2599/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.04.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ
10.000/0012-III/4a/2005
Wien, 4. April 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2607/J-NR/2005 betreffend Absiedlung von Teilen der Kunstuniversität Mozarteum – von Salzburg nach Innsbruck, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 4. Februar 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 4.:
Es gibt seitens des Ressorts keine Pläne, „die eine Absiedlung von Teilen der Kunstuniversität Mozarteum nach Innsbruck vorsehen“, wie es in der Anfrage lautet.
Ad 2.:
Im Zuge der Überlegungen zur
Einrichtung einer Kunstfakultät an der Universität Innsbruck wird diskutiert,
inwieweit Kooperationen mit der Außenstelle des Mozarteums in Innsbruck
sinnvoll und möglich sind sowie in welcher Form diese institutionalisiert
werden könnten.
Die Überlegungen der Tiroler Landesregierung wurden durch ein in Auftrag
gegebenes Gutachten unterstützt, das verschiedene Varianten für eine
Kunstfakultät vorsieht.
Die Universität Innsbruck ist – wie alle anderen Universitäten – autonom und
wird die ihr als richtig erscheinende Variante nach genauer Prüfung bekannt
geben. Dazu wurde von der Universität ein Projekt eingerichtet, das Anfang 2005
begonnen hat.
Ad 3.:
Dem Ressort ist bekannt, dass in dem seit mehreren Jahren laufenden Diskussionsprozess eine Reihe von Optionen überlegt wurden und die beteiligten Interessengruppen bisher noch keine Entscheidung getroffen haben.
Ad 5.:
Selbstverständlich hat Herr Landeshauptmann Herwig van Staa in dieser wichtigen Angelegenheit mit mir als zuständiger Bundesministerin gesprochen. Ebenso haben Angehörige der Tiroler Landesregierung Gespräche mit Beamten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geführt, um auch im Ministerium jene Sachinformationen nachzufragen, die für die Abwägung der Entscheidungsmöglichkeiten wichtig sind.
Ad 6.:
Verhandlungen können erst stattfinden, wenn die Universität Innsbruck ihr Projekt (siehe Antwort zu Frage 2) entsprechend weit vorangetrieben hat und auch die zuständigen Organe beider Universitäten entsprechende Vorüberlegungen angestellt haben (siehe dazu Antwort zu Frage 8).
Ad 7.:
Seitens des Ressorts wird jene Lösung bevorzugt werden, die einer Kunstfakultät der Universität Innsbruck die optimalen Entwicklungsmöglichkeiten bietet, der Leistungsfähigkeit des Mozarteums nützt und der Entwicklung und Erschließung der Künste in Westösterreich die besten Chancen einräumt. Die angestrebten Lösungen sollen Synergien möglich machen und vorhandene Potenziale besser nutzen als bisher.
Ad 8.:
Der Entwicklungsplan wird vom jeweiligen Universitätsrat und nicht vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur genehmigt.
Die bisherige Version des Entwicklungsplanes der Kunstuniversität Mozarteum bietet keine ausreichende Unterstützung für die nachgefragten Entscheidungen. Die Universitätsräte der Kunstuniversität Mozarteum und der Universität Innsbruck haben sich im Februar 2005 erstmals gemeinsam mit dieser Thematik befasst und wollen die Gespräche fortsetzen, so bald ihnen die Mitarbeiter/innen der Universitäten die erforderlichen Sachinformationen übermittelt haben.
Ad 9. und 10.:
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen in § 92 Abs. 1 Z 3
des Universitätsgesetzes 2002 vor, dass ordentlichen Studierenden „aus den am
wenigstens entwickelten Ländern“ der Studienbeitrag zu erlassen ist. Darüber
hinaus kann jede Universität Studierende aus Drittstaaten ganz oder teilweise
vom Studienbeitrag befreien.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.