2629/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am
10. März 2005 unter der Nr. 2766/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Freiheit der Kunst und Europäischer Haftbefehl gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1-3:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde am 23. Oktober 2003 vom
griechischen OXY Verlag darüber informiert, dass gegen den griechischen Herausgeber,
gegen die Buchhandlungen, die das Buch „Das Leben Jesu" auf den Markt gebracht hatten,
und gegen den Autor Gerhard Haderer Anklage erhoben wurde und dass der griechische
Herausgeber bereits die gerichtliche Vorladung erhalten hätte. Zudem wurde mitgeteilt, dass
die Gerichtsverhandlung für den 18. Dezember 2003 anberaumt sei.


Zu den Fragen 4-6:

Da es sich um ein innerösterreichisches Verfahren gegen einen österreichischen Staatsbürger
handelte, wurde das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nicht informiert.

Zu den Fragen 7 und 8:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bzw. die österreichischen
Vertretungsbehörden gewähren ÖsterreicherInnen, die im Ausland in eine Notsituation
geraten, grundsätzlich konsularische Unterstützung.

In diesem Sinne wurde und wird Gerhard Haderer seit Beginn über das Verfahren auf dem
Laufenden gehalten und ihm Beratung angeboten. Die Österreichische Botschaft in Athen hat
unmittelbar nach Bekanntwerden des Falles den Vertrauensanwalt der Botschaft eingeschaltet
und um eine Beurteilung ersucht.

Herr Haderer bzw. sein Rechtsvertreter haben sich ihrerseits nicht aktiv mit der Botschaft in
Verbindung gesetzt. Der Kontakt mit Herrn Haderer und seinem griechischen Anwalt wurde
stets von der Botschaft gesucht, die relevanten Informationen wurden eingeholt und
weitergegeben.

Weiters wurde der österreichische Verlag von Gerhard Haderer und dessen Ehefrau von der
Situation in Kenntnis gesetzt und ihnen mehrfach empfohlen, einen griechischen Anwalt zu
befassen, da nur ein von Gerhard Haderer selbst beauftragter Anwalt - nicht aber eine
diplomatische oder konsularische Vertretungsbehörde - in die Gerichtsakten Einsicht nehmen
und eine Vertretung vor Gericht übernehmen kann.


Im Oktober 2004 konnte die Botschaft Athen vom griechischen Herausgeber in Erfahrung
bringen, von welchem griechischen Rechtsanwalt Gerhard Haderer vertreten wird. Von
diesem Rechtsanwalt erfuhr die Botschaft auch von Gerhard Haderers Verurteilung am
18. Jänner 2005. Weiters teilte der erwähnte Rechtsanwalt mit, dass Berufung eingelegt wurde
und gab den Termin der Berufungsverhandlung bekannt.

Zu Frage 9:

Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist seit 18. Jänner 2005 bekannt,
dass mit Ausnahme von Herrn Gerhard Haderer alle Mitangeklagten freigesprochen wurden.

Zu Frage 10:

Ja

Zu den Fragen 11-13:

Gerichte sind in Griechenland, ebenso wie in Österreich, unabhängig. Eine "Beeinflussung"
des Verfahrens ist daher nicht möglich und würde auch von der griechischen Justiz nicht nur
nicht akzeptiert werden, sondern könnte sogar kontraproduktiv sein. Die Österreichische
Botschaft in Athen wird aber selbstverständlich jede mögliche konsularische Unterstützung
gewähren.


-4-

Zu Frage 14:

Gegen das am 18. Jänner 2005 erlassene Urteil gegen Gerhard Haderer wurde Berufung
erhoben, das Verfahren ist daher noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Die Beurteilung
eines laufenden gerichtlichen Verfahrens steht meinem Ressort nicht zu.

Zu Frage 15:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 16:

Ja.