2635/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.04.2005
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 11. April 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0028-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2673/J betreffend Umsetzung der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, welche die Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen am 18. Februar 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in Zuständigkeit des für die Legistik im Bereich des Vergabewesens zuständigen Herrn Bundeskanzlers.
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Bereits das Bundesvergabegesetz 2002 sah, unter Vorwegnahme der Bestimmungen der jetzt umzusetzenden Vergaberichtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG, die Zulässigkeit der Beachtung sozialer Aspekte und nicht nur die Zulässigkeit, sondern sogar die Verpflichtung zur Beachtung ökologischer Aspekte vor.
Letzteres betrifft im Ressortbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vor allem die Vergabe von Leistungen auf dem Gebiet der Haustechnik, um einen Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles zu leisten.
Antwort zu
den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des
Herrn
Bundesministers für Finanzen.