2637/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.04.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Lunacek, Freundinnen und Freunde haben
am 14. Februar 2005 unter der Nr. 2660/J an
mich eine schriftliche parlamentari-
sche Anfrage betreffend
Aufgabenprofil von „Wiederaufbau-Koordinator“ BM a.D.
Dr. Ernst Strasser sowie der Koordinationsstelle zum Wiederaufbau von
SO-Asien
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluß vom 11.
Jänner 2005 das Angebot
von
Bundesminister a.D. Dr. Ernst Strasser angenommen, sich für die Initialphase
der Wiederaufbauhilfe Österreichs in koordinierender Funktion zur Verfügung zu
stellen.
Diese Funktion soll sicherstellen, daß ein guter Informationsfluß zwischen
den
an der Wiederaufbauhilfe beteiligten Gebietskörperschaften sowie den Nicht-
Regierungsorganisationen und den anderen Hilfsinitiativen gewährleistet ist,
der
Redundanzen verhindern hilft und eine gute Sichtbarkeit der österreichischen
Hilfe
gewährleistet. Die
Funktion wird ehrenamtlich ausgeübt, in infrastruktureller Hinsicht
erfolgt die Unterstützung durch das Bundesministerium für Inneres.
Zu den Fragen 4 bis 12:
Diese Fragen betreffen keinen
Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzler-
amts.
Zu Frage 13:
Die Frage bezieht sich auf Mailadressen, zu denen im weiteren Zusammenhang der
Anfrage keine Angaben gemacht werden, sodaß eine Beantwortung nicht möglich
ist.
Zu Frage 14:
Ja.
Zu Frage 15:
Wie mir mitgeteilt wird, wurde, da BM a.D. Dr. Strasser
seine Tätigkeit ehrenamtlich
ausübt, auf vorhandene Ressourcen zurückgegriffen. Dadurch entstehen keine zu-
sätzlichen Ausgaben.
Die Kosten gliedern sich für den
Zeitraum Jänner bis einschließlich 21.3.2005 wie
folgt:
Personalaufwand: €16.111,84
Sachaufwand:
Miete und Betriebskosten für Räumlichkeiten: € 1.830,12
Heizung und Stromkosten für Räumlichkeiten € 189,37
Telefonkosten € 186.68
€ 2.206,17
Gesamtkosten: rd. € 18.300,--
Zu den Fragen 16 bis 18:
Eine Beantwortung dieser Fragen kann erst nach Abschluss der Tätigkeit von
Dr. Strasser erfolgen.
Zu den Fragen 19 und 20:
Die Bundesregierung
hat in ihrer Sitzung am 1. März 2005 unter Art. I der
Regierungsvorlage
zum Budgetbegleitgesetz 2006 die Regierungsvorlage eines
Auslandskatastrophenfondsgesetzes
beschlossen. Nach dessen § 1 soll ein „Hilfs-
fonds für Katastrophenfälle im Ausland“ ohne Rechtspersönlichkeit geschaffen
wer-
den, der von der Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten verwaltet wer-
den soll. Die gegenständlichen an mich gerichteten Fragen betreffen daher
keinen
Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.