2662/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.04.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0026-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »2689/J vom »24. Februar 2005 der Abgeordneten »Dr. Christoph Matznetter und Kollegen, betreffend »Werbung für die Steuerreform 2005, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Wie bereits bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004  möchte ich auch diesmal bereits einleitend klarstellen, dass das Bundesministerium für Finanzen so wie auch bereits unter meinen Amtsvorgängern keine Werbung betreibt. Bezüglich der Ausführungen in der Einleitung zur vorliegenden Anfrage hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Steuerreform möchte ist daher darauf hinweisen, dass es mir ein Anliegen ist, eine Steuerreform, wie die Steuerreform 2005, die Größte der zweiten Republik, den Menschen unseres Landes mit einfachen Mitteln verständlich zu machen. Dabei ist auch erkennbar, dass die ÖsterreicherInnen ein großes persönliches Interesse an einer umfassenden Information über die getroffenen Maßnahmen haben. Dies bestätigt auch die Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, dass die Kenntnisse über die Steuerreform nicht nur einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein sollen. In anderen Ländern wie in Schweden oder in Australien werden steuerliche Themen in Kinospots behandelt. Damit wird ein breites Zielpublikum angesprochen, wobei insbesondere junge Leute erreicht und motiviert werden können, einerseits Steuern zu zahlen, also nicht zu hinterziehen und ihnen andererseits ein neues System näher gebracht werden kann. Österreich hat aus Kostengründen einen einfacheren Weg gewählt.

 

Außerdem ist festzuhalten, dass die allgemeine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer mit 1. Jänner 2005 jedem/jeder SteuerzahlerIn zu Gute kommt. Diese Entlastung durch die Steuerreform 2005 beträgt bei der Lohn- und Einkommensteuer  annähernd 1,4 Mrd. €. Davon betreffen mehr als 90% die Lohnsteuerpflichtigen, was etwa 7 1/2% der Lohnsteuereinnahmen 2004 entspricht.

 

Ab 1. Jänner 2005 zahlen ArbeitnehmerInnen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 15.780 €, PensionistInnen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 13.628 € und Selbstständige bis zu einem Jahreseinkommen von 10.000 € keine Lohn- bzw. Einkommensteuer mehr. Von den insgesamt 5,9 Mio. Steuerpflichtigen zahlen seit 1. Jänner 2005 rund 2,55 Mio. keine Lohn- bzw. Einkommensteuer mehr. Selbstverständlich kommt es aber auf Grund der unterschiedlichen persönlichen sozialen Situation, verbunden mit verschieden hohen Einkommen, zu unterschiedlichen Auswirkungen der Steuerreform.

 

Bezüglich der konkreten Fragen zu den plakativen Spots ist klar zu stellen, dass die Bundesregierung nie behauptet hat, aus der Tarifreform 2005 würden Entlastungen von 12.000 € oder 1.000 € pro Person und Jahr resultieren. Die Bundesregierung hat vielmehr wiederholt darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Nettosteuerentlastung auf Grund des neuen Einkommensteuertarifs ‑ der wesentlich transparenter und damit einfacher nachzuvollziehen ist ‑ bei rund 500 € liegt. Bei diesen 500 € handelt es sich um die durchschnittliche Entlastung, wodurch die jeweils individuelle Entlastung sowohl darüber als auch darunter liegen kann. Durch die Steuerreform – auch unter Einbeziehung der Pensionsreform und der damit angehobenen Sozialversicherungsbeiträge – profitieren jedenfalls all jene, die Alleinverdiener/-erzieher mit Kind sind.

 

Eine jährliche Steuernettoentlastung in Höhe von durchschnittlich 500 € entspricht 6.880 ATS. Dabei darf nicht vergessen werden, dass BeidverdienerInnen doppelt von der Tarifreform profitieren bzw. Alleinverdiener/-erzieherInnen durch das Familienpaket (Kinderzuschläge und Anhebung der Zuverdienstgrenze von 4.000 € auf 6.000 €) zusätzlich profitieren. Entlastungen in dieser Höhe können durchaus Familien helfen, lang erwünschte Projekte nun doch zu realisieren. Dieses Mehr an Geld durch die Steuerreform 2005 ist ein Mehr, das jährlich in der jeweiligen Entlastungshöhe zur Verfügung steht. Also ein Mehr, das Möglichkeiten eröffnet, rascher Ziele zu verwirklichen. Bei den Steuerentlastungen handelt es sich nicht um einmalige, sondern um laufende und anhaltende Entlastungseffekte.

 

Zu 1.:

Eine Arbeiterin, die mit 14 regelmäßigen Bezügen jährlich unter 9.501 € brutto (= Monatsbrutto von 679 €) verdient, konnte schon vor 2003 die volle Negativsteuer beantragen und profitiert daher nicht von der Tarifsenkung. Bei einem solchen Verdienst ist allerdings anzunehmen, dass es sich um einen Teilzeitjob handelt und die Frau Kinder zu betreuen hat, da dies der Hauptgrund für die Teilzeitarbeit ist. Ist sie Alleinerzieherin, profitiert sie je nach Kinderzahl von den neu eingeführten Kinderzuschlägen. Wenn nicht, liegen ihre Einkünfte mit größter Wahrscheinlichkeit unter der auf 6.600 € erhöhten Grenze für den Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag und ihr Ehemann zahlt um 364 € und die entsprechenden Kinderzuschläge weniger Steuer. Es ist somit anzunehmen, dass viele teilzeitbeschäftigte Arbeiterinnen mit niedrigem Einkommen bzw. ihre Familien von der Steuerreform 2004/2005 profitieren.

 

Abgesehen davon ist es nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen fraglich, ob die im Einkommensbericht des Rechnungshofes veröffentlichten Medianeinkommen geeignet sind, ein objektives Bild der Einkommensverhältnisse zu geben. Diese Maßzahlen sind offensichtlich aus der Lohnsteuerstatistik 2003 abgeleitet, wobei immer alle Arbeiter, Angestellten und Pensionisten herangezogen werden. Dadurch kommt es zu einer mehr oder weniger starken Verzerrung nach unten durch Fälle mit nicht ganzjährigen Bezügen. Das sind z.B. Berufseinsteiger, Studenten mit Ferienjobs, zeitweise Arbeitslose, karenzierte Personen, Todesfälle etc. Besonders stark ist diese Verzerrung natürlich wegen der Babypause bzw. Kinderbetreuung bei Frauen und in Berufen mit Saisonbeschäftigung (z.B. Bauarbeiter, Beschäftigte im Tourismus). Die Transfers, die diese Gruppen als Einkommensersatz erhalten (Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenunterstützung) sind in der Lohnsteuerstatistik nicht enthalten. Z.B. sind bei den Arbeiterinnen mehr als 40% unterjährig beschäftigt. Für diese Gruppe ist der Median (schätzungsweise ca. 3.500 €), aber auch der Durchschnitt (5.370 €) keine geeignete Kennzahl. Dies gilt selbstverständlich auch für den Median oder Durchschnitt aller ganz- und nicht ganzjährig Beschäftigten. Die Mediane im RH-Einkommensbericht sind zwar zweifellos mathematisch korrekt berechnet, zeigen jedoch ein sehr verzerrtes Bild der Einkommensverhältnisse. Um diese Verzerrung zu vermeiden, müsste man entweder die unterjährigen Einkommen zeitbereinigen oder nur die ganzjährigen Bezüge für die Berechnung der Kennzahlen heran ziehen. Der Median der ganzjährig beschäftigten Arbeiterinnen liegt mit knapp unter 15.000 € um mehr als 50% höher als jener aller Arbeiterinnen.

 

Zu 2.:

Die jährliche Steuerersparnis durch die Steuerreform 2004/2005 lässt sich nur bei Annnahme  von 14 regelmäßigen monatlichen Bezügen und einer konstanten Rechtslage im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) richtig ableiten. Ansonsten würde man bei einer Erhöhung der SV-Beiträge zu einer höheren und bei Senkung zu einer niedrigeren Steuerentlastung kommen. Im Folgenden wird für die steuerlichen Kalkulationen die derzeitige SV-Rechtslage herangezogen. Nicht berücksichtigt sind in den folgenden Kalkulationen AlleinerzieherInnen oder AlleinverdienerInnen mit Kindern, bei denen die Entlastung entsprechend höher liegt (um 130 € bei einem Kind, 305 € bei zwei Kindern und 220 € für jedes weitere Kind).

 

Ein Arbeiter mit einem Jahresbruttoeinkommen von 21.227 € wird unter diesen Annahmen jährlich um ca. 442 € entlastet (davon bereits um ca. 89 € durch die erste Etappe der Steuerreform 2004). Dividiert man den Preis eines Kleinwagens von 12.000 € durch diese Entlastung, ergibt sich ein Faktor von ca. 27, bei der Urlaubsreise von 1.000 € ein Faktor von 2,3.

 

Zu 3.:

Die jährliche Steuerersparnis bei einem Jahresbruttoeinkommen von 18.536 € beträgt ca. 590 € (davon bereits ca. 226 € durch die erste Etappe der Steuerreform 2004), was beim Kleinwagen einem Faktor von ca. 20 und bei der Urlaubsreise einem Faktor von 1,7 entspricht.

 

Zu 4.:

Die jährliche Steuerersparnis bei einem Jahresbruttoeinkommen von 33.144 € beträgt ca. 224 € (davon bereits ca. 4 € durch die erste Etappe der Steuerreform 2004), was beim Kleinwagen einem Faktor von ca. 54 und bei der Urlaubsreise einem Faktor von 4,5 entspricht.

 

Zu 5.:

Eine Jahresbruttopension von 10.893 € war bereits im Jahr 2003 nicht besteuert.

 

Zu 6.:

Die jährliche Steuerersparnis bei einer Jahresbruttopension von 21.209 € beträgt ca. 387 € (davon bereits ca. 79 € durch die erste Etappe der Steuerreform 2004). Dividiert man einen Betrag von 500 € für Kleidung durch diese Entlastung, ergibt sich ein Faktor von 1,3.

 

Zu 7.:

Die jüngste Körperschaftsteuer (KöSt)-Statistik von der Statistik Austria zeigt bei insgesamt 92.069 Veranlagungsfällen 57.511 so genannte Nullfälle, von denen 51.232 Mindest-KöSt bezahlen. Davon fallen allerdings ca. 15.200 Körperschaften nur aufgrund des seinerzeitigen Verlustvortragsabzugs in diese Gruppe. Bei Anwendung der derzeitigen Verlustvortrags-Abzugsregel würden sie zu den normalen Steuerfällen gehören. Außerdem dürfte sich wegen der guten Gewinnentwicklung der letzten Jahre die Anzahl der Mindestkörperschaftsteuer-Fälle, die definitionsgemäß von der Satzsenkung nicht profitieren, weiter reduziert haben. Weiters ist auch darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Fällen mit Mindestkörperschaftsteuer keineswegs hauptsächlich um kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) handelt, da ihr durchschnittlicher steuerlicher Jahresverlust rund 267.000 € betrug, ein Wert, der bei KMUs kaum auftreten wird.

 

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch diese Betriebe von der KöSt‑Senkung profitieren, sobald sie in die Gewinnzone kommen.

 

Zu 8.:

Die KöSt-Statistik 2000 weist 1.584 Fälle mit einem zu versteuernden Einkommen von über einer Million € aus. Deren KöSt betrug 3.379 Mio. €, das sind 76,6% der gesamten Steuer.

 

Diese Betriebe beschäftigen einen Großteil der österreichischen Arbeitnehmer. Die Senkung der KöSt trägt somit auch dazu bei, deren Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.

 

Zu 9. und 10.:

Vorerst ist darauf hinzuweisen, dass auch bei meinem Amtsvorgänger Bundesminister Edlinger Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeiten entstanden sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang beispielsweise auf Inseratenschaltungen im Zusammenhang mit der Steuerreform 2000 bei folgenden Printmedien hinweisen: Anadolu ‑ türkische Zeitung – (1.919 €), News (19.084 €), Standard (11.277 €), Tiroler Tageszeitung (10.821 €), Vorarlberger Nachrichten (9.204 €), Salzburger Nachrichten (8.265 €), Mediaprint – Kurier + Kronenzeitung – (71.504 €), Kleine Zeitung (22.131 €), Oberösterreichische Nachrichten (10.555 €), Niederösterreichische Nachrichten (4.938 €)und Neue Grazer (1.744 €). Insgesamt wurden im Jahr 1999 429.424 € unter dem Titel Öffentlichkeitsarbeit und zusätzlich 2,869.396 € im Rahmen der Euroinitiative, in Summe also rund 3,3 Mio. € aufgewendet.

 

Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf die vom Bundesministerium für Finanzen veranlassten Einzelmaßnahmen und nicht auf die vom Bundeskanzleramt als Gesamtprojekt gesteuerte Informationskampagne im Rahmen der Steuerreform 2005 einschließlich der Infobus-Tour zur Steuerreform 04/05.

 

Ab Dezember 2004 sind für die umfassende Information der österreichischen SteuerzahlerInnen über die Steuerreform 2005 durch das Bundesministerium für Finanzen Leistungen im Gesamtausmaß von 814.348,43 € inkl. USt bezahlt bzw. bestellt worden.

 

Die genannte Gesamtsumme gliedert sich wie folgt:

 

§        264.600 € (inkl. USt und Werbeabgabe) an die Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG betreffend die Konzeption und Schaltung einer 8-teiligen Serie "Hol Dir Geld vom Staat" in der Kronen Zeitung am 30.1., 31.1., 1.2., 2.2., 3.2., 4.2., 5.2. und 6.2.

§        9.470,33 € (inkl. USt und Werbeabgabe) an die Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG für die Schaltung von zwei Inseraten zum Thema "Trinkgelder jetzt steuerfrei" am 3.2. und 6.2. in der Kronen Zeitung. Die Schmertzing & Co Werbeagentur GmbH wurde mit der grafischen Gestaltung des Inserates zu einem Honorar von 600 € inkl. USt beauftragt.

§        74.063,30 € (inkl. USt und Werbeabgabe abzüglich Skonto) an die Wailand&Waldstein GmbH für die Konzeption, Layoutentwicklung und Produktion eines 8-seitigen Gewinn-Spezials in Form "Tipps von A-Z" in der Ausgabe 2/2005.

§        Mit der Planung und Abwicklung der Print- und Plakatkampagne zur Steuerreform 2005 wurde die Initiative Media Werbemittlung GmbH beauftragt. Dafür wurde ein Honorar in Höhe von 8.280 € inkl. USt veranschlagt. Die grafische Umsetzung inklusive Reinzeichnung für sämtliche Informationsträger wird von der Edelbacher Druck GmbH durchgeführt. Es sind Kosten von 2.436 € inkl. USt veranschlagt. Die Holzhausen Druck & Medien GmbH wurde mit der Produktion der Plakate beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 7.516,80 € inkl. USt. Die Kosten von 411.454 € (inkl. USt und Werbeabgabe) für die an die Medienpartner vergebenen Leistungen betreffend die Schaltung von Inseraten und die Durchführung der Plakatkampagne setzen sich folgendermaßen zusammen:


 

Medien und Erscheinungstermin

Medienpartner

Kosten inkl. Werbeabgabe und USt

Krone bunt am 20.3.

Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG

31.914 €

Kronen Zeitung am 25.3. und 27.3.

Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG

63.548 €

Kurier am 19.3., 20.3. und 27.3.

Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG

52.475 €

Die ganze Woche am 16.3. und 23.3.

Ganze Woche GmbH

22.855 €

Tele am 17.3.

Tele-ZeitschriftenverlagsgmbH & Co KG

33.180 €

Auto Touring am 3.3.

ÖAMTC-Verlag GmbH

11.454 €

Lesezirkel; KW 11, 12 und 13

LZA Werbe- und Verlagsagentur GmbH

15.881 €

Plakatwerbung in Landes- und Bezirkshauptstädten österreichweit, 2. Hälfte März 2005

Heimatwerbung GmbH

180.147 €

 

Hinsichtlich der Auftragsvergabe an die Schmertzing & Co Werbeagentur GmbH über die Planung und Gestaltung von Informationsmaßnahmen zur verstärkten zielgruppenspezifischen Kommunikation der Steuerreform 2005 in Höhe von 36.528 € inkl. USt, verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004.

 

Zu 11.:

Der Auftrag im Zusammenhang mit der Infobus-Tour zur Steuerreform 2004/2005 wurde vom Bundeskanzleramt vergeben. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworten kann.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.