2632/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.04.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
DVR:0000051
GZ: 85.604/153-BIA/05
Wien, am April 2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap, Parnigoni
und GenossInnen haben am 15. Feber 2005 unter der Nummer 2664/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Büro für interne
Angelegenheiten – Abhörskandal?“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2:
Die Erhebungen wurden Anfang
Dezember 2004 nach dem Einbringen einer persönlichen Anzeige beim Büro für
Interne Angelegenheiten, BIA, durch ein Mitglied der Bewertungskommission für
den Bau des sachgegenständlichen Kärntner Stadions eingeleitet.
Zur Frage 3:
Ja, die Ermittlungen
wurden/werden vom Büro für Interne Angelegenheiten geführt.
Zur Frage 4:
Zum damaligen Zeitpunkt
waren keine anderen Dienststellen an den Ermittlungen beteiligt. In der
Zwischenzeit gibt es andere, neue Ermittlungsverfahren, wo ein Konnex bzw. die
Betroffenheit von gleichen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. An diesen
Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beteiligt.
Zur Frage 5:
Im Rahmen der Ermittlungen
des BIA ist es zu keinen Telefonüberwachungen gekommen.
Zur Frage 6:
entfällt, da es keine
Telefonüberwachungen gegeben hat.
Zur Frage 7:
entfällt, da es keine
Telefonüberwachungen gegeben hat.
Zur Frage 8:
entfällt, da es keine
Telefonüberwachungen gegeben hat.
Zur Frage 9:
Im Rahmen eines anderen
Ermittlungsverfahrens mit wirtschaftskrimineller Verdachtslage in
Niederösterreich wurde eine richterlich angeordnete Telefonüberwachung
durchgeführt. Dabei besteht die nicht unberechtigte Wahrscheinlichkeit, dass
auf dieser richterlich genehmigten Telefonüberwachung relevante Inhalte
(„Zufallsfunde“) für das Verfahren rund um den Bau des Kärntner Stadions
aufgetreten sind. Das Bundesministerium für Inneres hat bereits Anfang Feber
die Beurteilung dieser Zufallsfunde und die Einbindung in das Verfahren um den
Bau des Kärntner Stadions bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt.
Zu den Fragen 10, 11, 12, 13:
Diese Fragen fallen in den
Zuständigkeitsbereich der Frau Bundesminister für Justiz. Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich diese Frage zuständigkeitshalber nicht beantworten kann.
Zur Frage 14:
Nein, dies ist dem
Innenministerium nicht bekannt.
Zur Frage 15:
Es gibt in diesem
Zusammenhang lediglich Protokolle der richterlich genehmigten
Telefonüberwachung des oben angeführten niederösterreichischen
Wirtschaftsverfahrens. Diese Protokolle liegen den zuständigen
Gerichtsdienststellen (Staatsanwaltschaft[en], Untersuchungsrichterschaft[en])
und der von diesen beauftragten Sicherheitsdienststelle vor.
Zur Frage 16:
Diese Protokolle sind den
zuständigen Gerichtsstellen Anfang Feber ordnungsgemäß vorgelegt worden.
Zur Frage 17:
Mein Büro hat davon am Tag
der Verständigung der Staatsanwaltschaft, am 3. Feber 2005, erfahren.
Zur Frage 18:
Weder ich noch mein Büro
nehmen Einfluss auf die Weiterleitung von Strafanzeigen an die zuständigen
Gerichtsdienststellen. Insofern war auch diese Anzeige des BIA nicht zu
„genehmigen“.
Zur Frage 19:
Ja, das ist richtig.
Zu den Fragen 20, 21, 22,
23, 24, 25, 26, 27, 28:
Ich ersuche um Verständnis,
dass ich zu Einzelheiten eines gerichtlichen Verfahrens keine Stellungnahmen
abgeben kann.
Zur Frage 29:
Ich verwehre mich scharf
gegen derartige Vergleiche mit Institutionen, welche erwiesenermaßen zig
Tausende Tote und schlimmste Menschenrechtsverletzungen zu verantworten haben.
Derartige Vergleiche richten sich von selbst und brauchen so auch nicht näher kommentiert
zu werden.
Zur Frage 30:
Ich habe den angeführten
Vergleich, auch medial, mit sehr klaren Worten zurückgewiesen und auf die stets
sachbezogene und konsequente, hochwertige Arbeit des BIA verwiesen. Ich habe
des Weiteren sehr klar und wiederholt alle jene Personen, die vermeintliche
Vorwürfe – die so genannte, jedoch nie stattgefundene „Abhöraffäre“ - behauptet
haben, aufgefordert, ihre dahingehenden angeblichen Vorwürfe zu präzisieren
bzw. zu untermauern. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Zu den Fragen 31, 32:
Ich ersuche um Verständnis,
dass ich eventuelle rechtliche Schritte hier nicht darstelle.
Zur Frage 33:
BIA ist eine ausgezeichnet
arbeitende, außerhalb der „klassischen“ polizeilichen Hierarchien angesiedelte
und mit hoher internationaler Reputation ausgestattete Dienststelle zur
Bekämpfung von Korruption und Amtsdelikten. Es gibt ergo keinen Grund diese
Dienststelle aufzulösen.
Zur Frage 34:
Es gibt keinen Grund zur
Einleitung von Disziplinarverfahren, ergo gibt es auch keine solchen gegen
Mitarbeiter des BIA.
Zur Frage 35:
BIA führt
sicherheits- und kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Verdachtslagen von
Amtsdelikten und von Korruption. Dabei arbeitet BIA unmittelbar mit den
zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten zusammen. BIA ermittelt
bundesweit und begründet in seiner Zuständigkeit eine
"Kompetenz-Kompetenz" gegenüber anderen Sicherheitsdienststellen.
Weitere wichtige
Aufgabengebiete des BIA sind Korruptionsprävention und Ausbildung. Neben der
Abhaltung von Lehrgängen und Unterrichten in Seminaren und Laufbahnkursen an
der österreichischen Sicherheitsakademie für die Kollegen und Kolleginnen des
Ressorts werden Mitarbeiter des BIA immer wieder an nationale und
internationale Unterrichtsstätten sowie Konferenzen zu Vorträgen eingeladen.
BIA ist
Ansprechstelle für Antikorruptionsfragen, beschickt in- und ausländische
Expertengremien und ist Gesprächspartner für andere Gebietskörperschaften, NGOs
und Interessensvereinigungen zum Thema Korruptionsbekämpfung.
Auf internationaler
Ebene ist BIA maßgeblicher Mitinitiator und Betreiber der „European Partners
Against Corruption“, eines informellen Zusammenschlusses der
EU-europäischen Police Monitoring and Inspection Bodies bzw. der
nationalen Anti-Corruption Agencies. Dabei ist BIA sowohl für die
Planung, Organisation und Durchführung internationaler Veranstaltungen, wie
zuletzt etwa jene dreitägige, von der Europäischen Kommission geförderte
Anti-Korruptionskonferenz im November 2004 in Wien mit hochrangigen Teilnehmern
aus vier Kontinenten verantwortlich; darüber hinaus aber auch generell für
Aufgaben des fachlichen Networkings sowie für die Betreuung und den Ausbau
internationaler Kooperation in Fragen der Korruptionsbekämpfung.
Zur Frage 36:
Zur Zeit verrichten 25 engagierte Beamte
und Beamtinnen aus allen Bundesländern bei BIA ihren Dienst. Die Meldung zur
Dienststelle erfolgt auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.
Zur Frage 37:
Seit seiner Einrichtung hat
BIA in 571 Fällen Untersuchungen bzw. Ermittlungen durchgeführt (Stichdatum 01.
Jänner 2005).
Zu den Fragen 38, 39:
In 381 Fällen erfolgten
Sachverhaltsdarstellungen bzw. Strafanzeigen an die zuständigen
Staatsanwaltschaften. Parallel wird, sofern ein Fehlverhalten festgestellt
worden ist, das Ermittlungsergebnis jeweils auch den zuständigen Dienst- und
Disziplinarbehörden zur dortigen gesonderten und eigenen Beurteilung sowie
allfälligen weiteren Veranlassung übermittelt. Festgehalten werden soll aber
auch, dass BIA immer wieder mit unzutreffenden, anonymen Vorwürfen gegen
Bedienstete des Ressorts oder anderer öffentlicher Stellen konfrontiert ist. In
vielen Fällen kann durch die objektiven Ermittlungen des BIA auch die Unschuld
von angezeigten Personen nachgewiesen werden. Ein Ergebnis – und ich lege Wert
darauf dies zu betonen -, welches mindestens gleich wichtig, jedenfalls aber
erfreulicher ist, wie die notwendige und konsequente Aufdeckung strafrechtlich
relevanter Sachverhalte. Darüber hinaus arbeitet BIA national und international
in der Prävention sowie in der Fort- und Weiterbildung von internen und
externen Bedarfsträgern und ist maßgeblich und initiativ bei internationalen
Antikorruptionsinitiativen beteiligt.
Zu den Fragen 40, 41:
Das BIA unterliegt denselben
Kontrollmechanismen wie jede andere staatliche Verwaltungseinrichtung, es gibt
hier keine Sonderrechte. Aufgrund der thematischen Zuständigkeit sowie des
allgemeinen (und medialen) Interesses ist der Aufgabenbereich des BIA jedoch
noch von einem erhöhten faktischen Anspruch an Regeltreue und Gesetzesloyalität
gekennzeichnet.
Zu den Fragen 42, 43, 44:
Es hat bis dato kein
relevantes Fehlverhalten des BIA gegeben.
Zur Frage 45:
Seit Bestehen des BIA hat es
10 richterlich angeordnete Telefonüberwachungsmaßnahmen mit 37 betroffenen
Anschlüssen gegeben.
Zur Frage 46:
Es wurden durch BIA zu
keinem Zeitpunkt Telefonüberwachungen ohne richterliche Genehmigung
durchgeführt.
Zur Frage 47:
entfällt, da durch BIA zu
keinem Zeitpunkt Telefonüberwachungen ohne richterliche Genehmigung
durchgeführt worden sind.
Zur Frage 48:
entfällt, da durch BIA zu
keinem Zeitpunkt Telefonüberwachungen ohne richterliche Genehmigung
durchgeführt worden sind.
Zur Frage 49:
entfällt, da durch BIA zu
keinem Zeitpunkt Telefonüberwachungen ohne richterliche Genehmigung
durchgeführt worden sind.“