2662/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.04.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0026-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Wie bereits bei der Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004 möchte ich auch
diesmal bereits einleitend klarstellen, dass das Bundesministerium für Finanzen
so wie auch bereits unter meinen Amtsvorgängern keine Werbung betreibt.
Bezüglich der Ausführungen in der Einleitung zur vorliegenden Anfrage
hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Zusammenhang mit
der Steuerreform möchte ist daher darauf hinweisen, dass es mir ein Anliegen
ist, eine Steuerreform, wie die Steuerreform 2005, die Größte der zweiten
Republik, den Menschen unseres Landes mit einfachen Mitteln verständlich zu
machen. Dabei ist auch erkennbar, dass die ÖsterreicherInnen ein großes persönliches
Interesse an einer umfassenden Information über die getroffenen Maßnahmen
haben. Dies bestätigt auch die Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen,
dass die Kenntnisse über die Steuerreform nicht nur einer beschränkten Anzahl
von mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein sollen. In anderen
Ländern wie in Schweden oder in Australien werden steuerliche Themen in
Kinospots behandelt. Damit wird ein breites Zielpublikum angesprochen, wobei
insbesondere junge Leute erreicht und motiviert werden können, einerseits
Steuern zu zahlen, also nicht zu hinterziehen und ihnen andererseits ein neues
System näher gebracht werden kann. Österreich hat aus Kostengründen einen
einfacheren Weg gewählt.
Außerdem ist festzuhalten, dass die allgemeine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer mit 1. Jänner 2005 jedem/jeder
SteuerzahlerIn zu Gute kommt. Diese Entlastung durch die Steuerreform 2005
beträgt bei der Lohn- und Einkommensteuer
annähernd 1,4 Mrd. €. Davon betreffen mehr als 90% die
Lohnsteuerpflichtigen, was etwa 7 1/2% der Lohnsteuereinnahmen 2004
entspricht.
Ab 1. Jänner 2005 zahlen
ArbeitnehmerInnen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 15.780 €,
PensionistInnen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 13.628 € und Selbstständige
bis zu einem Jahreseinkommen von 10.000 € keine Lohn- bzw. Einkommensteuer
mehr. Von den insgesamt 5,9 Mio. Steuerpflichtigen zahlen seit 1. Jänner
2005 rund 2,55 Mio. keine Lohn- bzw. Einkommensteuer mehr. Selbstverständlich
kommt es aber auf Grund der unterschiedlichen persönlichen sozialen Situation,
verbunden mit verschieden hohen Einkommen, zu unterschiedlichen Auswirkungen
der Steuerreform.
Bezüglich der konkreten Fragen zu den
plakativen Spots ist klar zu stellen, dass die Bundesregierung nie behauptet
hat, aus der Tarifreform 2005 würden Entlastungen von 12.000 € oder 1.000 € pro
Person und Jahr resultieren. Die Bundesregierung hat vielmehr wiederholt darauf
hingewiesen, dass die durchschnittliche Nettosteuerentlastung auf Grund des
neuen Einkommensteuertarifs ‑ der wesentlich transparenter und damit
einfacher nachzuvollziehen ist ‑ bei rund 500 € liegt. Bei diesen 500
€ handelt es sich um die durchschnittliche Entlastung, wodurch die jeweils
individuelle Entlastung sowohl darüber als auch darunter liegen kann. Durch die
Steuerreform – auch unter Einbeziehung der Pensionsreform und der damit
angehobenen Sozialversicherungsbeiträge – profitieren jedenfalls all jene, die
Alleinverdiener/-erzieher mit Kind sind.
Eine jährliche Steuernettoentlastung in
Höhe von durchschnittlich 500 € entspricht 6.880 ATS. Dabei darf nicht
vergessen werden, dass BeidverdienerInnen doppelt von der Tarifreform
profitieren bzw. Alleinverdiener/-erzieherInnen durch das Familienpaket
(Kinderzuschläge und Anhebung der Zuverdienstgrenze von 4.000 € auf 6.000 €)
zusätzlich profitieren. Entlastungen in dieser Höhe können durchaus Familien
helfen, lang erwünschte Projekte nun doch zu realisieren. Dieses Mehr an Geld
durch die Steuerreform 2005 ist ein Mehr, das jährlich in der jeweiligen
Entlastungshöhe zur Verfügung steht. Also ein Mehr, das Möglichkeiten eröffnet,
rascher Ziele zu verwirklichen. Bei den Steuerentlastungen handelt es sich
nicht um einmalige, sondern um laufende und anhaltende Entlastungseffekte.
Zu 1.:
Eine Arbeiterin, die mit 14
regelmäßigen Bezügen jährlich unter 9.501 € brutto (= Monatsbrutto von
679 €) verdient, konnte schon vor 2003 die volle Negativsteuer beantragen
und profitiert daher nicht von der Tarifsenkung. Bei einem solchen Verdienst
ist allerdings anzunehmen, dass es sich um einen Teilzeitjob handelt und die
Frau Kinder zu betreuen hat, da dies der Hauptgrund für die Teilzeitarbeit ist.
Ist sie Alleinerzieherin, profitiert sie je nach Kinderzahl von den neu
eingeführten Kinderzuschlägen. Wenn nicht, liegen ihre Einkünfte mit größter
Wahrscheinlichkeit unter der auf 6.600 € erhöhten Grenze für den Anspruch
auf Alleinverdienerabsetzbetrag und ihr Ehemann zahlt um 364 € und die
entsprechenden Kinderzuschläge weniger Steuer. Es ist somit anzunehmen, dass
viele teilzeitbeschäftigte Arbeiterinnen mit niedrigem Einkommen bzw. ihre
Familien von der Steuerreform 2004/2005 profitieren.
Abgesehen davon ist es nach Ansicht des Bundesministeriums für
Finanzen fraglich, ob die im Einkommensbericht des Rechnungshofes
veröffentlichten Medianeinkommen geeignet sind, ein objektives Bild der
Einkommensverhältnisse zu geben. Diese Maßzahlen sind offensichtlich aus der
Lohnsteuerstatistik 2003 abgeleitet, wobei immer alle Arbeiter, Angestellten
und Pensionisten herangezogen werden. Dadurch kommt es zu einer mehr oder
weniger starken Verzerrung nach unten durch Fälle mit nicht ganzjährigen
Bezügen. Das sind z.B. Berufseinsteiger, Studenten mit Ferienjobs, zeitweise
Arbeitslose, karenzierte Personen, Todesfälle etc. Besonders stark ist diese
Verzerrung natürlich wegen der Babypause bzw. Kinderbetreuung bei Frauen und in
Berufen mit Saisonbeschäftigung (z.B. Bauarbeiter, Beschäftigte im Tourismus).
Die Transfers, die diese Gruppen als Einkommensersatz erhalten (Kinderbetreuungsgeld,
Arbeitslosenunterstützung) sind in der Lohnsteuerstatistik nicht enthalten.
Z.B. sind bei den Arbeiterinnen mehr als 40% unterjährig beschäftigt. Für diese
Gruppe ist der Median (schätzungsweise ca. 3.500 €), aber auch der
Durchschnitt (5.370 €) keine geeignete Kennzahl. Dies gilt
selbstverständlich auch für den Median oder Durchschnitt aller ganz- und nicht
ganzjährig Beschäftigten. Die Mediane im RH-Einkommensbericht sind zwar
zweifellos mathematisch korrekt berechnet, zeigen jedoch ein sehr verzerrtes
Bild der Einkommensverhältnisse. Um diese Verzerrung zu vermeiden, müsste man
entweder die unterjährigen Einkommen zeitbereinigen oder nur die ganzjährigen
Bezüge für die Berechnung der Kennzahlen heran ziehen. Der Median der
ganzjährig beschäftigten Arbeiterinnen liegt mit knapp unter 15.000 € um
mehr als 50% höher als jener aller Arbeiterinnen.
Zu 2.:
Die jährliche Steuerersparnis durch die Steuerreform 2004/2005
lässt sich nur bei Annnahme von 14
regelmäßigen monatlichen Bezügen und einer konstanten Rechtslage im Bereich der
Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) richtig ableiten. Ansonsten würde man
bei einer Erhöhung der SV-Beiträge zu einer höheren und bei Senkung zu einer
niedrigeren Steuerentlastung kommen. Im Folgenden wird für die steuerlichen
Kalkulationen die derzeitige SV-Rechtslage herangezogen. Nicht berücksichtigt
sind in den folgenden Kalkulationen AlleinerzieherInnen oder
AlleinverdienerInnen mit Kindern, bei denen die Entlastung entsprechend höher
liegt (um 130 € bei einem Kind, 305 € bei zwei Kindern und 220 €
für jedes weitere Kind).
Ein Arbeiter mit einem Jahresbruttoeinkommen von 21.227 €
wird unter diesen Annahmen jährlich um ca. 442 € entlastet (davon bereits
um ca. 89 € durch die erste Etappe der Steuerreform 2004). Dividiert man
den Preis eines Kleinwagens von 12.000 € durch diese Entlastung, ergibt
sich ein Faktor von ca. 27, bei der Urlaubsreise von 1.000 € ein Faktor
von 2,3.
Zu 3.:
Die jährliche Steuerersparnis bei einem Jahresbruttoeinkommen von
18.536 € beträgt ca. 590 € (davon bereits ca. 226 € durch
die erste Etappe der Steuerreform 2004), was beim Kleinwagen einem Faktor von
ca. 20 und bei der Urlaubsreise einem Faktor von 1,7 entspricht.
Zu 4.:
Die jährliche Steuerersparnis bei einem Jahresbruttoeinkommen von
33.144 € beträgt ca. 224 € (davon bereits ca. 4 € durch die
erste Etappe der Steuerreform 2004), was beim Kleinwagen einem Faktor von ca.
54 und bei der Urlaubsreise einem Faktor von 4,5 entspricht.
Zu 5.:
Eine Jahresbruttopension von 10.893 € war bereits im Jahr
2003 nicht besteuert.
Zu 6.:
Die jährliche Steuerersparnis bei einer Jahresbruttopension von
21.209 € beträgt ca. 387 € (davon bereits ca. 79 € durch die
erste Etappe der Steuerreform 2004). Dividiert man einen Betrag von 500 €
für Kleidung durch diese Entlastung, ergibt sich ein Faktor von 1,3.
Zu 7.:
Die jüngste Körperschaftsteuer (KöSt)-Statistik von der Statistik
Austria zeigt bei insgesamt 92.069 Veranlagungsfällen 57.511 so genannte
Nullfälle, von denen 51.232 Mindest-KöSt bezahlen. Davon fallen allerdings ca.
15.200 Körperschaften nur aufgrund des seinerzeitigen Verlustvortragsabzugs in
diese Gruppe. Bei Anwendung der derzeitigen Verlustvortrags-Abzugsregel würden
sie zu den normalen Steuerfällen gehören. Außerdem dürfte sich wegen der guten
Gewinnentwicklung der letzten Jahre die Anzahl der
Mindestkörperschaftsteuer-Fälle, die definitionsgemäß von der Satzsenkung nicht
profitieren, weiter reduziert haben. Weiters ist auch darauf hinzuweisen, dass
es sich bei den Fällen mit Mindestkörperschaftsteuer keineswegs hauptsächlich
um kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) handelt, da ihr durchschnittlicher
steuerlicher Jahresverlust rund 267.000 € betrug, ein Wert, der bei KMUs
kaum auftreten wird.
In
diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch diese Betriebe von der KöSt‑Senkung
profitieren, sobald sie in die Gewinnzone kommen.
Zu 8.:
Die KöSt-Statistik 2000 weist 1.584 Fälle mit einem zu
versteuernden Einkommen von über einer Million € aus. Deren KöSt betrug
3.379 Mio. €, das sind 76,6% der gesamten Steuer.
Diese
Betriebe beschäftigen einen Großteil der österreichischen Arbeitnehmer. Die
Senkung der KöSt trägt somit auch dazu bei, deren Arbeitsplätze zu sichern und
neue zu schaffen.
Zu
9. und 10.:
Vorerst
ist darauf hinzuweisen, dass auch bei meinem Amtsvorgänger Bundesminister
Edlinger Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeiten entstanden sind. Ich möchte in
diesem Zusammenhang beispielsweise auf Inseratenschaltungen im Zusammenhang mit
der Steuerreform 2000 bei folgenden Printmedien hinweisen: Anadolu ‑ türkische
Zeitung – (1.919 €), News (19.084 €), Standard (11.277 €),
Tiroler Tageszeitung (10.821 €), Vorarlberger Nachrichten (9.204 €),
Salzburger Nachrichten (8.265 €), Mediaprint – Kurier + Kronenzeitung –
(71.504 €), Kleine Zeitung (22.131 €), Oberösterreichische
Nachrichten (10.555 €), Niederösterreichische Nachrichten
(4.938 €)und Neue Grazer (1.744 €). Insgesamt wurden im Jahr 1999
429.424 € unter dem Titel Öffentlichkeitsarbeit und zusätzlich 2,869.396 €
im Rahmen der Euroinitiative, in Summe also rund 3,3 Mio. € aufgewendet.
Die folgenden Angaben
beziehen sich ausschließlich auf die vom Bundesministerium für Finanzen
veranlassten Einzelmaßnahmen und nicht auf die vom Bundeskanzleramt als
Gesamtprojekt gesteuerte Informationskampagne im Rahmen der Steuerreform 2005
einschließlich der Infobus-Tour zur Steuerreform 04/05.
Ab Dezember 2004 sind für die
umfassende Information der österreichischen SteuerzahlerInnen über die
Steuerreform 2005 durch das Bundesministerium für Finanzen Leistungen im
Gesamtausmaß von 814.348,43 € inkl. USt bezahlt bzw. bestellt worden.
Die genannte Gesamtsumme gliedert sich
wie folgt:
§
264.600 €
(inkl. USt und Werbeabgabe) an die Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag
GmbH & Co KG betreffend die Konzeption und Schaltung einer 8-teiligen Serie
"Hol Dir Geld vom Staat" in der Kronen Zeitung am 30.1., 31.1., 1.2.,
2.2., 3.2., 4.2., 5.2. und 6.2.
§
9.470,33 €
(inkl. USt und Werbeabgabe) an die Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag
GmbH & Co KG für die Schaltung von zwei Inseraten zum Thema
"Trinkgelder jetzt steuerfrei" am 3.2. und 6.2. in der Kronen
Zeitung. Die Schmertzing & Co Werbeagentur GmbH wurde mit der grafischen
Gestaltung des Inserates zu einem Honorar von 600 € inkl. USt beauftragt.
§
74.063,30 €
(inkl. USt und Werbeabgabe abzüglich Skonto) an die Wailand&Waldstein GmbH
für die Konzeption, Layoutentwicklung und Produktion eines 8-seitigen Gewinn-Spezials
in Form "Tipps von A-Z" in der Ausgabe 2/2005.
§
Mit
der Planung und Abwicklung der Print- und Plakatkampagne zur Steuerreform 2005
wurde die Initiative Media Werbemittlung GmbH beauftragt. Dafür wurde ein
Honorar in Höhe von 8.280 € inkl. USt veranschlagt. Die grafische
Umsetzung inklusive Reinzeichnung für sämtliche Informationsträger wird von der
Edelbacher Druck GmbH durchgeführt. Es sind Kosten von 2.436 € inkl. USt
veranschlagt. Die Holzhausen Druck & Medien GmbH wurde mit der Produktion der
Plakate beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 7.516,80 € inkl. USt. Die
Kosten von 411.454 € (inkl. USt und Werbeabgabe) für die an die
Medienpartner vergebenen Leistungen betreffend die Schaltung von Inseraten und
die Durchführung der Plakatkampagne setzen sich folgendermaßen zusammen:
Medien
und Erscheinungstermin |
Medienpartner |
Kosten
inkl. Werbeabgabe und USt |
Krone
bunt am 20.3. |
Mediaprint
Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG |
31.914 € |
Kronen
Zeitung am 25.3. und 27.3. |
Mediaprint
Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG |
63.548 € |
Kurier
am 19.3., 20.3. und 27.3. |
Mediaprint
Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG |
52.475 € |
Die
ganze Woche am 16.3. und 23.3. |
Ganze
Woche GmbH |
22.855 € |
Tele
am 17.3. |
Tele-ZeitschriftenverlagsgmbH
& Co KG |
33.180 € |
Auto
Touring am 3.3. |
ÖAMTC-Verlag
GmbH |
11.454 € |
Lesezirkel;
KW 11, 12 und 13 |
LZA
Werbe- und Verlagsagentur GmbH |
15.881 € |
Plakatwerbung
in Landes- und Bezirkshauptstädten österreichweit, 2. Hälfte März 2005 |
Heimatwerbung
GmbH |
180.147 € |
Hinsichtlich der Auftragsvergabe an die
Schmertzing & Co Werbeagentur GmbH über die Planung und Gestaltung von
Informationsmaßnahmen zur verstärkten zielgruppenspezifischen Kommunikation der
Steuerreform 2005 in Höhe von 36.528 € inkl. USt, verweise ich auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2406/J vom 9. Dezember 2004.
Zu 11.:
Der
Auftrag im Zusammenhang mit der Infobus-Tour zur Steuerreform 2004/2005 wurde
vom Bundeskanzleramt vergeben. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese
Frage nicht beantworten kann.