2622/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.04.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

DVR:0000051

 

GZ: 11.200/194-III/3/05

 

 

Wien, am    . April  2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die Abgeordneten ZINGGL , Freundinnen und Freunde haben am 11.2.2005 unter der Nummer 2651/J-NR/2005 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bewilligung der Ausfuhr v.800 Stk.Repetiergewehren, Steyr 50 HS“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

12.11.2004

Zu Frage 2:

Die Begründung entfiel gemäß § 58/2 AVG.

Zu Frage 3:

800 Stk.Repetiergewehre/Einzellader Kal. 12,7x99mm Steyr HS.50+800 Stk. Zielfernrohre

Zu Frage 4:

772 Stk.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ja

Zu Frage 7:

Es lagen keine Informationen vor, wonach im Iran ein bewaffneter Konflikt herrschte oder ein solcher auszubrechen drohte.

Zu den Fragen 8 und 9:

Das KMG stellt u.a. darauf ab, ob das gelieferte Kriegsmaterial zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet wird. Ein solcher – auch vom VwGH stets geforderter ‑ Kausalzusammenhang konnte im Verfahren – insbesondere im Hinblick einerseits auf die Art der Waffen und andererseits die Art der berichteten Menschenrechtsverletzungen ‑ nicht hergestellt werden.

Zu Frage 10:

Fragen danach sind nicht Gegenstand eines Verfahrens nach dem KMG und fallen überdies nicht in die Zuständigkeit des BM.I.

Zu Frage 11:

Von der hier gegenständlichen abgesehen, wurde im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser die Bewilligung, vorweg 2 Stück Gewehre und 70 Stück Patronen zu Vorführzwecken auszuführen, erteilt.