2623/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.04.2005
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BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 11. Februar 2005 unter der Nr. 2653/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Bestellung eines Sozialattachés an die österreichische
Botschaft in Rumänien gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Entsendung von Spezialattachés erfolgt - so wie auch im Fall von Frau Sozialattachée
Schöfnagel - grundsätzlich auf Ersuchen der entsendenden Fachressorts. Die Modalitäten der
Entsendung von Sozialattachés an österreichische Vertretungsbehörden sind in einer
Ressortvereinbarung aus dem Jahr 1993 geregelt. Diese Ressortvereinbarung sieht keine
Mitwirkung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten bei der Auswahl von
Sozialattachés vor.

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Sozialattachés auf Grund dieser
Ressortvereinbarung im Rahmen ihres Aufgabenbereiches der Fach- und Dienstaufsicht sowie
in allen Angelegenheiten, in denen sie nach außen als Mitglied des diplomatischen Personals
der Vertretungsbehörde auftreten, dem Weisungsrecht der/des Leiterin/Leiters der jeweiligen
Vertretungsbehörde unterliegen. Darüber hinaus ist in dieser Vereinbarung vorgesehen,


dass das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
einem begründeten Ersuchen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten auf
Beendigung der Zuteilung eines Sozialattachés entsprechen wird.

Zu Frage 3:

Der Posten eines Sozialattachés in Rumänien wird neu geschaffen. Das diesbezügliche
Ersuchen ging vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz aus.

Zu Frage 4:

Sozialattachée Schöfnagel wird als Mitglied des Botschaftspersonals in den Bereichen tätig
sein, die laut Bundesministeriengesetz in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz fallen. Wie bereits in der Antwort
zu Frage 1 erwähnt, wird sie dabei der Fach- und Dienstaufsicht sowie dem Weisungsrecht
des Leiters der Österreichischen Botschaft in Bukarest unterliegen.

Zu Frage 5:

Auf die Beantwortung dieser Frage durch die Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz darf verwiesen werden.

Zu Frage 6:

Derzeit ist jeweils ein Sozialattaché an den Botschaften in Budapest, Prag/Pressburg und
Warschau tätig.