2594/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.04.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ-Prof Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien

                       

                       

                                                                                                                                                                                             

GZ: 50.115/1996-I/1/c/05

Wien, am     . März 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 16.02.2005 unter der Nr. 2669/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tatsächliche Anzahl der bei der BPD Salzburg tätigen Exekutivbeamten (01.01.2005)“ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 4, 5, 8 und 9:

Der systemisierte Planstellenstand, sowie der tatsächliche Personalstand stellen sich zum angefragten Stichtag wie folgt dar:

 

Sicherheitswache

Kriminaldienst

Hoheitsverwaltung

(inkl. Handw.Dienst)

systemisiert

tatsächlich

systemisiert

tatsächlich

systemisiert

tatsächlich

521

514

133

114

111,5

95,9

 

Der Bundespolizeidirektion wurden die gemäß Bundesfinanzgesetz im Stellenplan festgelegten Planstellen zusystemisiert. Innerhalb dieser werden – entsprechend der jeweiligen organisatorischen und dienstbetrieblichen Erfordernisse – die Planstellen den einzelnen Organisationseinheiten bzw. -teilen wie den Referaten beim Kriminaldienst bedarfsangepasst vom Behördenleiter zugewiesen. Die behördeninterne Aufteilung erfolgt daher dezentral und ist bedarfsorientierten Schwankungen unterworfen, die von der Entscheidung des Behördenleiters abhängen. Daher ist eine Auflistung bis auf Referatsebene, wie Sie dies in den Fragen 4, 5, begehren, nicht darstellbar. 

 

Zur Abdeckung des Unterstandes im Bereich des Exekutivdienstes wurde bereits wie nachstehend angeführt Vorsorge getroffen:

 

Weitere Exekutivbedienstete der Sondereinheiten, wie Einsatzgruppe zur schwerpunktmäßigen Bekämpfung von Kriminalitätsbrennpunkten, Observationsaußenstelle Mitte des Bundeskriminal-amtes und der EKO Cobra Mitte – Außenstelle Salzburg versehen auch in der Stadt Salzburg zusätzlich ihren Exekutivdienst.

 

Zum 1.10.2005 werden bei der BPD Salzburg 25 ExekutivbeamtInnen nach Absolvierung des Grundausbildungslehrganges der Verwendungsgruppe E2c ausgemustert. Weitere 25 E2c Aspiranten sind in Grundausbildung und werden ab April bzw. Mai 2006 den exekutiven Außendienst verstärken.

 

Zudem wurde von mir bereits der Auftrag erteilt, 40 Neuaufnahmen für den Exekutivdienst im Jahr 2005 für die BPD Salzburg vorzusehen. Des Weiteren sind weiter Versetzungen aus anderen Bundesländern geplant.

 

Ausführung zu Frage 8:

Diese Frage steht in Konnex zu den Fragen 10 und 11. 

Unter Hoheitsverwaltung im engeren Sinn wäre nur jene zu verstehen, innerhalb derer der Organwalter mit Imperium gegenüber dem Bürger auftritt. Die Organisation der Sicherheits-verwaltung ist grundsätzlich für die Erledigung der Hoheitsverwaltung eingerichtet. Abgesehen davon, dass Inhaber von Arbeitsplätzen sowohl Aufgaben der Hoheitsverwaltung, als auch solche der Privatwirtschaftsverwaltung zu erledigen haben, erfolgt die behördeninterne Aufteilung dezentral und ist bedarfsorientierten Schwankungen unterworfen. Daher ist eine Auflistung welche Anzahl von Bediensteten unmittelbar in der Hoheitsverwaltung eingesetzt werden nicht darstellbar.

 

Zu den Fragen 3 und 7:

Die Dienstzuteilungen stellen sich zum angefragten Stichtag wie folgt dar:

 

Verwendungszweig

Anzahl

Kriminaldienst

2

Sicherheitswache

26

 

Die Kosten richten sich individuell nach der Einstufung der vorübergehend dienstzugeteilten Bediensteten im Sinne der Bestimmungen des  Gehaltsgesetzes 1956 und der Reisege-bührenvorschrift. Eine Zuordnung der Überstunden auf Grund von verfügten Zuteilungen ist nicht möglich.

 

Zu Frage 6:  

Zu den oben angeführten Fragen ist generell zu bemerken, dass alle in den Wachzimmern Dienst versehenden SicherheitswachebeamtInnen bei den Bundespolizeidirektionen kriminalpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen.

 

Zu den Frage 10 und 11:

Es gilt die Ausführung zu Frage 8.

 

Zu Frage 12:

Nachstehend wird die Anzahl der Wachzimmer aufgelistet.

Behörde

Anzahl der WZ.

Anzahl der Dienstz., Filial-WZ,

BPD Eisenstadt

3

 

BPD Graz

14

 

BPD Leoben

3

 

BPD Innsbruck

9

 

BPD Klagenfurt

7

2

BPD Linz

11

1

BPD Salzburg

9

 

BPD Schwechat

3

 

BPD Steyr

4

 

BPD St. Pölten

5

1

BPD Villach

6

1

BPD Wels

4

1

BPD Wr.Neustadt

3

 

BPD Wien

96

4

Gesamt

178

10

 

 

 

Zu Frage 13:  

143 MitarbeiterInnen die für das Meldewesen zuständig waren gehören zum 1.1.2005 dem Personalstand des Ressorts an.

 

Zu den Fragen 14, 16 und 18:

Eine Quantifizierung kann im Detail nicht erfolgen;

Die Mitarbeiter stehen den jeweiligen Behörden zur Dienstleistung weiterhin zur Verfügung.

 

Zu Frage15:

33 MitarbeiterInnen, die für das Fundwesen zuständig waren, gehören zum 1.1.2005 dem Personalstand des Ressorts an.

 

Zu Frage 17:

87 MitarbeiterInnen, die für das Passwesen zuständig waren, gehören zum 1.1.2005 dem Personalstand des Ressorts an.

 

Zu Frage 19:

Aufgrund von Transfers zu anderen Planstellenbereichen wie der EKO Cobra Außenstelle für Sondereinsätze, dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg, der Observation im Bundeskriminalamt und dem Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive war die Anpassung vom Bundesministerium für Inneres notwendig.

 

Zu Frage 20:

Das Personalinformationssystem des Bundes dient lediglich als technisches Hilfsmittel für die Personaladministration, daher ist eine Einbindung der Personalvertretung nicht erforderlich Änderungen werden laufend vorgenommen.

 

Zu Frage 21:

Im Bereich der Behörde ist die entsprechende Planstellenanzahl unbesetzt, sodass eine Umschichtung ohne Verlust möglich ist, somit entstehen für Planstelleninhaber keine dienst- und besoldungsrelevanten Nachteile.