2632/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.04.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien

                     

                       

 

DVR:0000051

 

GZ: 85.604/153-BIA/05

 

Wien, am      April 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Parnigoni und GenossInnen haben am 15. Feber 2005 unter der Nummer 2664/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Büro für interne Angelegenheiten – Abhörskandal?“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2:  

Die Erhebungen wurden Anfang Dezember 2004 nach dem Einbringen einer persönlichen Anzeige beim Büro für Interne Angelegenheiten, BIA, durch ein Mitglied der Bewertungskommission für den Bau des sachgegenständlichen Kärntner Stadions eingeleitet.

 

Zur Frage 3:  

Ja, die Ermittlungen wurden/werden vom Büro für Interne Angelegenheiten geführt.

 

Zur Frage 4:  

Zum damaligen Zeitpunkt waren keine anderen Dienststellen an den Ermittlungen beteiligt. In der Zwischenzeit gibt es andere, neue Ermittlungsverfahren, wo ein Konnex bzw. die Betroffenheit von gleichen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. An diesen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beteiligt.

 

Zur Frage 5:  

Im Rahmen der Ermittlungen des BIA ist es zu keinen Telefonüberwachungen gekommen.

 

Zur Frage 6:  

entfällt, da es keine Telefonüberwachungen gegeben hat.

 

Zur Frage 7:  

entfällt, da es keine Telefonüberwachungen gegeben hat.

 

Zur Frage 8:  

entfällt, da es keine Telefonüberwachungen gegeben hat.

 

Zur Frage 9:  

Im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens mit wirtschaftskrimineller Verdachtslage in Niederösterreich wurde eine richterlich angeordnete Telefonüberwachung durchgeführt. Dabei besteht die nicht unberechtigte Wahrscheinlichkeit, dass auf dieser richterlich genehmigten Telefonüberwachung relevante Inhalte („Zufallsfunde“) für das Verfahren rund um den Bau des Kärntner Stadions aufgetreten sind. Das Bundesministerium für Inneres hat bereits Anfang Feber die Beurteilung dieser Zufallsfunde und die Einbindung in das Verfahren um den Bau des Kärntner Stadions bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt.

 

Zu den Fragen 10, 11, 12, 13:                              

Diese Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesminister für Justiz. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Frage zuständigkeitshalber nicht beantworten kann.

 

Zur Frage 14:                        

Nein, dies ist dem Innenministerium nicht bekannt.

 

Zur Frage 15:                        

Es gibt in diesem Zusammenhang lediglich Protokolle der richterlich genehmigten Telefonüberwachung des oben angeführten niederösterreichischen Wirtschaftsverfahrens. Diese Protokolle liegen den zuständigen Gerichtsdienststellen (Staatsanwaltschaft[en], Untersuchungsrichterschaft[en]) und der von diesen beauftragten Sicherheitsdienststelle vor.

 

Zur Frage 16:                        

Diese Protokolle sind den zuständigen Gerichtsstellen Anfang Feber ordnungsgemäß vorgelegt worden.

 

Zur Frage 17:

Mein Büro hat davon am Tag der Verständigung der Staatsanwaltschaft, am 3. Feber 2005, erfahren.

 

Zur Frage 18:                        

Weder ich noch mein Büro nehmen Einfluss auf die Weiterleitung von Strafanzeigen an die zuständigen Gerichtsdienststellen. Insofern war auch diese Anzeige des BIA nicht zu „genehmigen“.

 

Zur Frage 19:

Ja, das ist richtig.

 

Zu den Fragen 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu Einzelheiten eines gerichtlichen Verfahrens keine Stellungnahmen abgeben kann.

 

Zur Frage 29:                        

Ich verwehre mich scharf gegen derartige Vergleiche mit Institutionen, welche erwiesenermaßen zig Tausende Tote und schlimmste Menschenrechtsverletzungen zu verantworten haben. Derartige Vergleiche richten sich von selbst und brauchen so auch nicht näher kommentiert zu werden.

 

Zur Frage 30:

Ich habe den angeführten Vergleich, auch medial, mit sehr klaren Worten zurückgewiesen und auf die stets sachbezogene und konsequente, hochwertige Arbeit des BIA verwiesen. Ich habe des Weiteren sehr klar und wiederholt alle jene Personen, die vermeintliche Vorwürfe – die so genannte, jedoch nie stattgefundene „Abhöraffäre“ - behauptet haben, aufgefordert, ihre dahingehenden angeblichen Vorwürfe zu präzisieren bzw. zu untermauern. Dies ist bis heute nicht geschehen.    

 

Zu den Fragen 31, 32:                                          

Ich ersuche um Verständnis, dass ich eventuelle rechtliche Schritte hier nicht darstelle.

 

Zur Frage 33:                        

BIA ist eine ausgezeichnet arbeitende, außerhalb der „klassischen“ polizeilichen Hierarchien angesiedelte und mit hoher internationaler Reputation ausgestattete Dienststelle zur Bekämpfung von Korruption und Amtsdelikten. Es gibt ergo keinen Grund diese Dienststelle aufzulösen.

 

Zur Frage 34:                        

Es gibt keinen Grund zur Einleitung von Disziplinarverfahren, ergo gibt es auch keine solchen gegen Mitarbeiter des BIA.

 

Zur Frage 35:            

BIA führt sicherheits- und kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Verdachtslagen von Amtsdelikten und von Korruption. Dabei arbeitet BIA unmittelbar mit den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten zusammen. BIA ermittelt bundesweit und begründet in seiner Zuständigkeit eine "Kompetenz-Kompetenz" gegenüber anderen Sicherheitsdienststellen.

 

Weitere wichtige Aufgabengebiete des BIA sind Korruptionsprävention und Ausbildung. Neben der Abhaltung von Lehrgängen und Unterrichten in Seminaren und Laufbahnkursen an der österreichischen Sicherheitsakademie für die Kollegen und Kolleginnen des Ressorts werden Mitarbeiter des BIA immer wieder an nationale und internationale Unterrichtsstätten sowie Konferenzen zu Vorträgen eingeladen.

 

BIA ist Ansprechstelle für Antikorruptionsfragen, beschickt in- und ausländische Expertengremien und ist Gesprächspartner für andere Gebietskörperschaften, NGOs und Interessensvereinigungen zum Thema Korruptionsbekämpfung.

 

Auf internationaler Ebene ist BIA maßgeblicher Mitinitiator und Betreiber der „European Partners Against Corruption“, eines informellen Zusammenschlusses der EU-europäischen Police Monitoring and Inspection Bodies bzw. der nationalen Anti-Corruption Agencies. Dabei ist BIA sowohl für die Planung, Organisation und Durchführung internationaler Veranstaltungen, wie zuletzt etwa jene dreitägige, von der Europäischen Kommission geförderte Anti-Korruptionskonferenz im November 2004 in Wien mit hochrangigen Teilnehmern aus vier Kontinenten verantwortlich; darüber hinaus aber auch generell für Aufgaben des fachlichen Networkings sowie für die Betreuung und den Ausbau internationaler Kooperation in Fragen der Korruptionsbekämpfung.

 

Zur Frage 36:            

Zur Zeit verrichten 25 engagierte Beamte und Beamtinnen aus allen Bundesländern bei BIA ihren Dienst. Die Meldung zur Dienststelle erfolgt auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.

 

Zur Frage 37:                        

Seit seiner Einrichtung hat BIA in 571 Fällen Untersuchungen bzw. Ermittlungen durchgeführt (Stichdatum 01. Jänner 2005).

 

Zu den Fragen 38, 39:

In 381 Fällen erfolgten Sachverhaltsdarstellungen bzw. Strafanzeigen an die zuständigen Staatsanwaltschaften. Parallel wird, sofern ein Fehlverhalten festgestellt worden ist, das Ermittlungsergebnis jeweils auch den zuständigen Dienst- und Disziplinarbehörden zur dortigen gesonderten und eigenen Beurteilung sowie allfälligen weiteren Veranlassung übermittelt. Festgehalten werden soll aber auch, dass BIA immer wieder mit unzutreffenden, anonymen Vorwürfen gegen Bedienstete des Ressorts oder anderer öffentlicher Stellen konfrontiert ist. In vielen Fällen kann durch die objektiven Ermittlungen des BIA auch die Unschuld von angezeigten Personen nachgewiesen werden. Ein Ergebnis – und ich lege Wert darauf dies zu betonen -, welches mindestens gleich wichtig, jedenfalls aber erfreulicher ist, wie die notwendige und konsequente Aufdeckung strafrechtlich relevanter Sachverhalte. Darüber hinaus arbeitet BIA national und international in der Prävention sowie in der Fort- und Weiterbildung von internen und externen Bedarfsträgern und ist maßgeblich und initiativ bei internationalen Antikorruptionsinitiativen beteiligt.

 

Zu den Fragen 40, 41:                  

Das BIA unterliegt denselben Kontrollmechanismen wie jede andere staatliche Verwaltungseinrichtung, es gibt hier keine Sonderrechte. Aufgrund der thematischen Zuständigkeit sowie des allgemeinen (und medialen) Interesses ist der Aufgabenbereich des BIA jedoch noch von einem erhöhten faktischen Anspruch an Regeltreue und Gesetzesloyalität gekennzeichnet.

 

Zu den Fragen 42, 43, 44:                                    

Es hat bis dato kein relevantes Fehlverhalten des BIA gegeben.

 

Zur Frage 45:

Seit Bestehen des BIA hat es 10 richterlich angeordnete Telefonüberwachungsmaßnahmen mit 37 betroffenen Anschlüssen gegeben.

 

Zur Frage 46:

Es wurden durch BIA zu keinem Zeitpunkt Telefonüberwachungen ohne richterliche Genehmigung durchgeführt.

 

Zur Frage 47:

entfällt, da durch BIA zu keinem Zeitpunkt Telefonüberwachungen ohne richterliche Genehmigung durchgeführt worden sind.

 

Zur Frage 48:

entfällt, da durch BIA zu keinem Zeitpunkt Telefonüberwachungen ohne richterliche Genehmigung durchgeführt worden sind.

 

Zur Frage 49:

entfällt, da durch BIA zu keinem Zeitpunkt Telefonüberwachungen ohne richterliche Genehmigung durchgeführt worden sind.“