2617/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.04.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0021-I/4/2005

»

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2641/J vom 10. Februar 2005 der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger und Kollegen betreffend Geschlechterspezifische Forschung beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

In meiner Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage vom 29. Oktober 2004, Nr. 2237/J, habe ich ausführlich dargelegt, wie und durch welche Maßnahmen mein Ressort dazu beiträgt, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Politikbereichen zu verwirklichen.

 

Diesbezüglich möchte ich nochmals das Projekt Gender Budgeting als wichtigen Schritt zur Umsetzung des Gender Mainstreaming kurz darstellen:

 

Gender Budgeting ist eine Analyse öffentlicher Haushalte im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Männer und Frauen und soll das Budget und den Budgetprozess um die Geschlechterperspektive erweitern. Beim aktuellen Budget 2005 waren alle Ressorts aufgefordert, zumindest ein Projekt aus ihrem Bereich hinsichtlich der Gender-Auswirkungen zu analysieren. Diese Analysen sind in den Erläuterungen zum Bundesfinanzgesetz 2006 (BFG 2006) veröffentlicht. Die diesbezügliche Untersuchung des Bundesministeriums für Finanzen war äußerst umfangreich. Basierend auf einer früheren Studie, inwieweit das österreichische Steuersystem geschlechtsneutral ist, wurde untersucht, wie sich die Steuerreform 2004/05 auf die Geschlechter auswirkt. Das Ergebnis dieser Studie ist eindeutig:

 

Die Effekte der Tarifmaßnahmen beider Etappen der großen Steuerreform ergeben in Bezug auf die vom neuen Einkommensteuertarif entlasteten Steuerpflichtigen bei weiblichen Steuerpflichtigen einen Einkommenszuwachs von annähernd 2 %, bei männlichen Steuerpflichtigen von ca. 1,5%. Auch eine Betrachtung der Steuerentlastung bei den Einkommensmedianen verschiedener Bevölkerungsgruppen zeigt, dass die Steuerentlastung Frauen in einem höheren Maße zu Gute kommt als Männern.

 

Immer dann wenn eine sinnvolle Zuordnung von Maßnahmen meines Ressorts zu Männern und Frauen nach objektiven Kriterien möglich ist, werden die im Gender Mainstreaming Prüfverfahren anzustellenden Überlegungen vorgenommen. Bei vielen Maßnahmen, für die mein Ressort aufgrund der Aufgabenverteilung nach dem Bundesministeriengesetz zuständig ist, ist jedoch eine sinnvolle Trennung beziehungsweise Zuordnung der Auswirkungen allein nach Geschlechtern nicht möglich. Wie etwa auch in den Erläuterungen zum Steuerreformgesetz 2005 angeführt, lassen jedoch nicht alle steuergesetzlichen Maßnahmen eine sinnvolle Zuordnung zu Männern und Frauen zu. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass Maßnahmen in Bereichen der Veräußerungen von unbeweglichem Bundesvermögen, der Verbesserungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht, der Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreichs, der Finanzierung von Infrastruktur etc. selbstverständlich Frauen und Männern im gleichen Maße zu Gute kommen.

 

Zu 1. bis 9.:

Wie schon erwähnt, ist eine geschlechterspezifische Zuordnung der Auswirkungen von vielen Maßnahmen, die mein Ressort aufgrund der Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes zu treffen hat, nicht sinnvoll, weshalb mein Ressort in den Jahren 2003 und 2004 keine derartigen Studien und Publikationen in Auftrag gegeben hat. Die diesbezüglichen Überlegungen für das Jahr 2005 sind noch nicht abgeschlossen. Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen, mich für die Weiterentwicklung auf diesem Sektor einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen