2584/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.04.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1010 Wien    

(5-fach)

 

 

GZ: BMSG-20001/0016-II/2005                        Wien,

 

 

 

 

Betreff:       Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier u.a.

betreffend "Jugendliche Heiminsassen als Hilfsarbeiter ohne

Sozialversicherung - Anrechnung von Arbeitszeiten gem. § 225

ASVG nach der Pensionsharmonisierung", Nr. 2605/J.

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2605/J der Abgeordneten Mag. Maier u.a. zum obigen Betreff wie folgt:

 

zu Frage 1:

Nein.

 

zu Frage 2:

2003 sind 5 Fälle und 2004 4 Fälle (Verfahren beim BMSG)  bekannt.

 

zu Fragen 3 und 4:

Durch die Pensionssicherungsreform 2003 und der Pensionsharmonisierung 2004 hat sich an den Beurteilungen, wie sie in der Vergangenheit vorgenommen wurden, nichts geändert.

 

zu Fragen 5 und 6:

Ja, die dargelegte Vorgangsweise wird eingehalten.

 

zu Frage 7:

Schadenersatzklagen sind uns nicht bekannt.

 

zu Frage 8:

entfällt.

 

zu Frage 9:

Diesbezüglich wird auf das Erkenntnis des VwGH vom 04. August 2004, Zl. 2004/08/0018 verwiesen.

Die Entscheidungen des VwGH haben auf die bekannten bzw. beschriebenen Problemfälle keine Auswirkungen.

Inhalt:

Neben der Bestätigung der ständigen Judikatur folgender Hinweis:
Voraussetzung für eine Anerkennung im Sinne des § 115 Abs. 3 GSVG ist zunächst nämlich nicht, dass Invalidität schon vorliegt oder das Anfallsalter für eine

Alterspension bereits erreicht ist.

 

zu Fragen 10 bis 12.:

 

                 PVA                 SVA                 SVB                 offen    positiv      negativ                 zurückgezogen          

 

2003                   23                   13                    2                    0            10            24               4

 

 

2004                   15                   10                    1                  8              7              7               4

 

Die Ablehnung der Anträge wurde zumeist damit begründet, dass die Wartezeit für eine Alterspension bzw. für den Fall einer Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nach der derzeitigen Rechtslage bereits erfüllt ist und daher die Wirksamerklärung nur zu einer Erhöhung der Leistung führen würde.

 

zu Frage 13:

Genaue Daten können nur durch einen sehr großen Verwaltungsaufwand erhoben werden; aus unserer Erfahrung musste in ca. 80 % der Fälle diese Begründung für die Ablehnung herangezogen werden.

 

zu Fragen 14 und 15:

 

Ja, das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird sich für eine Änderung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (§§ 225 Abs. 3 ASVG, 226 Abs. 3 ASVG, 115 Abs. 3 GSVG und 106 Abs. 3 BSVG) einsetzen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin: