2620/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.04.2005
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BM für Wirtschaft und
Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL Parlament 1017 Wien |
Wien, am 6. April 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0024-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2638/J betreffend Elternteilzeit, welche die Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen am 10. Februar 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Auf Grund der erst
kurzen Geltung der Bestimmungen über die „Elternteilzeit“ liegen noch keine
aussagekräftigen Zahlen vor. Um die Akzeptanz der neuen Regelungen in den
Betrieben sowohl von Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite feststellen zu können,
ist eine gewisse Anlaufphase notwendig. In der Regel nehmen die Eltern nach der
Geburt eines Kindes zunächst Karenz in Anspruch. Die Ermittlung der in der
Anfrage genannten Zahlen käme daher zum derzeitigen Zeitpunkt zu früh.
Der Anspruch auf
Teilzeitbeschäftigung kann vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden. Es kann
lediglich eine Nichteinigung über die Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung
geben, die vor dem Arbeits- und Sozialgericht geklärt werden kann. Bringt der
Arbeitgeber keinen Antrag auf einen prätorischen Vergleich bzw. keine Klage
ein, so hat der Elternteil ein Antrittsrecht.
Die Nichterteilung der Zustimmung zu einer
Teilzeitbeschäftigung von Seiten des Arbeitgebers kommt somit nur für die
„vereinbarte Teilzeitbeschäftigung“ in Frage.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Schon in der
Regierungsvorlage wurde in den allgemeinen Erläuterungen eine Evaluierung der
„Elternteilzeit“ nach zwei Jahren angekündigt.
Zwei Jahre nach dem In-Kraft-Treten soll durch eine Evaluierung überprüft werden, ob durch den geschaffenen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung die Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfüllt sind und dieser Anspruch mit den betrieblichen Erfordernissen vereinbar ist.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
In den letzten Jahren wurde umfangreiches Informationsmaterial für Schwangere und Mütter erarbeitet. Schon dem Mutter-Kind-Pass wird eine Broschüre beigefügt, die einen erheblichen Teil den rechtlichen Informationen rund um Schwangerschaft und Geburt widmet. In vielen gynäkologischen Praxen liegt zusätzlich der Folder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit „Elternkarenz und Elternteilzeit“ auf. Dieser Folder war knapp vor dem In-Kraft-Treten der neuen Bestimmungen bereits entsprechend adaptiert, sodass die Eltern schon im Vorfeld von den bevorstehenden Neuregelungen in Kenntnis gesetzt werden konnten. Auch nach der Geburt findet sich dieser Folder nochmals in der so genannten „Mutter-Kind-Klinik-Box“. In den meisten Informationsmaterialien sind ergänzend zu den schriftlichen Ausführungen auch die Telefonnummern der zuständigen Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für weiterführende Fragen enthalten. Dieses Angebot wird von den Eltern auch sehr rege genützt.