2640/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.04.2005
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0020-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2667/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Schließung Tiroler Bezirksgerichte“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Seit den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts waren und sind Justizminister bemüht, die Struktur der Bezirksgerichte — sie stammt im Wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert — an die heutigen Anforderungen anzupassen. Gerichte müssen, wie Betriebe und andere öffentliche Einrichtungen auch, zur Sicherung ihrer Qualität und Wirtschaftlichkeit eine Mindestgröße haben.

Durch die Bezirksgerichte-Verordnungen 2002 wurde in Niederösterreich, der Steiermark, Tirol, Salzburg und Oberösterreich mit der Zusammenlegung von Kleinstbezirksgerichten ein erster und sehr erfolgreicher Schritt in diese Richtung gesetzt; die Zusammenführungen sind völlig problemlos verlaufen; an den aufgelassenen Standorten werden für die Rechtsversorgung der Bevölkerung regelmäßig Gerichtstage abgehalten.

In Österreich bestehen derzeit 140 Bezirksgerichte, also nach wie vor wesentlich mehr als Bezirksverwaltungsbehörden. Es bestehen nach wie vor 11 Bezirksgerichte, bei denen der Arbeitsanfall nicht einmal eine Richterkapazität mit richterlichen Rechtsprechungsagenden auslastet, bei etwa 50 Bezirksgerichten werden weniger als zwei Richterkapazitäten mit richterlichen Rechtsprechungsagenden ausgelastet. Die damit verbundenen negativen Folgen für die rechtsuchende Bevölkerung können nicht tatenlos hingenommen werden; durch notwendige Doppelplanstellen können die Richterinnen und Richter nicht an allen Tagen beim jeweiligen Gericht anwesend sein. Die angesichts der Anforderungen an den Richter notwendige Spezialisierung kann nicht erreicht werden.

Fragen der Gerichtsorganisation wurden auch ausführlich im Österreich-Konvent beraten. Im Lichte dieser Beratungen werden nun die erforderlichen Planungen für eine leistungsfähige Justiz der Zukunft erstellt. Dabei leitet uns der Wunsch nach Bürgerservice, Gerechtigkeit, Qualität und Sparsamkeit.

Künftig soll es prinzipiell am Sitz der Bezirksverwaltungsbehörden als Eingangsgerichte Kreisgerichte geben, die im Bereich der Zivilsachen ohne Streitwertbegrenzung zuständig sein sollen. Verschiedene Spezialsachen sollen bei den Landesgerichten verbleiben.

Eine weitgehend an die Standorte der Bezirksverwaltungsbehörden angelehnte Gerichtsorganisation bietet viele Vorteile. Diese Standorte werden für die Bürgerinnen und Bürger umfassende Servicezentren. Zu diesen Orten besteht österreichweit eine gute Verkehrsinfrastruktur. Die Anfahrtswege sind jedenfalls zumutbar, zumal aus verschiedenen empirischen Erhebungen hervorging, dass die Bürgerinnen und Bürger weitaus seltener persönlich zu Gericht kommen als zu Bezirksverwaltungsbehörden; im Durchschnitt kommen die Menschen etwa ein Mal im Leben persönlich zu Gericht.

Die Detailplanungen werden derzeit noch nach betriebswirtschaftlichen, baulichen, topografischen und verkehrstechnischen Aspekten optimiert.

Die Standortfragen werden mit politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen, mit der  Personal– und Standesvertretung sowie den Vertretern der Rechtsberufe eingehend diskutiert werden, sodass auch spezifische Gesichtspunkte des Bundeslandes Tirol erörtert werden. Ich habe jedenfalls bereits gegenüber der Personal– und Standesvertretung erklärt, dass es keine Kündigungen aus Anlass der Gerichtszusammenlegungen geben wird. Bei den angesprochenen Zusammenlegungen der letzten Jahre konnte für alle Justizbediensteten eine zufriedenstellende Lösung beim aufnehmenden Gericht gefunden werden. Was den Personaleinsatz allgemein anlangt, darf ich auf die zur Frage 8 abgebildeten Tabellen verweisen.

 

Zu 6 und 7:

Bezirksgericht

Projekt

Fertigstellung

Auftragswert in Euro

Bezahlt von

Rattenberg

Generalsanierung

1990

2,3 Millionen

BMWA

Zell am Ziller

Generalsanierung

1991

1,2 Millionen

BMWA

Telfs

Generalsanierung

1993

2,2 Millionen

BMWA

Silz

Generalsanierung

1995

2,3 Millionen

BMWA

Reutte

Generalsanierung

1995

2,1 Millionen

BMWA

Innsbruck

Neuunterbringung in angemietetem Gebäude

1996

- - - - - - -

- - - - -

Schwaz

Generalsanierung

1998

2,2 Millionen

BMWA

Imst

Um- und Zubau

1999

5,4 Millionen

BMWA

 

Zu 8:

Standort

 

Hall
(in Tirol)

Imst

Innsbruck

Kitzbühel

Kufstein

Landeck

Bezirk

 

701

702

701

704

705

706

Einwohner
(Volkszählung 2001)

 

55538

23041

179513

59191

62158

42799

BG

VZK

21,3

10,23

91,61

27,5

25,5

14,25

 

Köpfe

24

13

105

30

28

16

BA

VZK

1,15

0,40

7,50

1,55

1,50

1,40

 

Köpfe

4,00

1,00

9,00

3,00

2,00

2,00

Personaleinsatz
(einschließlich Bezirksanwält/innen;
Stand Juli 2004)

VZK

22

11

99

29

27

16

 

Köpfe

28

14

114

33

30

18

 

 

 

 

 


Standort

 

Lienz

Rattenberg

Reutte

Schwaz

Silz

Telfs

Zell
am Ziller

Bezirk

 

707

705

708

709

702

701

709

Einwohner
(Volkszählung 2001)

 

50404

31544

31584

43130

29617

33281

31704

BG

VZK

18

9,3

11,65

15,5

12,45

13,24

11,4

 

Köpfe

21

11

16

18

15

16

13

BA

VZK

1,00

0,40

0,60

0,40

1,00

0,60

1,00

 

Köpfe

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

Personaleinsatz
(einschließlich Bezirksanwält/innen;
Stand Juli 2004)

VZK

19

10

12

16

13

14

12

 

Köpfe

22

12

17

19

16

17

14

 

. April 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)