2622/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.04.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
DVR:0000051
GZ: 11.200/194-III/3/05
Wien, am . April
2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die Abgeordneten ZINGGL , Freundinnen und Freunde
haben am 11.2.2005 unter der Nummer 2651/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
Anfrage betreffend „Bewilligung der Ausfuhr v.800 Stk.Repetiergewehren, Steyr
50 HS“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu
Frage 1:
12.11.2004
Zu
Frage 2:
Die
Begründung entfiel gemäß § 58/2 AVG.
Zu
Frage 3:
800
Stk.Repetiergewehre/Einzellader Kal. 12,7x99mm Steyr HS.50+800 Stk.
Zielfernrohre
Zu
Frage 4:
772
Stk.
Zu
den Fragen 5 und 6:
Ja
Zu
Frage 7:
Es lagen keine Informationen vor,
wonach im Iran ein bewaffneter Konflikt herrschte oder ein solcher auszubrechen
drohte.
Zu
den Fragen 8 und 9:
Das KMG stellt u.a. darauf ab, ob
das gelieferte Kriegsmaterial zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet
wird. Ein solcher – auch vom VwGH stets geforderter ‑ Kausalzusammenhang konnte
im Verfahren – insbesondere im Hinblick einerseits auf die Art der Waffen und
andererseits die Art der berichteten Menschenrechtsverletzungen ‑ nicht
hergestellt werden.
Zu
Frage 10:
Fragen danach sind nicht
Gegenstand eines Verfahrens nach dem KMG und fallen überdies nicht in die
Zuständigkeit des BM.I.
Zu
Frage 11:
Von
der hier gegenständlichen abgesehen, wurde im unmittelbaren Zusammenhang mit
dieser die Bewilligung, vorweg 2 Stück Gewehre und 70 Stück Patronen zu
Vorführzwecken auszuführen, erteilt.