leistun-
gen in Kärnten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
In der Absicht des
Bundeskanzleramtes lag es, mit einer einmaligen Betriebsinves-
tition
(Starthilfe zur künstlerischen Neuorientierung) von € 1.600.000 an die Cine
Culture
Carinthia GMBH die Durchführung des künstlerischen Programms der Wör-
therseefestspiele
Klagenfurt in den Jahren 2004 bis 2008 zu unterstützen.
Zu Frage 3 und 4:
Der
mit der Cine Culture Carinthia GMBH abgeschlossene Fördervertrag basiert auf
den allgemeinen Förderungsbedingungen sowie den Richtlinien des Bundeskanzler-
amts für die Gewährung von Förderungen nach
dem Kunstfördergesetz 1988. Darin
ist hinsichtlich der Rückforderbarkeit festgehalten, daß sich der Bund
vorbehält, er-
folgte Geldzuwendungen - zuzüglich 3% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Öster-
reichischen Nationalbank ab dem Auszahlungstag - zurückzufordern, falls die
Förde-
rung durch unwahre oder unvollständige
Angaben erschlichen worden ist, Mitteilun-
gen über Abänderung des Vorhabens
unterlassen, die Geldzuwendungen widmungs-
widrig verwendet oder geforderte Verwendungsnachweise trotz schriftlicher
Mahnung
nicht erbracht worden sind.
Zu Frage 5 und 6:
Als Nachweisfrist zur jährlichen Tätigkeit wurde jeweils der 1. Oktober des folgenden
Kalenderjahres festgelegt, somit für die Tätigkeit 2004 der 1. Oktober 2005.
Da zum Stichtag der
Beantwortung noch keine Nachweisunterlagen zum Kalender-
jahr 2004 vorliegen, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt
werden, ob
es zu einer dem
Förderzweck entsprechenden Mittelverwendung gekommen ist.
Zu den Fragen 7 und 8:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.