2583/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.04.2005
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Bundeskanzler

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben am
2. Februar 2005 unter der Nr. 2601/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Rückerstattung einer Fördersumme wegen nicht erfolgter Leistun-
gen in Kärnten gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

In der Absicht des Bundeskanzleramtes lag es, mit einer einmaligen Betriebsinves-
tition (Starthilfe zur künstlerischen Neuorientierung) von € 1.600.000 an die Cine
Culture Carinthia GMBH die Durchführung des künstlerischen Programms der Wör-
therseefestspiele Klagenfurt in den Jahren 2004 bis 2008 zu unterstützen.

Zu Frage 3 und 4:

Der mit der Cine Culture Carinthia GMBH abgeschlossene Fördervertrag basiert auf
den allgemeinen Förderungsbedingungen sowie den Richtlinien des Bundeskanzler-
amts für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstfördergesetz 1988. Darin
ist hinsichtlich der Rückforderbarkeit festgehalten, daß sich der Bund vorbehält, er-
folgte Geldzuwendungen - zuzüglich 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Öster-
reichischen Nationalbank ab dem Auszahlungstag - zurückzufordern, falls die Förde-
rung durch unwahre oder unvollständige Angaben erschlichen worden ist, Mitteilun-
gen über Abänderung des Vorhabens unterlassen, die Geldzuwendungen widmungs-
widrig verwendet oder geforderte Verwendungsnachweise trotz schriftlicher Mahnung
nicht erbracht worden sind.


Zu Frage 5 und 6:

Als Nachweisfrist zur jährlichen Tätigkeit wurde jeweils der 1. Oktober des folgenden

Kalenderjahres festgelegt, somit für die Tätigkeit 2004 der 1. Oktober 2005.

Da zum Stichtag der Beantwortung noch keine Nachweisunterlagen zum Kalender-
jahr 2004 vorliegen, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden, ob
es zu einer dem Förderzweck entsprechenden Mittelverwendung gekommen ist.

Zu den Fragen 7 und 8:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.