2617/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.04.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0021-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2641/J vom 10. Februar 2005 der Abgeordneten Mag. Brigid
Weinzinger und Kollegen betreffend Geschlechterspezifische Forschung beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
In meiner Beantwortung der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage vom 29. Oktober 2004, Nr. 2237/J,
habe ich ausführlich dargelegt, wie und durch welche Maßnahmen mein Ressort
dazu beiträgt, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen
Politikbereichen zu verwirklichen.
Diesbezüglich möchte ich nochmals das
Projekt Gender Budgeting als wichtigen Schritt zur Umsetzung des Gender
Mainstreaming kurz darstellen:
Gender
Budgeting ist eine Analyse öffentlicher Haushalte im Hinblick auf ihre
Auswirkungen auf Männer und Frauen und soll das Budget und den Budgetprozess um
die Geschlechterperspektive erweitern. Beim aktuellen Budget 2005 waren alle
Ressorts aufgefordert, zumindest ein Projekt aus ihrem Bereich hinsichtlich der
Gender-Auswirkungen zu analysieren. Diese Analysen sind in den Erläuterungen
zum Bundesfinanzgesetz 2006 (BFG 2006) veröffentlicht. Die diesbezügliche
Untersuchung des Bundesministeriums für Finanzen war äußerst umfangreich.
Basierend auf einer früheren Studie, inwieweit das österreichische Steuersystem
geschlechtsneutral ist, wurde untersucht, wie sich die
Steuerreform 2004/05 auf die Geschlechter auswirkt. Das Ergebnis dieser
Studie ist eindeutig:
Die
Effekte der Tarifmaßnahmen beider Etappen der großen Steuerreform ergeben in
Bezug auf die vom neuen Einkommensteuertarif entlasteten Steuerpflichtigen bei
weiblichen Steuerpflichtigen einen Einkommenszuwachs von annähernd 2 %, bei
männlichen Steuerpflichtigen von ca. 1,5%. Auch eine Betrachtung der
Steuerentlastung bei den Einkommensmedianen verschiedener Bevölkerungsgruppen
zeigt, dass die Steuerentlastung Frauen in einem höheren Maße zu Gute kommt als
Männern.
Immer dann wenn eine sinnvolle
Zuordnung von Maßnahmen meines Ressorts zu Männern und Frauen nach objektiven
Kriterien möglich ist, werden die im Gender Mainstreaming Prüfverfahren
anzustellenden Überlegungen vorgenommen. Bei vielen Maßnahmen, für die mein
Ressort aufgrund der Aufgabenverteilung nach dem Bundesministeriengesetz
zuständig ist, ist jedoch eine sinnvolle Trennung beziehungsweise Zuordnung der
Auswirkungen allein nach Geschlechtern nicht möglich. Wie etwa auch in den
Erläuterungen zum Steuerreformgesetz 2005 angeführt, lassen jedoch nicht alle
steuergesetzlichen Maßnahmen eine sinnvolle Zuordnung zu Männern und Frauen zu.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass Maßnahmen in Bereichen der
Veräußerungen von unbeweglichem Bundesvermögen, der Verbesserungen im Bereich
der Finanzmarktaufsicht, der Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des
Wirtschaftsstandortes Österreichs, der Finanzierung von Infrastruktur etc.
selbstverständlich Frauen und Männern im gleichen Maße zu Gute kommen.
Zu 1. bis 9.:
Wie schon erwähnt, ist eine
geschlechterspezifische Zuordnung der Auswirkungen von vielen Maßnahmen, die
mein Ressort aufgrund der Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes zu treffen
hat, nicht sinnvoll, weshalb mein Ressort in den Jahren 2003 und 2004 keine
derartigen Studien und Publikationen in Auftrag gegeben hat. Die
diesbezüglichen Überlegungen für das Jahr 2005 sind noch nicht abgeschlossen.
Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen, mich für die Weiterentwicklung auf
diesem Sektor einzusetzen.
Mit
freundlichen Grüßen