2635/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.04.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 11. April 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0028-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2673/J betreffend Umsetzung der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, welche die Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen am 18. Februar 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in Zuständigkeit des für die Legistik im Bereich des Vergabewesens zuständigen Herrn Bundeskanzlers.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Bereits das Bundesvergabegesetz 2002 sah, unter Vorwegnahme der Bestimmungen der jetzt umzusetzenden Vergaberichtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG, die Zulässigkeit der Beachtung sozialer Aspekte und nicht nur die Zulässigkeit, sondern sogar die Verpflichtung zur Beachtung ökologischer Aspekte vor.

 

Letzteres betrifft im Ressortbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und    Arbeit vor allem die Vergabe von Leistungen auf dem Gebiet der Haustechnik, um einen Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Zieles zu leisten.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Herrn      Bundesministers für Finanzen.