2598/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.04.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 
An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0005-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Christine Muttonen, Kolleginnen

und Kollegen vom  4. Februar 2005, Nr. 2614/J, betreffend

Ankauf von Seeufergrundstücken in Kärnten

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Februar 2005, Nr. 2614/J, betreffend Ankauf von Seeufergrundstücken in Kärnten, beehre ich mich nach Befassung der Österreichischen Bundesforste AG Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Diesbezüglich wird auf die angeschlossenen Anlagen 1 und 2 verwiesen.

 

Zu Frage 2:

 

Es wird um Verständnis ersucht, dass zu dieser Frage dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine umfassenden Daten vorliegen. In Bezug auf die vorhandenen Daten darf auf die Beantwortung zu den einzelnen Fragen verwiesen werden.

 

Zu Frage 3:

 

Diesbezüglich wird auf die angeschlossene Anlage 3 verwiesen.

 

Erläuternd wird dazu ausgeführt, dass im Rahmen des EDV-gestützten Nachweises der Flächennutzung jedem Bestandvertrag ein „Hauptgrundstück“ zugeordnet wird. Ein Vertrag kann sich neben diesem „Hauptgrundstück“ auch noch auf weitere Grundstücke beziehen. Außerdem weisen insbesondere die das Ufer bildenden Seegrundstücke oft lange Uferlinien aus, so dass jedem dieser Grundstücke auch mehrere Verträge zugeordnet werden können. In der Anlage 3 sind teilweise auch Flächen enthalten, die Gemeinden für den Betrieb von Strandbädern überlassen werden. Bestandverträge über Bojen sind in der Zusammenstellung nicht enthalten, weil sie die Uferlinien nicht berühren.

 

Zu Frage 4:

 

Die jährlichen Nettoeinnahmen der Österreichischen Bundesforste AG für Bestandgaben von Seeuferflächen in Kärnten werden im Jahr 2005 rund 630.000,-- € betragen.

 

Zu Frage 5:

 

Diesbezüglich darf auf Anlage 4 verwiesen werden. Die darin angeführten Flächen sind nicht Bestandteil der Anlage 3.

 

Zu Frage 6:

 

Festzuhalten ist, dass die genannten Flächen von der Republik Österreich und nicht vom Land Kärnten gekauft wurden.

 

Im Rahmen des Ringtausches verkaufte die Republik Österreich rund 570 verlandete und nicht frei zugängliche Seeufergrundstücke (rund 55.000 m²) an die dahinter liegenden Ufergrundstückseigentümer. Bis jetzt sind dadurch Einnahmen von rund 13,5 Mio. € erzielt worden. Diese Mittel liegen beim Bundesministerium für Finanzen und werden zweckgebunden verwendet. Bisher wurden zwei Areale aus diesen Ringtauschmitteln angekauft.

 

 

Mio. in €

 

Wöss – Priebernig

Ossiachersee

Gemeinde Ossiach

 

 

18.640

 

 

2,69

 

 

Kauf abgeschlossen

ÖGB Augsdorf

Wörthersee

Gemeinde Velden

 

 

15.391

 

 

1,31

 

 

Kauf abgeschlossen

 

Zu den Fragen 7, 8, 9, 11 und 14:

 

Der Ankauf der Seeufergrundstücke ist noch nicht abgeschlossen. Aus unterschiedlichsten Gründen gab es Verzögerungen. In erster Linie bestanden unterschiedliche Preisvorstellungen zwischen den Vertragspartnern oder es entsprachen angebotene Grundstücke nicht den Kriterien des Bundes für Ersatzflächen.

 

Konkrete Kaufabsichten bestehen hinsichtlich des Pressegger Sees (Gemeinde Hermagor), des Ossiacher Sees (Gemeinde Steindorf), des Faaker Sees (Stadt Villach) des Keutschacher Sees (Gemeinde Keutschach), des Ossiacher Sees/Einmündung (Gemeinden Ossiach und Steindorf) und Flächen an der Gail (Gemeinde Feistritz/Gail).

 

Zu Frage 10:

 

Grundsätzlich sind schon jetzt beide der oben genannten Flächen frei zugänglich. Die weitere Gestaltung der Flächen sollte nach der geplanten Übertragung an die Österreichische Bundesforste AG erfolgen.

 

Zu Frage 12:

 

Bad Saag ist nicht in dieser Liste enthalten, weil es im Eigentum der Stadt Klagenfurt steht.

 

 

Zu Frage 13:

 

Folgende Änderungen sind am Wörthersee eingetreten:

 

Das Seeufergrundstück 1118 in der KG Reifnitz (Wörthersee) wurde öffentlich zur Verpachtung ausgeboten und an eine Privatperson verpachtet. Das Grundstück ist in einem für Badezwecke ungeeigneten Ausmaß bewachsen. Die Widmung ist unverändert.

 

Das Seeufergrundstück 696/5 KG Schiefling (Wörthersee) wurde nach öffentlicher Ausbietung an eine Privatperson verpachtet. Aufgrund seiner Lage und Kleinflächigkeit war dieses Grundstück für eine öffentliche Nutzung ungeeignet.

 

Am Ossiachersee sind keine Veränderungen eingetreten.

 

 

Der Bundesminister:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion

 

Die von dem Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.