2619/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.04.2005
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BM für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-10001/0067-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2652/J der Abgeordneten
Öllinger, Lunacek, Freundinnen und Freunde
wie folgt:
Frage 1:
Der Posten eines Sozialattachés an der
österreichischen Botschaft in Rumänien wurde auf Initiative des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
geschaffen.
Da mit Rumänien aktuell EU-Beitrittsverhandlungen
geführt werden, wird die Schaffung des Postens eines Sozialattachés im Rahmen
der Heranführungsstrategie zur EU-Erweiterung als sinnvoll erachtet. Durch Attachés
werden u.a. folgende Tätigkeiten zur Umsetzung ressortspezifischer Aufgaben
gewährleistet:
·
Rasche, informelle Kommunikation und Information
(z.B. tatsächlicher Stand bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts)
·
Transfer von spezifischem Know-how im
Ressortbereich
·
Unterstützung bei der Vorbereitung und
Organisation ressortspezifischer bilateraler Konferenzen, Besuche, Kontakte
etc.
·
Unterstützung der Vorbereitung bilateraler
Abkommen aus dem Ressortbereich
·
Spezifische
Hilfestellung für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Fragen, die den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz betreffen.
Frage 2:
Der
Arbeitsplatz des Attachés des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz für Rumänien wurde nicht öffentlich
ausgeschrieben. Frau Dr.hc. SCHÖFNAGEL wurde als Ersatzkraft für Bedienstete
nach Punkt 5 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes, Anlage II des für das
jeweilige Finanzjahr geltenden Bundesfinanzgesetzes, aufgenommen. In diesem
Fall kann gemäß § 24 Z 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 von einer
Ausschreibung abgesehen werden.
Frage 3:
Das Anforderungsprofil für einen Attachéposten umfasst u.a. Kenntnisse des Aufgabenbereichs und der Agenden des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, perfekte Sprachkenntnis sowie
Kenntnis der jeweiligen landesspezifischen
Gepflogenheiten unter dem Aspekt eines längerfristigen stabilen Aufenthaltes
als Kontakt- und Beobachtungsperson.
Frage 4:
Frau
Dr.hc. SCHÖFNAGEL wird ihren Dienst als Attaché des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
voraussichtlich am
1.
April 2005 antreten.
Frage 5:
Jeder Sozialattaché ist für die Betreuung der
inhaltlichen Ressortagenden des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz sowie für die zu Frage 1 ausgeführten
Tätigkeiten zuständig.
Frage 6:
Frau Dr.hc. SCHÖFNAGEL soll zunächst für die Dauer von 3 Jahren nach
Rumänien entsandt werden.
Frage
7:
Die
anfallenden Kosten ab dem Zeitpunkt der Entsendung werden voraussichtlich
monatlich brutto ca. € 3.340,00 (Monatsbezug inklusive anteilige Sonderzahlung,
exklusive Dienstgeberbeiträge, inklusive „Auslandszulagen“, exklusive
Wohnungskosten) betragen.
Die
Kosten werden – wie bei allen anderen Sozialattaches auch - aus dem regulären
Budget (UT 0 Personalausgaben bzw. UT 8 Aufwendungen) getragen.
Frage
8:
Posten von Sozialattachés sind keine Dauerposten,
sondern werden entsprechend der politischen und inhaltlichen Anforderungslage
des Ressorts im Hinblick auf die Intensivierung europäischer, bilateraler und
internationaler Außenpolitik angepasst.
Frage 9:
Derzeit
sind insgesamt drei Attachés an den Österreichischen Botschaften Budapest,
Prag/Pressburg und Warschau tätig.
Mit
freundlichen Grüßen: