2654/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 24. Februar 2005 unter der Nummer 2682/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Bericht zur Erfüllung der Millennium Development
Goals" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Österreich hat sich bei der Vorbereitung einer EU Position für eine Betonung folgender
Punkte ausgesprochen:

(1)   Aufschlüsselung der MDG Erreichung nach Ländern;

(2)   Stärkere Betonung des Gender Aspekts;

(3)   Stärkere Betonung der Nachhaltigkeitsagenda (WSSD, Energie);

(4)   Stärkere Hervorhebung der Sexual Reproductive Health and Rights (SRHR) Themen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Der Bericht zu den Millennium Development Goals wurde verfasst und am 13. Oktober 2004
der Europäischen Kommission vorgelegt.


Er stellt einen Beitrag zum Gesamtbericht der EU dar. Die Veröffentlichung wird im Rahmen
einer Mitteilung der Europäischen Kommission voraussichtlich im April bzw. spätestens im
Mai 2005 erfolgen.

Zu Frage 4:

Die internationalen Entwicklungsbemühungen erfolgen auf mehreren Ebenen: bilateral,

multilateral im Rahmen von UN, OECD und Internationaler Finanzinstitutionen, sowie auf

EU-Ebene. Österreich arbeitet auf all diesen Ebenen aktiv mit und leistet im Rahmen der

budgetären Möglichkeiten finanzielle Beiträge.

2004 erfolgte eine beträchtliche Aufstockung im Bereich der bilateralen Projektmittel. Mit

einer Steigerung von plus 22 Prozent ODA Mittel von 2003 auf 2004 ist Österreich neben

Portugal im EU Vergleich führend.

Die Ausgliederung der operativen Aufgaben der OEZA in die Austrian Development Agency

am 1.1.2004 mit EZA Gesetz-Novelle-2003 ist ein wichtiger struktureller Reformschritt, der

auch von der DAC Peer Review positiv beurteilt wurde.

Zu MDG 1: Das DAC Konzept zur Armutsbekämpfung, das neben ökonomischen Faktoren,
auch die politische und soziokulturelle Dimension der Armut sowie die Bereiche Umwelt und
Gender umfasst, ist Grundlage für die OEZA im Bereich Armutsbekämpfung.
Das EZA Gesetz von 2002 definiert die Bekämpfung der Armut als eines seiner Hauptziele,
neben der Förderung von Frieden und dem Erhalt der Umwelt.

MDG 2: Zur Zielerreichung von MDG 2 unterstützt das BMaA in erster Linie den Zugang zu
Grundschulausbildung für benachteiligte Gruppen, wie auch die Verbesserung von
Lehrplänen und Lehrerausbildung, Maßnahmen gegen Brain Drain, aber auch infrastrukturelle
Maßnahmen.

MDG 3 und MDG 7: Alle vom BMaA abgeschlossenen Projektverträge der bilateralen EZA
berücksichtigen MDG 3 und MDG 7 im Wege von Gender und Umwelt Mainstreaming.


MDG 4, 5, 6: Zur Erreichung der MDG-Ziele 4, 5 und 6 engagiert sich Österreich auch im
multilateralen Bereich, insbesondere über die kontinuierliche Unterstützung von UNAIDS.

MDG 8: Im Bereich MDG 8 engagierte sich das BMaA im Rahmen der Doha-Runde
zugunsten des verbesserten Marktzuganges für Entwicklungsländer, implementiert die
„Everything but Arms" - Initiative der EU, unterstützt neben anderen maßgeblich das Cleaner
Production Programm der UNIDO, fördert die Fair Trade Initiative, hat die Errichtung eines
EU Help Desk für Exportbetriebe mit dem Schwerpunkt auf Entwicklungsländer unterstützt.
Maßnahmen zur Entschuldung von Entwicklungsländern und die HIPC-Initiative werden vom
BMaA unterstützt.

Zu Frage 5:

Die Diskussionen über eine allfällige Erhöhung des Barcelona-Zieles sind innerhalb der EU
noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 6:

Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 5.

Zu Frage 7:

Eine Festlegung des für 2015 zu erreichenden Prozentsatzes des BNE ist noch nicht erfolgt.
Zu Frage 8:

Österreich teilt uneingeschränkt die Initiative der luxemburgischen Präsidentschaft und betont
aus eigener Erfahrung die herausragende Bedeutung eines Capacity Development vor allem
auf dezentraler und lokaler Ebene. "Quick win"-Situationen wären zu identifizieren und zu


unterstützen, solange diese Maßnahmen Teil einer an den Millenniumszielen orientierten
Armutsminderungsstrategie sind, dem Prinzip der Ownership nachweislich Rechnung tragen
und den von der Bevölkerung selbst artikulierten lokalen Prioritäten entsprechen.

Österreich stimmt ferner darin überein, dass Entwicklungszusammenarbeit mit dem Ziel einer
nachhaltigen Armutsminderung nicht allein in der Förderung einer Regierungspolitik bzw.
eines bestmöglichen Angebots an öffentlichen Dienstleistungen besteht, sondern darüber
hinaus auch eine direkte Unterstützung der zivilen Gesellschaft im Sinne der Selbsthilfe und
eines Empowerment umfassen sollte.

Zu Frage 9:

Das BMaA erachtet das Engagement der UN in den Bereichen Bekämpfung von Aids,
Tuberkulose und Malaria als wichtig und unterstützenswert und prüft eine Verstärkung des
diesbezüglichen Engagements.

Zu Frage 10:

Die Unterstützung von UNDP, UNIFEM, und UNFPA orientiert sich am
Dreijahresprogramm der OEZA.

Zu Frage 11:

Die Prüfung genannter alternativer Finanzierungsmodelle im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit ist international und innerösterreichisch noch nicht
abgeschlossen.