2593/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.04.2005
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BM für Inneres

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: 60.335/9-III/3a/05

 

DVR:0000051

 

Wien, am          . März 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die Abgeordneten Dr. Gabriela MOSER und  Dr. Peter PILZ sowie Freundinnen und Freunde  haben am 14. Februar 2005 unter der Nummer 2655/J-NR/2004 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend RFID-Systeme (Radio Frequency Identification) in Pässen und Führerscheinen“ gerichtet.

Die parlamentarische Anfrage bezieht sich auf Materien, die zum Teil nicht im Zuständigkeitsbereich des BM.I liegen. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 8 kann daher nur  hinsichtlich des Passwesens betreffend (jedoch nicht hinsichtlich der Führerscheine) erfolgen; die Beantwortung der Fragen 9 und 10 fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr und Technologie.

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Die Entscheidung über den Einsatz von Chips mit biometrischen Daten erfolgte auf Grund internationaler Vorgaben, wie der Entscheidung der ICAO (International Civil Aviation Organisation) über den Einsatz von Biometrie mittels eines integrierten RFID-Chip und der EU-Verordnung  über den Einsatz von Biometrie in Reisepässen europäischer Bürger.

 

Die Entscheidung der ICAO (International Civil Aviation Organisation) wurde bei der          13. Tagung der TAG/MRTD in Montreal getroffen. Demgemäß ist in Reisepässen ein Funkchip zu integrieren, in dem zwingend das Gesichtsbild in digitaler Form zu speichern ist, wobei die Absicherung der Daten durch eine digitale Signatur erfolgt. Fakultativ können,  zusätzlich zum Gesichtsbild,  Fingerabdrücke und/oder Iris-Scan gespeichert werden. Diese Entscheidung wurde bei der Generalversammlung der ICAO angenommen und gilt für alle Mitgliedstaaten der ICAO.

 

 

Zur Frage 2:

Die Entscheidung auf europäischer Ebene, auch Fingerabdrücke zu speichern, erfolgte zum Zwecke der Erhöhung der Fälschungssicherheit des Reisepasses durch Speicherung zusätzlicher Identitätsmerkmale.

 

Zur Frage 3:

 

RFID-Chips sind ausgiebig getestet und die umfangreichen Maßnahmen, die auf technischer Seite in der EU geplant sind, führen auch dazu, dass größtmögliche Sicherheit gegen Missbrauch gewährleistet ist.

 

Zur Frage 4:

 

Die ICAO und die Europäische Kommission haben bei ihrer Entscheidung derartige Analysen in ihre Entscheidungen einbezogen (siehe etwa das Dokument der ICAO TAG/MRTD 14 und 15).

 

Zur Frage 5:

 

Für den Reisepass wurden die technischen Spezifikationen für die Speicherung des Gesichtsbildes abgeschlossen. Für die Speicherung der Fingerabdrücke sind diese noch in Ausarbeitung.

 

Zur Frage 6:

 

Zusätzlich zu den Kosten für das Passbuch werden Kosten für die Integration des Chips und das Einbringen der Daten in den Reisepass sowie auf den Chip anfallen. Die Festlegung der vom Bürger zu entrichtenden Gebühren fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.

 

Zur Frage 7:

 

In Österreich wird sowohl ein mehrwöchiger Testbetrieb als auch ein zweimonatiger Pilotbetrieb vorgenommen, bevor der Echteinsatz der neuen Reisepässe durchgeführt wird.

 

Zur Frage 8:

 

Bei der EU-Verordnung wurde der Artikel-29-Ausschuß befasst; es wurden alle datenschutzrechtlichen Bedenken des Artikel 29-Ausschusses in der EU-Verordnung berücksichtigt.

 

Zur Frage 9 und 10:

 

Für die Beantwortung dieser Fragen ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.