2657/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.04.2005
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BM
für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek,
Kolleginnen und Kollegen, haben
am 24. Februar 2005
unter der Nr. 2681/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Bewilligung der Ausfuhr von 800 Stück
Repetiergewehren "Steyr .50 HS" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Bundesgesetz über die Ein-, Aus- und Durchfuhr vom
Kriegsmaterial sieht vor, dass eine
Bewilligung vom
Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten und nach
Anhörung des Bundesministers für Landesverteidigung
erteilt wird, soweit keine anderen gesetzlichen oder völkerrechtlichen
Verpflichtungen
entgegenstehen.
Das
Einvernehmen wurde seitens meines Ressorts hergestellt, da der Antrag den vom
Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zu beurteilenden Voraussetzungen für
eine Bewilligung gemäß § 3 Kriegsmaterialgesetz nicht zuwiderlief.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die
Beantwortung von Fragen zu konkreten Geschäftsfällen im Zusammenhang mit dem
Bundesgesetz über die Ein-, Aus- und
Durchfuhr von Kriegsmaterial ist kein Gegenstand der
Vollziehung im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten.
Zu Frage 4:
Nein.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Lage der Menschenrechte im Iran war und ist
problematisch und wird seitens Österreichs
und der Europäischen
Union sowohl bilateral als auch in internationalen Fora aktiv
angesprochen.
Hinweise
darauf, dass das betreffende Kriegsmaterial im Sinne § 3 Abs. 1 Zi 3 leg. cit.
zur
Unterdrückung von Menschenrechten verwendet werden könnte, liegen nicht vor.
Zu Frage 7:
Ausfuhranträge
werden nicht nach Ländern, sondern immer im jeweiligen Einzelfall aufgrund
der innerstaatlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen geprüft.
Zu Frage 8:
Der aufgrund des Verhaltenskodex der EU für
Waffenexporte erstellte jährliche Bericht wird
auf der Homepage des
Rates der EU veröffentlicht und enthält in seinem Anhang auf Basis
der Meldungen der EU-Mitgliedstaaten erstellte Exportstatistiken. Wie dem 5.
Jahresbericht
(2002) zu entnehmen ist, wurden EU-weit 99 Ausfuhranträge für Güter der
Gemeinsamen
Militärgüterliste in den Iran genehmigt, lt. 6. Jahresbericht (2003) waren es
14 genehmigte
Anträge der EU-Partner.
Zu Frage 9:
Nein.
Zu Frage 10:
Die
Erteilung, Nichterteilung oder nachträgliche Änderung von Bewilligungen im
Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über die
Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial
ist kein Gegenstand der Vollziehung im Bereich des Bundesministeriums
für auswärtige
Angelegenheiten.