2616/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.04.2005
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

S91143/12-PMVD/2005                                                                                                     7. April 2005

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 1. März 2005 unter der Nr. 2693/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Schivergnügen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 16:

Von 14. bis 18. Februar 2005 fand im Bereich des Alpinstützpunktes Bieler Höhe eine Truppenalpinausbildung des Lawineneinsatzzuges des Militärkommandos Vorarlberg statt. Im Rahmen dieser Ausbildung kam unter anderem ein Hubschrauber der Type Alouette III zum Einsatz, mit dem insbesondere auch Außenlandungen in schwierigem Gelände trainiert werden sollten.

Gleichzeitig fand im Rahmen der langjährigen Partnerschaft zwischen dem Bundesheer und der Vorarlberger Illwerke AG ein gemeinsames Seminar statt, dessen Ziel es war, die reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Partnern im Hinblick auf ein gemeinsames Vorgehen im Katastrophenfall zu gewährleisten. Dazu ist anzumerken, dass die Vorarl­berger Illwerke AG eine Reihe von Anlagen im hochalpinen Gelände betreibt und dem österreichischen Bundesheer im Rahmen der erwähnten Partnerschaft unter anderem auch die Unterkünfte des Alpinstützpunktes Bieler Höhe unentgeltlich zur Verfügung stellt, die kostenlose Benützung der Silvretta-Hochalpenstraße gestattet und Personal des Bundes­heeres kostenlos in der betriebseigenen Seilbahn transportiert.

Im Sinne der bundeshaushaltsrechtlich gebotenen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaft­lichkeit und Zweckmäßigkeit wurde dabei versucht, die Truppenalpinausbildung des Lawineneinsatzzuges mit dem Partnerschaftsseminar zu verbinden. Daher wurden für ins­gesamt neun Mitarbeiter der Vorarlberger Illwerke AG Mitfluggenehmigungen beantragt, die unter vorheriger Einbindung der Führungsgrundgebiete 3 und 5 im Bundesministerium für Landesverteidigung vom Kommando Luftstreitkräfte erteilt wurden. Auf diese Weise konnten die im Rahmen der Alpinausbildung geplanten Übungsflüge genutzt werden, um gemeinsam mit Vertretern des Partnerschaftsunternehmens das hochalpine Gelände rasch und effizient zu erkunden und die Zusammenarbeit zu vertiefen. Der Umstand, dass neben diesen Personen auch ein Familienmitglied eines militärischen Kommandanten mit einem Snowboard im Hubschrauber – ohne Mitfluggenehmigung – transportiert wurde, ist einerseits disziplinär geahndet und andererseits der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Veranlassung allfälliger weiterer Schritte mitgeteilt worden.