2593/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.04.2005
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: 60.335/9-III/3a/05
DVR:0000051
Wien, am . März 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die Abgeordneten Dr. Gabriela MOSER und Dr. Peter PILZ sowie Freundinnen und Freunde haben am 14. Februar 2005 unter der
Nummer 2655/J-NR/2004 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „RFID-Systeme (Radio
Frequency Identification) in Pässen und Führerscheinen“ gerichtet.
Die
parlamentarische Anfrage bezieht sich auf Materien, die zum Teil nicht
im Zuständigkeitsbereich des BM.I liegen. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 8
kann daher nur hinsichtlich des
Passwesens betreffend (jedoch nicht hinsichtlich der Führerscheine)
erfolgen; die Beantwortung der Fragen 9 und 10 fällt in die Zuständigkeit des
Bundesministers für Verkehr und Technologie.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden
Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Die Entscheidung über den Einsatz von Chips mit biometrischen Daten
erfolgte auf Grund internationaler Vorgaben, wie der Entscheidung der
ICAO (International Civil Aviation Organisation) über den Einsatz von Biometrie
mittels eines integrierten RFID-Chip und der EU-Verordnung über den Einsatz von Biometrie in
Reisepässen europäischer Bürger.
Die Entscheidung der ICAO (International Civil Aviation Organisation)
wurde bei der 13. Tagung
der TAG/MRTD in Montreal getroffen. Demgemäß ist in Reisepässen ein Funkchip zu
integrieren, in dem zwingend das Gesichtsbild in digitaler Form zu speichern
ist, wobei die Absicherung der Daten durch eine digitale Signatur erfolgt.
Fakultativ können, zusätzlich zum
Gesichtsbild, Fingerabdrücke
und/oder Iris-Scan gespeichert werden. Diese Entscheidung wurde bei der
Generalversammlung der ICAO angenommen und gilt für alle Mitgliedstaaten der
ICAO.
Zur Frage 2:
Die Entscheidung auf europäischer Ebene, auch
Fingerabdrücke zu speichern, erfolgte zum Zwecke der Erhöhung der
Fälschungssicherheit des Reisepasses durch Speicherung zusätzlicher
Identitätsmerkmale.
Zur Frage
3:
RFID-Chips sind
ausgiebig getestet und die umfangreichen Maßnahmen, die auf technischer Seite
in der EU geplant sind, führen auch dazu, dass größtmögliche Sicherheit gegen
Missbrauch gewährleistet ist.
Zur Frage
4:
Die ICAO und die Europäische Kommission haben bei ihrer Entscheidung
derartige Analysen in ihre Entscheidungen einbezogen (siehe etwa das Dokument
der ICAO TAG/MRTD 14 und 15).
Zur Frage
5:
Für den Reisepass wurden die technischen Spezifikationen für die
Speicherung des Gesichtsbildes abgeschlossen. Für die Speicherung der
Fingerabdrücke sind diese noch in Ausarbeitung.
Zur Frage
6:
Zusätzlich zu den Kosten für das Passbuch werden Kosten für die
Integration des Chips und das Einbringen der Daten in den Reisepass sowie auf
den Chip anfallen. Die Festlegung der vom Bürger zu entrichtenden Gebühren
fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.
Zur Frage
7:
In Österreich wird sowohl ein mehrwöchiger Testbetrieb als auch ein
zweimonatiger Pilotbetrieb vorgenommen, bevor der Echteinsatz der neuen
Reisepässe durchgeführt wird.
Zur Frage 8:
Bei der EU-Verordnung wurde der Artikel-29-Ausschuß befasst; es wurden
alle datenschutzrechtlichen Bedenken des Artikel 29-Ausschusses in der
EU-Verordnung berücksichtigt.
Zur Frage
9 und 10:
Für
die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie zuständig.