2626/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.04.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0008-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 W i e n

 

Wien, 31. März 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2657/J-NR/2005 betreffend fehlende Barriere-freiheit von neu adaptierten Speisewagen, welche die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 14. Februar 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Ist Ihnen bekannt, dass die neu adaptierten Speisewagen der ÖBB nicht barrierefrei benutzbar gemacht wurden?

Wenn ja: Was haben Sie konkret unternommen, um diesen Missstand bei der Neuadaptierung nicht zuzulassen?

Wenn nein: Warum nicht?

 

Antwort:

Es ist bekannt, dass insgesamt 45 Speisewagen der ÖBB einer rein optischen Attraktivitätssteigerung unterzogen wurden, ohne an der Fahrzeugstruktur Änderungen vorzunehmen. Die gesamten Wagenkästen samt Türen usw. sind zirka 20 Jahre alt und können ebenso wie Trennwände und dergleichen mit auch nur einigermaßen vertretbarem Aufwand nicht verändert werden.

 

Frage 2:

Werden Sie veranlassen, dass dieser Missstand sofort beseitigt wird?

Wenn ja: Was werden Sie konkret bis wann unternehmen?

Wenn nein: Warum nicht?

 

Antwort:

Eine technische Änderung dieser Barriere für Menschen im Rollstuhl ist derzeit nicht möglich, da bei sämtlichen in Mitteleuropa regulär verkehrenden Fernreisezügen, welche Speisewagen führen, ein Durchfahren des Zuges in Längsrichtung für Rollstühle aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Dies deshalb, da es in den Wagenübergängen vor allem bei Weichenüberfahrten für RollstuhlbenutzerInnen zu ernsthaften Gefahrensituationen kommen kann. Selbst wenn ein Zustieg von RollstuhlbenutzerInnen durch die Einstiegstüren gelöst werden könnte, stellt sich ein zusätzliches Problem: Da Speisewagen (und hier sind nicht nur die konkreten, sondern auch jene anderer europäischer Bahnunternehmen gemeint) - nicht zuletzt aus Hygienegründen - keine Fahrgasttoilettenanlagen und somit auch keine barriere­freien Toilettenanlagen aufweisen, wäre alleine schon deshalb eine Benutzung der Wagenübergänge durch RollstuhlfahrerInnen erforderlich. Da dies ein seit längerem bekanntes Problem ist, welches mit derzeit vorhandenen technischen Mitteln nicht gelöst werden kann, ersuche ich Sie, gemeinsam mit den Behindertenorganisationen für Sie akzeptierbare Lösungen vorzuschlagen, wie beispielsweise das Servieren von Speisen und Getränken aus dem Speisewagen zum Sitzplatz der Person im Rollstuhl, um die Situation für unsere Mitmenschen im Rollstuhl zu verbessern.

 

Frage 3:

Wissen Sie, warum der Vertreter der neu geschaffenen Stabstelle "Behinderung" zu dieser Veranstaltung nicht eingeladen wurde?

 

Antwort:

Da die Speisewagen aus erwähnten Gründen für Menschen im Rollstuhl nicht angepasst werden konnten, wurde auf eine Einladung verzichtet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen