2661/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.04.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-11.000/0004-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 W i e n

 

Wien, 20. April 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2684/J-NR/2005 betreffend Führerschein für gehörlose Menschen, die die Abgeordneten Lapp und GenossInnen am 24. Februar 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

In welchen Bundesländern ist das Dolmetschen durch einen Gebärdensprachdolmetscher bei der Führerscheinprüfung erlaubt?

 

In welchen Bundesländern ist das Dolmetschen durch einen Gebärdensprachdolmetscher nicht erlaubt?

 

Antwort:

In der Fahrprüfungsverordnung ist die Ablegung der theoretischen Fahrprüfung unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers nicht vorgesehen. Dies bezieht sich sowohl auf Sprach- als auch auf Gebärdensprachdolmetscher.

 

Frage 3:

Welche gesetzlichen Änderungen sind notwendig, dass auch gehörlose Menschen in der Gebärdensprache die Führerscheinprüfung ablegen können?

 

Antwort:

In § 3 Abs. 8 der Fahrprüfungsverordnung wurde bereits im Jahr 2000 auf die besondere Situation gehörloser Personen Bedacht genommen und die Prüfungszeit bei der theoretischen Fahrprüfung entsprechend verlängert.

 

Die Änderungen in dieser Verordnung bezüglich weitergehender Schritte würden sich auch im überschaubaren Rahmen halten, jedoch würde eine Zulassung von Dolmetschern in der Gebärdensprache, nicht aber im Fall von Fremdsprachen, zu sachlich nicht gerechtfertigten Unterschieden führen. Bei einer generellen Zulassung von Dolmetschern besteht hingegen die Gefahr, dass unerlaubte Hilfestellungen gewährt werden, was mit einem vertretbaren Aufwand nicht zu kontrollieren wäre.

 

Seitens des Österreichischen Gehörlosenbundes wurde jedoch mitgeteilt, dass bereits eine CD existiert, die auch für die Ablegung der Theorieprüfung in Gebärdensprache eingesetzt werden könnte. Der Einsatz dieses Mediums wäre ein denkbarer Weg, allerdings sind diesbezüglich nähere Informationen erforderlich, um die Einsatzmöglichkeit abschließend beurteilen zu können.

 

Frage 4:

Haben Sie dazu schon Vorbereitungen getroffen?

 

Antwort:

Da im Verkehrsressort bislang nur sehr spärliche Informationen über die in Frage 3 genannte CD vorliegen, wurden bislang keine legistischen Änderungen, die - wie schon erwähnt - nicht besonders umfangreich sind, vorbereitet. Diesbezügliche Gespräche mit dem Gehörlosenbund sind bereits im Laufen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen