2628/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 14. Februar 2005 unter der Nr. 2659/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Krisenmanagement bei Tsunami-Katastrophe gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Vom Bereitschaftsdienst meines Ressorts informiert, konstituierte sich am 26. Dezember
2004, ab 6:00 Uhr ein Krisenstab unter Leitung des stv. Generalsekretärs für auswärtige
Angelegenheiten, der um 9:00 Uhr zu seiner ersten formellen Sitzung zusammentraf und dem
Beamte meines Ressorts angehörten.

Zu den Fragen 4 und 5:

Sobald das Ausmaß der Katastrophe abschätzbar war, erfolgte der Datenaustausch und -
abgleich über eine zentrale Datenbank, von der auf allen Hotline-Arbeitsplätzen des BMaA
zugegriffen werden konnte.


Zu den Fragen 6 und 7:

Es ist mir bekannt, dass im Amtsgebäude Stiftgasse, welches dem Bundesministerium für
Landesverteidigung zugeordnet ist, im ,Stiftsbunker' geschützte Arbeitsmöglichkeiten
vorbereitet sind.

Diese infrastrukturellen Vorsorgen werden allerdings nur bei Vorliegen einer entsprechenden
lokalen Schadenslage (Kontamination durch biologische oder chemische Kampfstoffe,
Destabilisierung der Sicherheitslage) in Anspruch genommen. Im ggstdl. Fall waren diese
Voraussetzungen nicht gegeben und deshalb wurde von einer Nutzung der geschützten
Amtsräumlichkeiten im ,Stiftsbunker' kein Gebrauch gemacht.

Zu den Fragen 8 und 9:

Mobilkom Austria ist am 29. Dezember 2004 mit dem Angebot an mein Ressort
herangetreten, deren Call-Center-Dienste für den ggstdl. Krisenfall zur Verfügung zu stellen.
Im Hinblick darauf, dass zu diesem Zeitpunkt der Hotline des Bundeskanzleramts 30 Linien
zur Verfügung standen, bestand kein diesbezüglicher weiterer Bedarf.

Zu Frage 10:

Der Krisenstab stand unter der Leitung des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten.
Weiters gehörten ihm an: der Leiter der Präsidialsektion im Bundeskanzleramt, der
Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, der Leiter des Führungsstabes im
Bundesministerium für Landesverteidigung, der Leiter der Sektion Gesundheit im
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, weitere Beamte des Bundeskanzleramtes, des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres,
des Bundesministeriums für


Gesundheit und Frauen und des Bundesministeriums für Landesverteidigung in wechselnder
Zusammensetzung und Vertreter der Kabinette der beteiligten Ressorts. Überdies waren
Repräsentanten der Austrian Airlines / Lauda Air, des Österreichischen Roten Kreuzes, des
Verbandes der Reiseveranstalter und der Verbindungsstelle der Bundesländer vertreten.

Die operative Tätigkeit wurde von der Rechts- und Konsularsektion des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten wahrgenommen, welche personell zusätzlich durch
Mitarbeiter aus anderen Sektionen verstärkt wurde. Insgesamt waren 101 Mitarbeiter
wechselweise 24 Stunden im Rahmen des Krisenmanagements eingesetzt.

Mit der direkten Beantwortung von Anfragen an der Hotline des BMaA, welche über 7 Linien
verfügte, waren 24 Stunden täglich teils Mitarbeiter meines Ressorts, teils Angehörige des
Bundesheeres betraut. Darüber hinaus waren an zusätzlichen Einzelapparaten (,second-level-
support') mit Auskunftserteilung und Beantwortung von Detailfragen weitere 5-10
Mitarbeiter meines Ressorts befasst. 3 Mitarbeiter meines Ressorts nahmen die Abgleichung
der Daten vor. Der Rest nahm andere Aufgaben im Rahmen des Krisenmanagements wahr.

Insgesamt versahen in der Zeit vom 26. Dezember 2004 bis 3. Jänner 2005 195 Angehörige
des Bundesheeres den Dienst an der Hotline des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten bzw. des Bundeskanzleramts. Die eingesetzten Bundesheerangehörigen
wurden durch einen Psychologen betreut, welcher sie auch bei sensiblen Anrufen unterstützte.

Zu Frage 11:

Die Mitarbeiter, deren Aufgabe die Beantwortung der mehreren tausend eingelangten e-mail-
Anfragen war, waren selbstverständlich bemüht, jedes Mail individuell zu beantworten.
Lediglich in der Zeit zwischen 27. und 29. Dezember 2004 war eine automatisch generierte
Mailantwort als erste Empfangsbestätigung eingerichtet.


Zu Frage 12:

Ja.

Zu Frage 13:

Ja, um 3 Planstellen.

Zu Frage 14:

Mit dem gegebenen Personalstand kann der normale Dienstbetrieb des BMaA
aufrechterhalten werden; Engpässen wird auch in Hinkunft nur mit ad hoc-Maßnahmen wie
kurzfristigen Personalverlegungen begegnet werden können.

Zu den Fragen 15 und 16:

Die psychologische Betreuung von durch Katastrophen betroffenen Menschen ist keine
Kernaufgabe meines Ressorts. Hiefür werden ausgebildete Psychologen benötigt, die aus
anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Gesellschaft kommen.

Zu den Fragen 17 bis 19:

Es gibt bereits derartige Krisenpläne an allen Vertretungsbehörden.


Zu Frage 20:

Voraussetzung für die Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) ist das
Inkrafttreten der Europäischen Verfassung. Zusätzliches Personal könnte nur durch eine vom
Parlament beschlossene Erhöhung des Stellenplanes meines Ressorts zur Verfügung gestellt
werden. Die konkrete Ausgestaltung des EAD ist noch offen, sodass heute auch noch nicht
absehbar ist, ob und gegebenenfalls welchen Aufgaben - etwa im konsularischen Bereich -
der EAD übernehmen und damit nationale Verwaltungen entlasten würde.

Zu Frage 21:

Die österreichischen Vertretungsbehörden in Thailand und Sri Lanka haben anlässlich der
Flutkatastrophe in Not geratene Österreicherinnen im Rahmen der dem BMaA eingeräumten
Unterstützungsmöglichkeiten u.a. auch mit einem nicht rückzuzahlenden Geldbetrag in
unterschiedlicher Höhe unterstützt.

Gem. § 2 Z 2 des Konsulargebührengesetzes, BGBl. 100/1992 i.d.g.F., sind Amtshandlungen,
die den Schutz österreichischer StaatsbürgerInnen betreffen bzw. in einem Ausnahme- oder
Notzustand, von den Konsulargebühren befreit. Allenfalls zu Unrecht entrichtete
Konsulargebühren im Zuge der Flutkatastrophe wurden bzw. werden an die Betroffenen
refundiert.

Die Bundesfinanzgesetznovelle 2005 sieht einen „Hilfsfonds für Katastrophenfälle im
Ausland" vor, mit dem die erforderlichen bundesfinanzgesetzlichen Rahmenbedingungen für
die Unterstützung für StaatsbürgerInnen, die im Ausland durch Katastrophen in Not geraten,
geschaffen werden.


Zu den Fragen 22 bis 25:

Schon während der Krise wurden die Abläufe, Strukturen und die Infrastruktur analysiert und
auf mögliche Verbesserungen überprüft. Diesbezüglich besteht auch mit anderen Staaten
Kontakt.

Verbesserungen werden im Rahmen der Möglichkeiten bereits umgesetzt. Zur Optimierung
des Krisenmanagements werden einerseits besondere konsularische Einsatzteams für
spezifische Not- und Krisenfälle zusammengestellt, die auf ,stand-by' Basis rasch und
optimal ausgerüstet in betroffene Gebiete entsandt werden können, andererseits wird die
Einsatzfähigkeit und Kommunikation im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
in Krisensituationen durch entsprechende technische Ausrüstung und personelle Ausbildung
verbessert.

Ein Krisenzentrum ist im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vorbereitet und
kurzfristig aktivierbar. Im Zusammenhang mit dem Erdbeben vor Sumatra am 28. März 2005
und der Gefahr eines weiteren Tsunami zeigte sich, daß dieses Krisenzentrum technisch und
personell rasch auf derartige Situationen operativ reagieren kann.