2629/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.04.2005
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am
10. März 2005 unter der Nr. 2766/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
Freiheit der Kunst und Europäischer Haftbefehl gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1-3:
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde am 23. Oktober 2003 vom
griechischen OXY Verlag darüber informiert, dass gegen den griechischen
Herausgeber,
gegen die Buchhandlungen, die das Buch „Das Leben Jesu" auf den Markt
gebracht hatten,
und gegen den Autor Gerhard Haderer Anklage erhoben wurde und dass der
griechische
Herausgeber bereits die gerichtliche
Vorladung erhalten hätte. Zudem wurde mitgeteilt, dass
die Gerichtsverhandlung für den 18. Dezember 2003 anberaumt sei.
Zu den Fragen 4-6:
Da es sich um ein innerösterreichisches Verfahren gegen
einen österreichischen Staatsbürger
handelte, wurde das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nicht informiert.
Zu den Fragen 7 und 8:
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten bzw. die österreichischen
Vertretungsbehörden gewähren
ÖsterreicherInnen, die im Ausland in eine Notsituation
geraten, grundsätzlich konsularische Unterstützung.
In
diesem Sinne wurde und wird Gerhard Haderer seit Beginn über das Verfahren auf
dem
Laufenden gehalten und ihm Beratung
angeboten. Die Österreichische Botschaft in Athen hat
unmittelbar nach Bekanntwerden des Falles den Vertrauensanwalt der Botschaft
eingeschaltet
und um eine Beurteilung ersucht.
Herr Haderer bzw. sein Rechtsvertreter haben sich
ihrerseits nicht aktiv mit der Botschaft in
Verbindung gesetzt. Der Kontakt mit Herrn Haderer und seinem griechischen
Anwalt wurde
stets von der
Botschaft gesucht, die relevanten Informationen wurden eingeholt und
weitergegeben.
Weiters
wurde der österreichische Verlag von Gerhard Haderer und dessen Ehefrau von der
Situation in Kenntnis gesetzt und ihnen mehrfach empfohlen, einen griechischen
Anwalt zu
befassen, da nur ein von Gerhard Haderer selbst beauftragter Anwalt - nicht
aber eine
diplomatische oder konsularische
Vertretungsbehörde - in die Gerichtsakten Einsicht nehmen
und eine Vertretung vor Gericht übernehmen kann.
Im
Oktober 2004 konnte die Botschaft Athen vom griechischen Herausgeber in
Erfahrung
bringen, von welchem griechischen Rechtsanwalt Gerhard Haderer vertreten wird.
Von
diesem Rechtsanwalt erfuhr die Botschaft auch von Gerhard Haderers Verurteilung
am
18. Jänner 2005. Weiters teilte der
erwähnte Rechtsanwalt mit, dass Berufung eingelegt wurde
und gab den Termin der Berufungsverhandlung bekannt.
Zu Frage 9:
Dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist seit 18. Jänner 2005
bekannt,
dass mit Ausnahme von Herrn Gerhard Haderer
alle Mitangeklagten freigesprochen wurden.
Zu Frage 10:
Ja
Zu den Fragen 11-13:
Gerichte sind in Griechenland, ebenso wie in Österreich,
unabhängig. Eine "Beeinflussung"
des Verfahrens ist daher nicht möglich und würde auch von der griechischen
Justiz nicht nur
nicht akzeptiert
werden, sondern könnte sogar kontraproduktiv sein. Die Österreichische
Botschaft in Athen wird aber selbstverständlich jede mögliche konsularische
Unterstützung
gewähren.
-4-
Zu Frage 14:
Gegen
das am 18. Jänner 2005 erlassene Urteil gegen Gerhard Haderer wurde Berufung
erhoben, das Verfahren ist daher noch nicht
rechtskräftig abgeschlossen. Die Beurteilung
eines laufenden gerichtlichen Verfahrens steht meinem Ressort nicht zu.
Zu Frage 15:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den
Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 16:
Ja.