2587/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.04.2005
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn             

Präsidenten des Nationalrates                        (5-fach)

Parlament     

1010 Wien    

                       

                       

                       

GZ: BMSG-10001/0045-I/A/4/2005                        Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2619/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Folgende Leitungsfunktionen wurden seit 1. Jänner 2004 im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz neu besetzt:

 

Position

Name

Datum der
Neubesetzung

Sektion III

Dr. KOMPOSCH Arnulf

1.1. 2004

Abteilung IV/A/9

Dr. MAYER Susanne

4.2. 2004

Abteilung V/11

Mag. HÖRTING Anton

5.4. 2004

Abteilung I/B/10

WEBER Heinz

13.9. 2004

Ministerialbuchhaltung

HÖDL Franz

1.11. 2004

 

Neu geschaffen wurde davon lediglich die Abteilung I/B/10 und zwar mit Wirksamkeit vom 14. Juli 2004. Dies war im Zuge der Schaffung der Buchhaltungsagentur erfor­derlich, um jene Agenden, die bisher von der Ministerialbuchhaltung wahrgenom­men, jedoch nicht von der Buchhaltungsagentur übernommen wurden (Förderkoordi­nation, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds und Stiftungen), auch weiterhin ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Die übrigen Funktionen wurden nicht neu geschaffen sondern lediglich nachbesetzt.

 

Das Bestellverfahren erfolgte jeweils entsprechend den Bestimmungen des Aus­schreibungsgesetzes 1989.

 

Für die einzelnen Funktionen wurden folgende Anforderungen und Qualifikationser­fordernisse ausgeschrieben:

 

 

Sektion III:

 

1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbe­dienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;

2. Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1;

3. besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den (im Ausschreibungstext) angeführ­ten Aufgabengebieten (Angelegenheiten der europäischen und internationalen Konsumentenpolitik einschließlich der Vertretung in einschlägigen internationalen und EU-Gremien; Vertretung und Koordination der konsumentenpolitischen Inter­essen in den Bereichen Wohn- und Immobilienmaklerrecht, Wettbewerbsrecht, Lebensmittelrecht, Gesundheitsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Ver­braucherbildung, Zivilrecht, internationales Privatrecht, Zivilverfahren, Insolvenz­recht, Telekommunikation, Elektrizität, Gas, Wasser, Post und Bahn; Reiserecht und Tourismus; Gewerbe- und Preisrecht; elektronischer Handel; Legistik und Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes; Koordination der Marktüberwachung; Normung; umweltbezogener Konsumentenschutz; Wahrung der verbraucherpoli­tischen Interessen der Republik im Verein für Konsumenteninformation; Verbrau­cherforschung, Rechtsdurchsetzung einschließlich außergerichtlicher Streitbeile­gung, insbesondere Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation bei Musterprozessen und Verbandsklagen; Beratung und Beschwerdeerledigung) und besondere Fähigkeiten zu deren Leitung;

4. Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungs­fähigkeit;

5. besondere Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit;

6. ausgezeichnete Englischkenntnisse.

 

 

Abteilung IV/A/9:

 

1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbe­dienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;

2. Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1;

3. besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den (im Ausschreibungstext) ange­führten Aufgabengebieten (Koordinierung der legistischen Tätigkeit, legistische Angelegenheiten der Sozialhilfe; Behandlung des Ministerratsmaterials und der Fremdlegistik, koordinierende Behandlung von parlamentarischen Anfragen und sonstigen Berichten, Behandlung der Berichte der Volksanwaltschaft; Rechnungs­hofangelegenheiten, Erstellung von Gesetzesausgaben; Datenschutz im Sektions­bereich und für das Bundessozialamt; Büro der Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und Behindertenangelegenheiten) und besondere Fähig­keit zu deren Leitung;

4. Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungs­fähigkeit;

5. besondere Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit.

 

 

Abteilung V/11:

 

1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbe­dienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;

2. Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer Eignung die Erfüllung der Erfordernisse für die Verwendungs­gruppe B/A2;

3. besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den (im Ausschreibungstext) ange­führten Aufgabengebieten (Grundsatzangelegenheiten der Senioren-, Bevölke­rungspolitik und Freiwilligenarbeit; Bundesseniorengesetz, Bundesseniorenbeirat, Seniorenförderung; Internationale Angelegenheiten - UNO, UNECE, EU, EURAT, IFA, IAG; Altersforschung, Seniorenbericht, Seniorenplan, Generationenvertrag; Diskriminierungsverbot nach dem Alter, Seniorenanwaltschaft, Heimvertrag) und besondere Fähigkeit zu deren Leitung;

4. gute Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache erwünscht;

5. Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungs­fähigkeit;

6. besondere Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit.

 

 

Abteilung I/B/10:

 

1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbe­dienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;

2. Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe B/A2;

3. eingehende Kenntnisse aller Verfahrensvorschriften für die Verrechnung des Bundes, Buchhaltungswesen und Haushaltungsvorschrift sowie aller übrigen einschlägigen Vorschriften und besondere Fähigkeit zu deren Leitung;

4. eingehende Kenntnisse von HV-SAP;

5. Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungs­fähigkeit;

6. besondere Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit.

 

 

Ministerialbuchhaltung:

 

1. Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbe­dienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung;

2. Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe B/A2;

3. besondere Kenntnisse und Erfahrungen aller Verfahrensvorschriften für die Verrechnung des Bundes, des Buchhaltungswesens und Haushaltsrechts sowie aller übrigen einschlägigen Vorschriften und besondere Fähigkeit zu deren Leitung;

4. Kenntnisse des Dienst- und Besoldungsrechts;

5. erfolgreiche Ablegung der für die Verwendungsgruppe B-Rechnungsdienst vor­gesehenen Grundausbildung sowie eine mehrjährige einschlägige Berufser­fahrung in einer Buchhaltung, Kasse oder in einer gleichwertigen, mit Aufgaben des Rechnungswesens befassten Organisationseinheit;

6. sehr gute Kenntnisse von HV-SAP;

7. Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungs­fähigkeit;

8. besondere Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit.

 

 

 

Frage 2:

 

Folgende Leitungsfunktionen wurden seit 1. Jänner 2004 im Bereich des Bun­dessozialamtes neu besetzt:

 

Position

Name

Datum der
Neubesetzung

Leitung der Abteilung B1 der Landesstelle Burgenland

HAFNER Rosa

7.1. 2004

Leitung der Abteilung S2 der Landesstelle Salzburg

KAINLEINSBERGER Hermann

15.3. 2004

Leitende Ärztin, Landesstelle Steiermark

Dr. ENGE Margarete

16.6. 2004

Leitung der Abteilung N2 der Landesstelle Niederösterreich

Mag. WIDY Günther

26.7. 2004

befristete Leitung der Projekt­abteilung Support 4, Bundes­sozialamt

ARZT Monika

29.7. 2004

Leitung der Stabsabteilung, Bundessozialamt

WEBER Alfred

1.12. 2004

 

 

Neu geschaffen wurden davon die Abteilung Support 4 (befristet für die Dauer der Vollziehung der Abwicklung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Härteausgleichsfonds gemäß § 291a ASVG) mit 1.2.2004 und die Stabsabtei­lung (eingerichtet aufgrund der Weiterentwicklung der Aufbauorganisation zur Unter­stützung des Leiters des Bundessozialamtes in Vollziehung der ihm gemäß § 4 Bun­dessozialamtsgesetz obliegenden Aufgaben) mit 17.9.2004.

 

Eine Ausschreibungspflicht für die angeführten Funktionen bestand nicht. Das Be­stellverfahren erfolgte jedoch analog den Bestimmungen des Ausschreibungsgeset­zes 1989.

 

Für die einzelnen Funktionen wurden im analogen Ausschreibungsverfahren fol­gende Anforderungen und Qualifikationserfordernisse festgelegt:

 

Abteilung B1

 

Aufgaben und Geschäftsbereich:

û         Planung; Organisation und Überwachung des Dienstbetriebes zum Zwecke der Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung, sowie einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Gebarung im Geschäftsbereich der Abteilung.

û         Vollziehung des BEinstG (Förderungen inkl. ESF-Umsetzung, Kündigungsver­fahren, Feststellungsverfahren)

û         Vollziehung der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen

û         Behindertenausschuss

û         Vollziehung des BBG (Behindertenpässe, Vignetten ab 2/04, Sozial-Service, Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (Ausnahme URT))

û         Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm (RABE)

û         Mitwirkung und Mitvollziehung des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung (NAP), des Territorialen Beschäftigungspaktes (TEP) und der Gemeinschafts­initiative EQUAL

û         Erstberatung und Antragsaufnahme für alle vom Bundessozialamt zu vollziehen­den Fachangelegenheiten

û         Kooperanten- und Kundenempfang und –betreuung für den Standort Eisenstadt

û         Sekretariats- und Kanzleidienste für den Standort Eisenstadt

 

Qualifikationserfordernisse:

û        Österreichische Staatsbürgerschaft

û        Volle Handlungsfähigkeit

û        Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der mit dieser Funktion ver­bundenen Aufgaben

û        Bestehendes unbefristetes Dienstverhältnis zum Bundessozialamt

û        Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Ver­wendungsgruppe B/A2

û        Umfassende Kenntnisse in den (Rechts-)Materien, die im Geschäftsbereich An­wendung finden

û        Kenntnisse in allen Vollzugsbereichen der Landesstelle

û        Kenntnisse der dienstrechtlichen Bestimmungen

û        Eignung zur Menschenführung, persönliche Ausgeglichenheit und Reife, Einfüh­lungsvermögen, Kontaktfähigkeit und –freude

û        Soziales Verständnis, Initiative, Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Verschwiegenheit, analytisches Denkvermögen und Kombinationsfähigkeit

û        Verhandlungsgeschick, Kenntnisse auf dem Gebiet des modernen Managements und der Organisationslehre.

 

 

Abteilung S2

 

Aufgaben und Geschäftsbereich:

û         Planung; Organisation und Überwachung des Dienstbetriebes zum Zwecke der Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung, sowie einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Gebarung im Geschäftsbereich der Abteilung.

û         Vollziehung des BEinstG (Feststellungsverfahren, Förderungen inkl. ESF-Umset­zung, Kündigungsverfahren, Angelegenheiten des Behindertenausschusses)

û         Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen

û         Vollziehung des BBG (Behindertenpässe/Vignetten)

û         Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm (RABE)

û         Mitwirkung und Mitvollziehung des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung (NAP), des Territorialen Beschäftigungspaktes (TEP) und der Gemeinschafts­initiative EQUAL

 

Qualifikationserfordernisse:

û        Österreichische Staatsbürgerschaft

û        Volle Handlungsfähigkeit

û        Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der mit dieser Funktion ver­bundenen Aufgaben

û        Bestehendes unbefristetes Dienstverhältnis zum Bundessozialamt

û        Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Ver­wendungsgruppe B/A2

û        Umfassende Kenntnisse in den (Rechts-)Materien, die im Geschäftsbereich An­wendung finden

û        Kenntnisse in allen Vollzugsbereichen der Landesstelle

û        Kenntnisse der dienstrechtlichen Bestimmungen

û        Eignung zur Menschenführung, persönliche Ausgeglichenheit und Reife, Einfüh­lungsvermögen, Kontaktfähigkeit und –freude

û        Soziales Verständnis, Initiative, Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Verschwiegenheit, analytisches Denkvermögen und Kombinationsfähigkeit

û        Verhandlungsgeschick, Kenntnisse auf dem Gebiet des modernen Managements und der Organisationslehre.

 

 

Leitende Ärztin

 

Aufgaben:

û        Leitung des Dienstbetriebes des ärztlichen Dienstes

û        Überwachung der Tätigkeit der zugeteilten Vertragsärzte und der freiberuflichen ärztlichen Sachverständigen

û        Instruktion der Vertragsärzte und freiberuflichen medizinischen Sachverständigen über die spezifischen Belange der Gutachtertätigkeit im Bereich des Bundesso­zialamtes

û        Medizinische Prüfung der ärztlichen Honorarnoten

û        Erstellung von ärztlichen Sachverständigengutachten

û        Arbeitsmedizinische Beratertätigkeit

û        Herstellung von Kontakten zu Arbeitsmedizinern in Betrieben mit regelmäßiger arbeitsmedizinischer Betreuung und Vorstellung des Bundessozialamtes als Kompetenzzentrum für Fragen zu Behinderungen am Arbeitsplatz

û        Mitwirkung bei Eingliederungsmaßnahmen behinderter Menschen (Medizinisches Case Management)

 

Qualifikationserfordernisse:

û        Österreichische Staatsbürgerschaft

û        volle Handlungsfähigkeit

û        persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der mit dieser Funktion ver­bundenen Aufgaben

û        Bestehendes Dienstverhältnis zum Bundessozialamt

û        Eignung zum/r Leitungsfunktionär/in

û        Befähigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes

û        Zusatzausbildung im Fachbereich der Arbeitsmedizin

 

 

Abteilung N2

 

Aufgaben und Geschäftsbereich:

û         Planung; Organisation und Überwachung des Dienstbetriebes zum Zwecke der Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung, sowie einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Gebarung im Geschäftsbereich der Abteilung.

û         Vollziehung des BEinstG (Förderungen inkl. ESF-Umsetzung)

û         Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen

û         Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm (RABE)

û         Mitwirkung und Mitvollziehung des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung (NAP), des Territorialen Beschäftigungspaktes (TEP)

û         Förderung in den integrativen Betrieben Niederösterreich

 

Qualifikationserfordernisse:

û        Österreichische Staatsbürgerschaft

û        Volle Handlungsfähigkeit

û        Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der mit dieser Funktion ver­bundenen Aufgaben

û        Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Ver­wendungsgruppe B/A2

û        Bestehendes unbefristetes Dienstverhältnis zum Bundessozialamt

û        Bestehende Arbeitsplatzbewertung zumindest A1/GL, v1/1

û        Umfassende Kenntnisse in den (Rechts-)Materien, die im Geschäftsbereich An­wendung finden

û        Kenntnisse in allen Vollzugsbereichen der Landesstelle

û        Kenntnisse der dienstrechtlichen Bestimmungen

û        Eignung zur Menschenführung, persönliche Ausgeglichenheit und Reife, Einfüh­lungsvermögen, Kontaktfähigkeit und –freude

û        Soziales Verständnis, Initiative, Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Verschwiegenheit, analytisches Denkvermögen und Kombinationsfähigkeit

û        Verhandlungsgeschick, Kenntnisse auf dem Gebiet des modernen Managements und der Organisationslehre.

 

 

Projektabteilung Support 4

 

Anforderungen und Geschäftsbereich:

û        Planung; Organisation und Überwachung des Dienstbetriebes zum Zwecke der Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung, sowie einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Gebarung im Geschäftsbereich der Abteilung

û        Wahrnehmung von bundesweiten Koordinationsaufgaben zum Härteausgleichs­fonds

û        Zuwendungen zur Abgeltung der Mehrbelastung durch die Besteuerung von Unfallrenten für Burgenland, Niederösterreich und Wien.

û        Zuwendungen aus dem Härteausgleichsfonds für Pensionsbezieher/innen gemäß § 291a ASVG für Burgenland, Niederösterreich und Wien.

 

Qualifikationserfordernisse:

û        Österreichische Staatsbürgerschaft

û        Volle Handlungsfähigkeit

û        Persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der mit dieser Funktion ver­bundenen Aufgaben

û        Bestehendes unbefristetes Dienstverhältnis zum Bundessozialamt

û        Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Ver­wendungsgruppe B/A2

û        Umfassende Kenntnisse in den (Rechts-)Materien, die im Geschäftsbereich An­wendung finden

û        Kenntnisse in allen Vollzugsbereichen des Bundessozialamtes

û        Kenntnisse der dienstrechtlichen Bestimmungen

û        Eignung zur Menschenführung, persönliche Ausgeglichenheit und Reife, Einfüh­lungsvermögen, Kontaktfähigkeit und –freude

û        Soziales Verständnis, Initiative, Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Verschwiegenheit, analytisches Denkvermögen und Kombinationsfähigkeit

û        Verhandlungsgeschick, Kenntnisse auf dem Gebiet des modernen Managements und der Organisationslehre.

 

 

 

Stabsabteilung

 

Anforderungen und Geschäftsbereich:

û        Leitung der Abteilung, Wahrnehmung von Fachaufsicht über die Abteilung (Angelegenheiten der Amtsleitung betreffend das Bundessozialamt)

û        Koordination und Sicherstellung eines einheitlichen Vorgehens der Landesstellen in fachlichen Angelegenheiten unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten

û        Setzung von Maßnahmen zur Koordination fachlicher Abläufe (Ablauforganisa­tion) des Bundessozialamtes

û        Controlling und Steuerung der fachlich finanziellen Ressourcen (inbesonders Fondsmittel) des Bundessozialamtes

û        Setzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung

û        Statistik

û        Öffentlichkeitsarbeit für das Bundessozialamt

 

Qualifikationserfordernisse:

û        Erfüllung der allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 des Vertragsbe­dienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86, in der derzeit geltenden Fassung

û        Ausbildung zum Controller

û        Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A/A1 oder im Fall besonderer Eignung die Erfüllung der Ernennungserfordernisse für die Ver­wendungsgruppe B/A2

û        besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den angeführten Aufgabengebieten und besondere Fähigkeit zu deren Leitung

û        Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungs­fähigkeit

û        besondere Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit

û        bestehendes unbefristetes Dienstverhältnis zum Bund in Verwendungs-/Entloh­nungsgruppe A/A1/a oder B/A2/v2/b

û        umfassende Kenntnisse auf allen Rechtsgebieten, die vom Bundessozialamt vollzogen werden (BBG, BEinstG, HVG, ISchG, KOVG, KGEG, KOFG, BPGG, VOG) sowie Kenntnisse arbeits-, sozialversicherungs- und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen

û        besondere Kenntnisse und Erfahrung aus Controlling

û        Kenntnisse in der Öffentlichkeitsarbeit

 

 

 

Frage: 3

 

Die Sozialversicherungsträger ‑ die teilweise der Aufsicht meines Ministeriums unterstehen ‑ werden im Rahmen der Selbstverwaltung geführt. Insbesondere Personalentscheidungen werden dabei ausschließlich durch die Selbstverwaltung getroffen. Die Aufsicht meines Ministeriums beinhaltet kein diesbezügliches Weisungsrecht und es wird daher auch auf Personalentscheidungen kein Einfluss genommen.

 

Auch in sonstigen Einrichtungen wurden seit 1. Jänner 2004 keine Positionen neu geschaffen bzw. neu besetzt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen