2623/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.04.2005
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek,
Kolleginnen und Kollegen haben
am 11. Februar 2005
unter der Nr. 2653/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
Bestellung eines Sozialattachés an die österreichische
Botschaft in Rumänien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die
Entsendung von Spezialattachés erfolgt - so wie auch im Fall von Frau Sozialattachée
Schöfnagel - grundsätzlich auf Ersuchen der entsendenden Fachressorts. Die
Modalitäten der
Entsendung von Sozialattachés an österreichische Vertretungsbehörden sind in
einer
Ressortvereinbarung aus dem Jahr 1993
geregelt. Diese Ressortvereinbarung sieht keine
Mitwirkung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten bei der
Auswahl von
Sozialattachés vor.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass
die Sozialattachés auf Grund dieser
Ressortvereinbarung im Rahmen ihres Aufgabenbereiches der Fach- und
Dienstaufsicht sowie
in allen
Angelegenheiten, in denen sie nach außen als Mitglied des diplomatischen
Personals
der Vertretungsbehörde auftreten, dem Weisungsrecht der/des Leiterin/Leiters
der jeweiligen
Vertretungsbehörde unterliegen. Darüber hinaus ist in dieser Vereinbarung
vorgesehen,
dass das Bundesministerium für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
einem begründeten Ersuchen des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten auf
Beendigung der
Zuteilung eines Sozialattachés entsprechen wird.
Zu Frage 3:
Der Posten eines Sozialattachés in Rumänien wird neu
geschaffen. Das diesbezügliche
Ersuchen ging vom
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz aus.
Zu Frage 4:
Sozialattachée Schöfnagel
wird als Mitglied des Botschaftspersonals in den Bereichen tätig
sein, die laut
Bundesministeriengesetz in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz fallen. Wie bereits in der Antwort
zu Frage 1 erwähnt, wird sie dabei der Fach- und Dienstaufsicht sowie dem
Weisungsrecht
des Leiters der Österreichischen Botschaft in Bukarest unterliegen.
Zu Frage 5:
Auf die Beantwortung dieser Frage durch die
Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz darf verwiesen werden.
Zu Frage 6:
Derzeit ist jeweils ein Sozialattaché an den Botschaften
in Budapest, Prag/Pressburg und
Warschau tätig.