2626/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.04.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0008-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2657/J-NR/2005 betreffend fehlende
Barriere-freiheit von neu adaptierten Speisewagen, welche die Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 14. Februar 2005 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Ist Ihnen bekannt, dass die neu
adaptierten Speisewagen der ÖBB nicht barrierefrei benutzbar gemacht wurden?
Wenn ja: Was haben Sie konkret
unternommen, um diesen Missstand bei der Neuadaptierung nicht zuzulassen?
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort:
Es ist bekannt, dass insgesamt 45
Speisewagen der ÖBB einer rein optischen Attraktivitätssteigerung unterzogen
wurden, ohne an der Fahrzeugstruktur Änderungen vorzunehmen. Die gesamten
Wagenkästen samt Türen usw. sind zirka 20 Jahre alt und können ebenso wie
Trennwände und dergleichen mit auch nur einigermaßen vertretbarem Aufwand nicht
verändert werden.
Frage 2:
Werden Sie veranlassen, dass dieser
Missstand sofort beseitigt wird?
Wenn ja: Was werden Sie konkret bis
wann unternehmen?
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort:
Eine technische Änderung
dieser Barriere für Menschen im Rollstuhl ist derzeit nicht möglich, da bei
sämtlichen in Mitteleuropa regulär verkehrenden Fernreisezügen, welche
Speisewagen führen, ein Durchfahren des Zuges in Längsrichtung für Rollstühle
aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Dies deshalb, da es in den
Wagenübergängen vor allem bei Weichenüberfahrten für RollstuhlbenutzerInnen zu
ernsthaften Gefahrensituationen kommen kann. Selbst wenn ein Zustieg von
RollstuhlbenutzerInnen durch die Einstiegstüren gelöst werden könnte, stellt
sich ein zusätzliches Problem: Da Speisewagen (und hier sind nicht nur die
konkreten, sondern auch jene anderer europäischer Bahnunternehmen gemeint) -
nicht zuletzt aus Hygienegründen - keine Fahrgasttoilettenanlagen und somit
auch keine barrierefreien Toilettenanlagen aufweisen, wäre alleine schon
deshalb eine Benutzung der Wagenübergänge durch RollstuhlfahrerInnen
erforderlich. Da dies ein seit längerem bekanntes Problem ist, welches mit
derzeit vorhandenen technischen Mitteln nicht gelöst werden kann, ersuche ich
Sie, gemeinsam mit den Behindertenorganisationen für Sie akzeptierbare Lösungen
vorzuschlagen, wie beispielsweise das Servieren von Speisen und Getränken aus
dem Speisewagen zum Sitzplatz der Person im Rollstuhl, um die Situation für
unsere Mitmenschen im Rollstuhl zu verbessern.
Frage 3:
Wissen Sie, warum der Vertreter der
neu geschaffenen Stabstelle "Behinderung" zu dieser Veranstaltung
nicht eingeladen wurde?
Antwort:
Da die Speisewagen aus erwähnten
Gründen für Menschen im Rollstuhl nicht angepasst werden konnten, wurde auf
eine Einladung verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen