2654/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.04.2005
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möglich.
BM für
auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek,
Kolleginnen und Kollegen haben
am 24. Februar 2005
unter der Nummer 2682/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Bericht zur Erfüllung der Millennium
Development
Goals" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Österreich hat sich bei der Vorbereitung einer EU
Position für eine Betonung folgender
Punkte ausgesprochen:
(1)
Aufschlüsselung
der MDG Erreichung nach Ländern;
(2)
Stärkere
Betonung des Gender Aspekts;
(3)
Stärkere
Betonung der Nachhaltigkeitsagenda (WSSD, Energie);
(4)
Stärkere Hervorhebung der Sexual Reproductive Health and
Rights (SRHR) Themen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Der Bericht zu den Millennium Development Goals wurde
verfasst und am 13. Oktober 2004
der Europäischen Kommission vorgelegt.
Er stellt einen Beitrag zum Gesamtbericht der EU dar. Die
Veröffentlichung wird im Rahmen
einer Mitteilung der
Europäischen Kommission voraussichtlich im April bzw. spätestens im
Mai 2005 erfolgen.
Zu Frage 4:
Die internationalen Entwicklungsbemühungen erfolgen auf mehreren Ebenen: bilateral,
multilateral im Rahmen von UN, OECD und Internationaler Finanzinstitutionen, sowie auf
EU-Ebene. Österreich arbeitet auf all diesen Ebenen aktiv mit und leistet im Rahmen der
budgetären Möglichkeiten finanzielle Beiträge.
2004 erfolgte eine beträchtliche Aufstockung im Bereich der bilateralen Projektmittel. Mit
einer Steigerung von plus 22 Prozent ODA Mittel von 2003 auf 2004 ist Österreich neben
Portugal im EU Vergleich führend.
Die Ausgliederung der operativen Aufgaben der OEZA in die Austrian Development Agency
am 1.1.2004 mit EZA Gesetz-Novelle-2003 ist ein wichtiger struktureller Reformschritt, der
auch von der DAC Peer Review positiv beurteilt wurde.
Zu
MDG 1: Das DAC Konzept zur Armutsbekämpfung, das neben ökonomischen Faktoren,
auch die politische und soziokulturelle
Dimension der Armut sowie die Bereiche Umwelt und
Gender umfasst, ist Grundlage für die OEZA im Bereich Armutsbekämpfung.
Das EZA Gesetz von 2002 definiert die Bekämpfung der Armut als eines
seiner Hauptziele,
neben der Förderung von Frieden und dem Erhalt der Umwelt.
MDG 2: Zur Zielerreichung von MDG 2 unterstützt das BMaA
in erster Linie den Zugang zu
Grundschulausbildung
für benachteiligte Gruppen, wie auch die Verbesserung von
Lehrplänen und Lehrerausbildung, Maßnahmen
gegen Brain Drain, aber auch infrastrukturelle
Maßnahmen.
MDG 3 und MDG 7: Alle vom BMaA abgeschlossenen
Projektverträge der bilateralen EZA
berücksichtigen MDG 3
und MDG 7 im Wege von Gender und Umwelt Mainstreaming.
MDG 4, 5, 6: Zur Erreichung der MDG-Ziele 4, 5 und 6
engagiert sich Österreich auch im
multilateralen
Bereich, insbesondere über die kontinuierliche Unterstützung von UNAIDS.
MDG
8: Im Bereich MDG 8 engagierte sich das BMaA im Rahmen der Doha-Runde
zugunsten des verbesserten Marktzuganges für Entwicklungsländer, implementiert
die
„Everything but Arms" - Initiative der
EU, unterstützt neben anderen maßgeblich das Cleaner
Production Programm der UNIDO, fördert die Fair Trade Initiative, hat
die Errichtung eines
EU Help Desk für Exportbetriebe mit dem Schwerpunkt auf Entwicklungsländer
unterstützt.
Maßnahmen zur Entschuldung von
Entwicklungsländern und die HIPC-Initiative werden vom
BMaA unterstützt.
Zu Frage 5:
Die Diskussionen über eine allfällige Erhöhung des
Barcelona-Zieles sind innerhalb der EU
noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 6:
Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 5.
Zu Frage 7:
Eine Festlegung des für 2015 zu erreichenden
Prozentsatzes des BNE ist noch nicht erfolgt.
Zu Frage 8:
Österreich teilt uneingeschränkt die Initiative der
luxemburgischen Präsidentschaft und betont
aus eigener Erfahrung
die herausragende Bedeutung eines Capacity Development vor allem
auf dezentraler und lokaler Ebene. "Quick win"-Situationen wären zu
identifizieren und zu
unterstützen,
solange diese Maßnahmen Teil einer an den Millenniumszielen orientierten
Armutsminderungsstrategie sind, dem Prinzip
der Ownership nachweislich Rechnung tragen
und den von der Bevölkerung selbst artikulierten lokalen Prioritäten
entsprechen.
Österreich stimmt ferner darin überein, dass
Entwicklungszusammenarbeit mit dem Ziel einer
nachhaltigen
Armutsminderung nicht allein in der Förderung einer Regierungspolitik bzw.
eines bestmöglichen Angebots an öffentlichen Dienstleistungen besteht, sondern
darüber
hinaus auch eine direkte Unterstützung der zivilen Gesellschaft im Sinne der
Selbsthilfe und
eines Empowerment umfassen sollte.
Zu Frage 9:
Das
BMaA erachtet das Engagement der UN in den Bereichen Bekämpfung von Aids,
Tuberkulose und Malaria als wichtig und
unterstützenswert und prüft eine Verstärkung des
diesbezüglichen Engagements.
Zu Frage 10:
Die
Unterstützung von UNDP, UNIFEM, und UNFPA orientiert sich am
Dreijahresprogramm der OEZA.
Zu Frage 11:
Die
Prüfung genannter alternativer Finanzierungsmodelle im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit ist
international und innerösterreichisch noch nicht
abgeschlossen.